Vermieter weigert sich Kaution zurück zu zahlen?
Hey liebe Leute,
ich hoffe es geht allen gut
Ich bin am 30.09.2020 wo mein Vertrag auslief auch ausgezogen und hab dem Vermieter dann geschrieben wegen der Kaution
Ich hab mein Zimmer sauber hinterlassen ich hatte auch hilfe von mehreren Freunden die bestätigt haben das es sauber ist
Mein Vermieter sagt mir das ich das Zimmer in einem schlechteren Zustand hinterlassen habe aber als ich damals eingezogen bin war das Zimmer nicht sauber sondern ich musste es sauber machen und die Tür ging immer schwer auf und zu was meine ehemaligen Mitbewohner und Freunde bestätigen können
Er wirft mir vor das die Wand nicht gestrichen wurde was auch stimmt ich war da im Umzug und bin nicht mehr dazu gekommen ich habe ihm auch gesagt das er mir dafür auch was abziehen soll
Jetzt ist es so das er behauptet das Zimmer riecht komisch und die Tür geht nur schwer auf und zu aber das mit der Tür war schon beim Einzug so und das mit dem Geruch kann ich nicht nachvollziehen ich hab beim Auszug nichts gemerkt und meine Freunde haben auch gesagt es ist alles ok
Er möchte mir meine Kaution nicht zurückzahlen und ich habe ihn gefragt wie viel er denn behalten möchte er meinte er müsse noch die belege für Aufwandsentschädigung durchgehen und würde mir dann bescheid geben
Keine Ahnung was ich machen soll ich bräuchte dringend das Geld auch wenn nur einen Teil der Kaution
Es lebt zudem schon seid Wochen jemand anderes in meinem ehemaligen Zimmer ich weiß nicht was er noch machen möchte wenn da schon seid längerem jemand anderes wieder wohnt keine Ahnung wie das geregelt ist aber ich habe echt kein Geld für einen Anwalt
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Mit freundlichen Grüßen
Alex
5 Antworten
Anwalt...der regelt das recht zügig :)
Kein Geld dafür, ab zum Gericht und dir wird einer kostenlos gestellt.
Was steht/stand im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen? Wurde dir das Zimmer renoviert vermietet?
Die Schwergängigkeit der Tür zu beseitigen war/ist allein Sache des Vemieters.
Der Geruch kommt vom neuen Mieter und nicht von dir, also das bestreiten.
Gibt es ein Rückgabeprotokoll?
Mit der Kaution dürfen nur unstrittige Forderungenaufgerechnet werden.
Er behauptet das mit der Tür war ich stimmt aber nicht die war schon so als ich frisch eingezogen bin aber er behauptet was anderes und will mir die kosten aufrechnen
Er behauptet das mit den Geruch kommt von mir
Es gibt kein Rückgabeprotokoll es gab auch kein Übergabeprotokoll
Niemand hat Anspruch auf sofortige Rückzahlung der Kaution, wenn der Vermieter Mängel feststellt und von seinem sechsmonatigen Zurückbehaltungsrecht für verdeckte und Allmählichgkeitsschäden Gebrauch macht.
Da wirst du dich bis zum 31.03.2021 für die Endabrechnung gedulden müssen, wie hoch die Ersatzvornahmekosten des geschuldeten Renovierungsanstrichs ausfallen, welche weiteren Mängelbehebungskosten noch gefordert und ob dahin noch ein Zurückbehaltungsrecht für erwartbare Nachzahlugen offener Betiebskostenabrechnung gestellt wird.
Hast dun die klemmenden Tür rechtzeitig als Mangel gemeldet oder Zeugen, dass sie bei Mitebeginn voirhanden garkeine Beschädigung hergint, , kannst du die ja abziehen und als ungerechtfertigte Bereicherung herausklagen.
G imager761
Der VM muss überhaupt nicht beweisen, dass du die Tür beschädigt hast sondern nur, das sie dir unbeschädigt vermietet wurde. Und das kann er, da kein Übergabeprotokoll mit diesem Mangel unterschrieben oder keine Schadensanzeige von dir am Tag des Mietbeginns vorliegt :-O
Selbst wenn du es auf streitige Auseinandersetzung vor Gericht ankommen lassen wolltest: Ob insbesondere die Aussagen deiner Zeugen gewürdigt und nicht als Gefälligkeitsaussage bewertet werden oder Zweifel daran bestehen dürften, ob die klemmende Tür doch nicht ein, zwei Tage nach Einzug auffiel, nachdem du sie mit Gewalt aufgestoßen und die Bänder verbogen hast, das wirst du riskieren und dafür vorschüssig Prozesskosten für eine Klage wg, ungerechtfertigter Bereicherung zahlen müssen.
Im Übrigen will er ja im Wesentlichen Geld für den unterlassenen Renovierungsanstrich einbehalten, was er unstreitig darf, Tür und Geatnk bemangelt er ja nur.
Erkundige Dich bei Eurem Mieterverein, da mußt Du nur einen kleinen Betrag bezahlen, wenn Du kein Mitglied bist, und erhältst Auskunft wegen Deiner Kaution.
hast du nich ein Übergabe Protokoll gemacht wo die Zählerstände,
eventuelle Schäden und die Schlüsselübergabe auch schriftlich drin stehen?
leider nein aber kann er was machen da er es ja nicht nachweisen kann so wie ich meine mitbewohner wussten von der tür schon bescheid
das weiss ich leider nicht. ich weiss nur dass du ein Übergabeprotokoll machst bevor du einziehst um solche Schäden wie das mit der Tür eben schon anzumelden und eines wenn du ausziehst und die Wohnung so wie sie im Vertrag steht,also gemalert usw wieder zurück zu geben hast. wenn du garkein Protokoll hast dann denke ich dass du dich auf viel Rumgemache und Gezerre einstellen kannst weil du hast keine Gegenbeweise,er aber auch keine Beweise,hat aber dein Geld,was du wiederhaben willst. Geh zum Anwalt!!!
Meine ehemaligen Mitbewohner bzw. noch die Bewohner der WG wussten von der Mangel der Tür bescheid vor meinen Einzug
Ich habe nichts beschädigt es ist nur so das der Vermieter keine Beweise dafür aufbringen kann und ich keine Beweise dafür aufbringen kann das es Mängel gab jedoch habe ich Zeugen
Was soll ich da machen denn wie du sagst die Tür rechtzeitig als Mangel zu melden war gar nicht notwendig da die Tür vor Einzug Mängel hatte
Zeugen habe ich die vor meinem Einzug bei Begutachtung des freien Zimmers die Mängel der Tür bemerkten
So wie du bereits erwähnt hast kann ich das ja einfach so abziehen jedoch weigert sich mein Vermieter und behauptet ich wäre dafür verantwortlich
Ich habe ja genug Zeugen nur ich möchte nicht vor Gericht gehen oder einen Anwalt aufsuchen da ich eh pleite bin