Vermieter verweigert Zugang zur Wohnung - was ist zu tun?
Ich hatte große persönliche und finanzielle Probleme und bin so in Mietrückstand (Wohnung von Privat gemietet) gekommen. Der Rückstand betrug 3 Monate und ich bin mir vollumfänglich bewusst das dies ein großer Fehler war und ich gehörigen Mist gebaut habe. Aufgrund des Nichtzahlens der Nebenkosten stellte der Vermieter die Zahlung an die Stadtwerke ein und die Wohnung war seit dem 03.11. ohne fließend Wasser. Anstatt sofort zu reagieren steckte ich den Kopf in den Sand und lief vor meinen Problemen davon. Am Wochenende vor Weihnachten (ich war zu dieser Zeit schon bei meinen Eltern untergekommen vorübergehend), wechselte der Vermieter ohne Ankündigung das Haustürschloss (unten) aus und ich war ohne Zugang zur Wohnung. Ich bin dann endlich zu Besinnung gekommen und habe mich mit meinem Vermieter zusammengesetzt und mich für die Umstände entschuldigt und ihm versichert den Mietrückstand begleichen zu wollen. Auch teilte ich ihm mit, dass ich bis Ende Januar versuchen werde auszuziehen. Er sagte mir, dass er nicht sofort einen Schlüssel aushändigen könne, ich aber über die Kelleraußentür ins Haus könne und gab mir hierfür einen Schlüssel. Nachdem ich das Geld (1800€) aufgetrieben hatte, überwies ich den Betrag dem Vermieter am Vormittag des 31.12. . Als ich die Wohnung am selben Abend betreten wollte,musste ich feststellen, dass die Kelleraußentür von innen verbarrikadiert wurde. Telefonisch war der Vermieter nicht erreichbar und ich ging ich am Montag den 4. Januar zu einem Anwalt.. Dieser setzte ein Schreiben an den Vermieter auf, in dem er ihn aufforderte den Zugang zur Wohnung und die Wasserversorgung binnen 48 Stunden wiederherzustellen und dass bis dahin der Mietzins um 100% gekürzt sei. Vor Ablauf der Frist meldete sich der Vermieter und händigte mir einen Schlüssel aus und begründete das Verweigern des Zugangs damit, dass ich nicht schnell genug gezahlt hätte. Die Wasserversorgung war nicht wiederhergestellt. Mein Anwalt setzte ein weiteres Schreiben auf, in dem er den Vermieter erneut aufforderte die Wasserversorgung wiederherzustellen, diesmal mit einer Frist von 24 Stunden. Als diese Frist ohne Reaktion verstrich, ließ ich über den Anwalt den Mietvertrag fristlos kündigen und kündigte die Räumung der Wohnung bis voraussichtlich Mitte Februar an, da ich meine neue Wohnung erst ab dann beziehen kann. Bis heute ist das Wasser nicht wieder angestellt. Am Wochenende des 13. Februars wurde seitens des Vermieters die Haustür von innen verbarrikadiert. Ich kann keine weiteren Vorbereitungen (Kartons sind bereits gepackt) für den Umzug tätigen und keine Möbel abbauen. Wieder war er telefonisch nicht erreichbar, rief jedoch am nächsten Tag zurück und verlangte eine Mietnachzahlung für Februar, da ich doch eigentlich bis Ende Januar ausgezogen sein sollte. Ein Betreten der Wohnung sei nur nach Terminabsprache mit ihm möglich, , alles andere wäre Hausfriedensbruch meinerseits.
3 Antworten
Der Vermieter ist einfach auf dein Angebot eingegangen und hat erst mal die rückständige Miete kassiert. Wahrscheinlich hast du etliche Briefe nicht geöffnet bzw. gar nicht von der Post abgeholt.
Er ist jetzt davon ausgegangen, dass sich an deiner Zahlungseinstellung nicht wirklich etwas geändert hat, und nimmt es jetzt in Kauf, dass du ihn anzeigen kannst. Du wirst wohl in den nächsten Tagen ein Schreiben bekommen, wo deine Sachen eingelagert sind. Die kannst du dann gegen Zahlung der Gebühr auslösen.
Wenn du jetzt sowieso ausziehen willst, stell sicher, dass du am Samstag auch die Wohnung betreten kannst.
Wenn bisher keine Kündigung ausgesprochen wurde, wirst du noch weiter zahlen müssen.
Gekündigt habe ich ja. Fristlos, mit der Begründung, dass der Zustand der Wohnung ohne Wasserversorgung und ohne Willen des Vermieters diesen Mangel zu beseitigen, nicht mehr haltbar sei.
Das Schreiben setzte mein Anwalt auf und kündigte die Räumung der Wohnung bis voraussichtlich Mitte Februar an. Eben diese Räumung ist ja nun in Gefahr und somit auch der ganze Umzug.
Da solltest du mal "die Kirche im Dorf lassen" Den jetzigen Zustand hast du ja verursacht, indem du deine Miete über mehrere Monate einfach nicht gezahlt hast.
Was soll der Vermieter denn da machen?
Nachdem der Mietrückstand beglichen wurde, die normale Nutzung der Wohnung wieder ermöglichen. Oder wie in diesem Fall, wenigstens den Auszug.
Trotzdem vielen Dank für die Einschätzung Ihrerseits, andere Blickwinkel sind ja das, was ich haben wollte. :)
Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erstatten.
Du kannst die Wohnung mit einem Schlüsseldienst oder Hausmeister öffnen lassen.
Sonst kannst du deinem Anwalt bitten, eine Einstweilige Verfügung zu beantragen.
Oh je. Verklagen möchte ich eigentlich niemanden. Ich habe meine Mietrückstände beglichen und möchte einfach nur dort ausziehen können.
Aber das ganze scheint wohl nicht so einfach zu werden. Vielen Dank für die schnelle Antwort auf jeden Fall.
Auch legt er mir zur Last, dass ich in
den Tagen vor der Verriegelung mit „fremden“ Personen in der
Wohnung gewesen sei. Dies waren ein guter Freund und mein Onkel, die
mir bei den Vorbereitungen halfen. Wir hätten beim Gehen die Haustür
offen gelassen und als er um 22 Uhr dort vorbeikam, sei diese
sperrangelweit offen gewesen und er fürchtete jemand sei
eingebrochen. Sowohl mein Onkel als auch der gute Freund können
bezeugen, dass ich abgeschlossen habe.
Ich bin absolut schockiert über den gesamten Ablauf und fürchte nun um den Umzug am Wochenende des 19. Februars, bei dem bereits ein Transporter und zwei Umzugshelfer bestellt sind und mehrere Bekannte helfen und zum Teil anreisen wollen.
Meine Frage ist nun, was zu tun ist? Sehe ich die ganze Sache so falsch? Bin ich im Unrecht? Ich bin mir sehr, sehr unsicher bei dem ganzen Ablauf...
Erstmal danke für die schnelle Antwort.
Es gab keinerlei schriftlichen Kontakt seitens des Vermieters und der Mietvertrag wurde mündlich geschlossen. Er habe aus Kulanz so lange abgewartet und keine Schritte gegen mich eingeleitet, sagte er in dem Gespräch vor Weihnachten.