Vermieter verlangt Grundreinigung bei Auszug
Hallo! Wir sind im September aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Der Vermieter verlangte eine professionelle Grundreinigung. Wir hätten sie selber durchführen können, da wir aber weiter weg gezogen sind, stimmten wir einer Grundreinigung durch eine professionelle Firma zu. Nun hat aber der Vermieter nach unserem Auszug diverse Sachen in der Wohnung renovieren lassesn, z.B. Decken und Fenster. Nach Beendigung dieser Renovierungsarbeiten wurde nun die Grundreinigugn durchgeführt. Meine Frage ist nun diese: sind wir jetzt immer noch verpflichtet, die Grundreinigung zu bezahlen, obwohl der Auszug fast 4 Monate zurück liegt und der Vermieter zwischenzeitlich Arbeiten an der Wohnung hat durchführen lassen? Oder hätte er nach unserem Auszug die Wohnung gleich reinigen lassen müssen, damit wir die Kosten hätten zahlen müssen? Vielen Dank für eure Antworten! Sandra
3 Antworten
Die Reinigung nach der renovierung müsst Ihr nicht bezahlen. Und eine professionelle Reinigung kann er sowieso nicht verlangen. Die könnt hr selber machen.
Wenn ihr einer professionellen Grundreinigung zugestimmt habt, dann sollte diese sofort nach Auszug erfolgen und auch so vereinbart werden. Wenn da Sanierungsarbeiten gemacht wurden die in aller Regel zusätzlichen Schmutz verursachen, darf euch der Vermieter diese Kosten nicht in Rechnung stellen. Wird freilich schwierig sein, im Nachhinein nachzuweisen, was bei Auszug an Schmutz in der Wohnung vorhanden war. Fotos fehlen sicher auch. Am besten ihr einigt euch mit dem Vermieter und fragt mal nach, warum er nicht sofort nach eurem Auszug die Wohnung hat reinigen lassen und erst Reparaturen ausführen liess ?
sicher hat ihr die Endabrechnung der Nebenkosten für die Wohnung noch nicht erhalten, dort würde er den Betrag für die Reinigung mit angeben.