Vermieter verlangt Nachweis von Mietkautionszahlung vor 15 Jahren, was tun?

4 Antworten

Es ist dein Recht, einen Nachweis zu fordern, wo und wie deine Kaution angelegt wurde. Ist das  vermieterseitig nicht erfolgt, dürftest du in Höhe der Kaution Miete zurückbehalten bis der Nachweis erfolgt ist. Nun behauptet der Vermieter, es gäbe über die Zahlung keinerlei Unterlagen, dass diese püberhaupt erfolgt sei und deshalb über die Anlage nicht Auskunft möglich sei.

Ja, was nun? Ohne den Zahlungsnachweis ist ein Anlagenachweis schwer durchzusetzen. Versuche bei der alten HV etwas zu erfahren. Ist aus meiner Sicht die einzige Möglichkeit zur Klärung.

Keinesfalls darf jetzt der neue Eigentümer / die neue HV verlangen, dass 15 Jahre nach Mietbeginn die Kaution noch zu zahlen wäre. Dieser Anspruch wäre inzwischen erloschen (Verwirkung/Verjährung).

Die alte Hausverwaltung also Deutsch Bau gibt es nicht mehr. Im übrigen war das die beste Hausverwaltung überhaupt. 

Ein Anwalt haben wir ja schon, aber ich muss dauernd für unser Recht beim Anwalt sowie bei der Hausverwaltung kämpfen.  Haben das Gefühl er arbeitet eher für die Hausverwaltung als wie für uns.und einen neuen Anwalt können wir uns finanziell nicht leisten, da es über Rechtschutz läuft. 

Als wir da beim Treuhandkonto der Hausverwaltung angerufen haben wurde uns gesagt, das man Mieter keine Auskunf geben darf ob das gGeld da ist oder nicht. 

Der Anwalt meinte jetzt entweder gibt die Hausverwaltung das freiwillig zu daß dort ein Kautionskonto hinterlegt ist un wenn die das verneinen haben wir sozusagen "pech" gehabt. Aber das will ich irgendwie nicht glauben. :-/ es handelt sich dabei um 1400 Euro und durch die Zinsen um Viel mehr. 

@denizugur

Als wir da beim Treuhandkonto der Hausverwaltung angerufen haben wurde uns gesagt, das man Mieter keine Auskunf geben darf ob das gGeld da ist oder nicht.

Die Auskunft dürfte dein Anwalt fordern, dem darf sie nicht verweigert werden. Der weiß auch, welche Rechtsmittel anzuwenden sind (notfalls Klage).

Wenn du mit deinem derzeitigen Anwalt unzufrieden bist, gib das deiner RSV zur Kenntnis und bitte um Wechselerlaubnis. Dem dürfte nichts entgegenstehen.

Das hab ich auch schon angefragt. die sagen wir können wechseln, aber müssen dann die kosten die bis jetzt entstanden sind übernehmen oder die kosten vom neuen Anwalt. und das wird bestimmt nicht wenig sein, wenn der schon ein großes schreiben erstellt hat. auch wenn da viel von meinem schreiben kopiert wurde :-/ und dann als sein ausgegeben wurde. und das Geld haben wir nicht. totale Zwickmühle:-/

@denizugur

M. E. sollte dir ein Wechsel zugestanden werden, wenn der bestätigte bzw. beauftragte Anwelt nix taugt. Schau mal in AVB deiner RSV nach, was dort dazu steht. Wenn's also tatsächlich nicht machbar ist, spitze deinen Anwalt an, bis er begreift dass du seine Mandantin/sein Mandant bist und nicht der Vermieter / die HV. Er sollte notfalls auf Herausgabe der Daten klagen.

Geht es auch mit Details?

Vorläufig kann ich schon schreiben dass er die Wohnung nicht vermietet hätte wenn die dafür verlangte Kaution nicht bezahlt war. Logisch ne?

Sorry hab mich vertippt...hab meinen Beitrag jetzt nochmal kommentiert

Wenn Du vor 15 Jahren nichts bezahlt hast, wirste wohl jetzt die Kaution berappen müssen.

Sorry hab mich vertippt...hab meinen Beitrag jetzt nochmal kommentiert.

Wenn Du vor 15 Jahren nichts bezahlt hast, wirste wohl jetzt die Kaution berappen müssen.

Nein, das ist nach Rechtslage grundsätzlic falsch. Ein Anspruch auf Zahlung ist nach 15 Jahren nicht mehr gegeben.

Hier geht es aber drum. dass die Mieter die Kaution zurückwollen, der Vermieter aber keinen Nachweis hat (angeblich) dass die K. überhaupt gezahlt wurde. Das ist des Pudels Kern.

@albatros

Ok - jetzt ist der gesamte Text zu lesen - das war zum Zeitpunkt meiner Beantwortung nicht so. Dort stand nur ne Überschrift.

Sorry t9...meinte eigentlich Vermieter verlangt Nachweis von Mietkautionszahlung vor 15 jahren.

hier im Detail....tut mir leid kenn mich noch nicht so aus und das War mein erster Beitrag der plötzlich ohne Text online ging :-/

also wir wohnen seit 15 Jahren in der Wohnung,  damals war Deutsch Bau die Hausverwaltung und im Mietvertrag steht drin und wurde auch bezahlt, dass die Kaution in 3 raten mit der Miete eingezogen wird. Die damalige Hausverwaltung hatte noch eine Einzugserlaubnis. Jetzt haben wir erfahren, dass wir eigentlich jährlich einen Kontoauszug hätten bekommen müssen,  welchen wir nie erhalten haben. Und haben bei der jetzigen Hausverwaltung,  Deutsche Annington,  nachgefragt. Diese geben an das sie von der damaligen Hausverwaltung keinen Nachweis vorliegen haben und wir einen Nachweis vorlegen sollen. Nachfrage bei unserer Bank hat ergeben das sie nur 10 Jahre die Dokumente aufheben müssen.  Jetzt haben wir keinen Nachweis. :-/ was nu? Ist das Geld jetzt wirklich weg? Das kann ich irgendwie nicht glauben. Im Mietvertrag steht doch drin das es monatlich und das genaue Datumwann es abgebucht wird... 

Dann beware die Mietvertrag wie Gold. Es ist der letzte Beweis dass es abgebucht wurde.Einen Kopie des Einzugsermächtigung müßt ihr doch noch haben. Wirklich wenn ihr Etwas bezahlen sollten, dann ist es geschehen, sonst wärt ihr rausgeflogen bzw nicht rein gekommen.

Im Zweifelfall, nimmt ein Anwalt. Die bezahlte Kaution müßt ihr komplett zurückerstattet bekommen. Dann können eventuelle Forderungen kommen.

Der Vorgänger von Deutsche Annington und die Deutsche Annington haben bei der Übergabe Firma zu Firma verschlampt und müssen zuerst beweisen dass ihr nichts bezahlt haben.

@fernandoHuart

So einfach ist das leider nicht, wenn die Hausverwaltung/der Eigentümer behauptet, es sei nie etwas bezahlt worden, dann muss der Mieter das Gegenteil beweisen. Das ist generell so, auch wenn man irgendwo etwas gekauft hat - darum immer die Quittung aufbewahren.

In diesem Fall würde ich die Deutsche Annington sogar in Schutz nehmen - was ich bei denen normalerweise nie tun würde - denn wenn der vorherige Eigentümer keine entsprechenden Unterlagen weitergereicht hat, dann können die tatsächlich nicht wissen, ob wirklich eine Kaution gezahlt wurde.