Vermieter verschweigt Einliegerwohnung?

4 Antworten

Ihr habt also ein Haus gemietet, das habt ihr auch bekommen. Da ist aber eben noch diese Wohnung, die scheinbar nichts weiter mit Eurem Wohnbereich zu tun hat. Man hätte auch einfach weiter fragen können, denn es muss ja auffällig sein, wenn das Haus von außen größer ist, als von innen und wenn da noch irgendwo ein Eingang ist. Und ihr habt wohl doch von diesen anderen vor Dir erwähnten Wohnungen gewusst. Wenn die in einem anderen Haus sind, das direkt an Euer Haus gebaut ist, dann kann auch der Vermieter nichts dafür. Man sieht doch wie was gebaut ist.

Was tun wir nun da dies im Mietvertrag auch überhaupt nicht aufgeführt wurde und dieses Haus seeeehr hellhörig ist. ... Finde ich das ein wenig wie sagt man unmöglich uns dies vorzuenthalten... 

Gegen hellhörig kann man nichts machen, denn der Vermieter hat Euch bestimmt nicht ein sehr leises Haus vermietet; einfach nur ein Haus.

Von einem Fachmann prüfen lassen ob man den Mietvertrag anfechten lassen kann und ggf. Schadenersatz bekommt.

Wir waren bei der Besichtigung nicht dabei, kennen das Objekt und kennen den Mietvertrag nicht im vollem Umfang.

Daher kann man hier aus der Ferne das schlecht beurteilen.

MfG

johnnymcmuff

Aus welchem Grund sollte ich denn kündigen? Weil er uns das nicht gesagt hat.?  

Warum hast Du dann diese Frage gestellt, nur aus Interesseß

Auf ein solltet Ihr achten:

Zieht mal alle Geräte vom Strom, Lichter aus und dann schauen ob sich der Stromzähler dreht, vielleicht bezieht die Einliegerwohnung Strom über Euren Stromzähler und dann müsste man entsprechende Schritte unternehmen.

Ein Haus ist eine geschlossener Baukörper und ist entweder freistehend oder durch Brandmauer von der Nachbarhäusern ohne Zwischenraum getrennt.

Zur Mietsache Haus gehört ein Grundstück, dass ein Flurstück darstellt, dessen Grenzen genau durch Grenzsteine markiert sein sollten.

Der Bestand einer Einliegerwohnung wird wird diesem Namen nur gerecht, wenn es einen separaten Eingang zur Einliegerwohnung im gemieteten Haus oder Grundstück hof- oder straßenseitig gibt. Was sollen nun diese "mit anderen Wohnungen"? Was ist "die andere Seite"?

Hier muss man ja annehmen, dass ihr ein Mehrfamilienhaus gemietet habt, oder die Brandmauer zum Nachbarhaus wurde unzulässig durchbrochen.

Es gibt an unserem Haus nur ein Eingang aber es ist mit dem Haus nebenan verbunden und das Haus nebenan besteht aus vier Wohnungen. 

@cherrycake711

Wer ist Eigentümer dieses Nachbarhauses?

Auch unser Vermieter.  Also wurde die brandschutzmauer durchbrochen. .  Wusste Wusste nicht mal das es sowas gibt. 

@cherrycake711

Eine Frage des Baurechtes an das Bauordnungsamt, die du schnellstens klären könntest. Dem Vermieter machst du zuvor Mitteilung. 

was steht denn um Mietvertrag ? Haus oder Wohnung ?

Haus