Vermieter verweigert Zugang zur Wohnung - was ist zu tun?

3 Antworten

Der Vermieter ist einfach auf dein Angebot eingegangen und hat erst mal die rückständige Miete kassiert. Wahrscheinlich hast du etliche Briefe nicht geöffnet bzw. gar nicht von der Post abgeholt.

Er ist jetzt davon ausgegangen, dass sich an deiner Zahlungseinstellung nicht wirklich etwas geändert hat, und nimmt es jetzt in Kauf, dass du ihn anzeigen kannst. Du wirst wohl in den nächsten Tagen ein Schreiben bekommen, wo deine Sachen eingelagert sind. Die kannst du dann gegen Zahlung der Gebühr auslösen.

Erstmal danke für die schnelle Antwort. 

Es gab keinerlei schriftlichen Kontakt seitens des Vermieters und der Mietvertrag wurde mündlich geschlossen. Er habe aus Kulanz so lange abgewartet und keine Schritte gegen mich eingeleitet, sagte er in dem Gespräch vor Weihnachten.

@Jacoby28

Wenn du jetzt sowieso ausziehen willst, stell sicher, dass du am Samstag auch die Wohnung betreten kannst.

Wenn bisher keine Kündigung ausgesprochen wurde, wirst du noch weiter zahlen müssen.

@DerHans

Gekündigt habe ich ja. Fristlos, mit der Begründung, dass der Zustand der Wohnung ohne Wasserversorgung und ohne Willen des Vermieters diesen Mangel zu beseitigen, nicht mehr haltbar sei.

Das Schreiben setzte mein Anwalt auf und kündigte die Räumung der Wohnung bis voraussichtlich Mitte Februar an. Eben diese Räumung ist ja nun in Gefahr und somit auch der ganze Umzug.

@Jacoby28

Da solltest du mal "die Kirche im Dorf lassen" Den jetzigen Zustand hast du ja verursacht, indem du deine Miete über mehrere Monate einfach nicht gezahlt hast. 

Was soll der Vermieter denn da machen?

@DerHans

Nachdem der Mietrückstand beglichen wurde, die normale Nutzung der Wohnung wieder ermöglichen. Oder wie in diesem Fall, wenigstens den Auszug.

Trotzdem vielen Dank für die Einschätzung Ihrerseits, andere Blickwinkel sind ja das, was ich haben wollte. :)

Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erstatten. 

Du kannst die Wohnung mit einem Schlüsseldienst oder Hausmeister öffnen lassen.

Sonst kannst du deinem Anwalt bitten, eine Einstweilige Verfügung zu beantragen.  

Oh je. Verklagen möchte ich eigentlich niemanden. Ich habe meine Mietrückstände beglichen und möchte einfach nur dort ausziehen können.

Aber das ganze scheint wohl nicht so einfach zu werden. Vielen Dank für die schnelle Antwort auf jeden Fall. 

Auch legt er mir zur Last, dass ich in
den Tagen vor der Verriegelung mit „fremden“ Personen in der
Wohnung gewesen sei. Dies waren ein guter Freund und mein Onkel, die
mir bei den Vorbereitungen halfen. Wir hätten beim Gehen die Haustür
offen gelassen und als er um 22 Uhr dort vorbeikam, sei diese
sperrangelweit offen gewesen und er fürchtete jemand sei
eingebrochen. Sowohl mein Onkel als auch der gute Freund können
bezeugen, dass ich abgeschlossen habe.

Ich bin absolut schockiert über den gesamten Ablauf und fürchte nun um den Umzug am Wochenende des 19. Februars, bei dem bereits ein Transporter und zwei Umzugshelfer bestellt sind und mehrere Bekannte helfen und zum Teil anreisen wollen.  

Meine Frage ist nun, was zu tun ist? Sehe ich die ganze Sache so falsch? Bin ich im Unrecht? Ich bin mir sehr, sehr unsicher bei dem ganzen Ablauf...