Vermieter verrechnet für Betriebsstrom der Heizanlage 19% Mehrwertsteuer. Darf er das?

3 Antworten

Natürlich kann er den Bruttobetrag umlegen. Du bist als Endverbraucher ja auch verpflichtet die MwSt zu zahlen.

Der Betriebstrom der Heizanlage ist voll umlagefähig. Fragwürdig ist wie dieser erfaßt wird. Manche nehmen % vom Hauslichtzähler (bei Großanlagen), andere einen Anteil pro verbauchter KW p.a.(im privaten Mietshaus) Ich selbst über separaten Unterzähler. Das er den Steueranteil ausweist ist Geschmackssache. Das sorgt für Verwirrung. Für mich wäre das ein Anlaß, die Abrechnung genauer zu untersuchen.

in dem Betriebsstrom ist doch schon die Steuer enthalten an den Anbieter/Versorger

Nein den das ist schon im Betreibsstorm enthalten !