Vermieter verlangt Geld wegen Besuch?

13 Antworten

nein, darf er nicht. mieter dürfen besuch bekommen und dieser besuch darf auch übernachten - sogar bis zu 6 wochen am stück.

allerdings könnten höhere nebenkosten (strom, wasser, abwasser) als bisher auf euch zukommen.

Der vorliegende Fall ist u.U nicht mehr als Besuch zu werten.

Auch die Häufigkeit, mit der ein Besucher in der Wohnung übernachtet, sich am Wochenende dort aufhält, sich am sozialen Leben des Mieters in der Wohnung beteiligt, vielleicht selbst Besuch empfängt oder Haushaltsaufgaben übernimmt, sind Anhaltspunkte dafür, dass er tatsächlich Bewohner ist. Maßgeblich sind Umstände im Einzelfall.

@AlexausBue

ok, dann wohnt er halt auch da. das ist aber kein grund, zusätzliche miete zu verlangen. die wohnung kostet an Kaltmiete z.b. 200 euro. diese 200 euro teilen sich die beiden wg-partner. jetzt kommt am we immer ein freund zu besuch, dadurch ändert sich aber doch die kaltmiete nicht - zumal der vermieter die kaltmiete ja nicht willkürlich erhöhen darf. nur die nebenkosten werden durch höheren verbrauch eben höher.

@Hexe121967
nur die nebenkosten werden durch höheren verbrauch eben höher.

Genau das ist der entscheidende Satz: die Nebenkosten darf der Vermieter erhöhen, da mehr Bewohner dort wohnen.

@AlexausBue

das habe ich in meiner antwort ja auch gesagt. die fragestellerin sprach aber von miete die der vermieter verlangt.

Wenn der Sachverhalt wirklich so ist - nein. Kurzzeitiger Aufenthalt/Besuch kann nicht verboten werden, oder gar gesondert abgerechnet werden. Es sei denn von dem Mieter selbst, aber dann brauchte es ja ein Untermietvertrag und wäre vermutlich auch schon ein Gewerbebetrieb .....

Anders ist es, wenn eine weitere Person nachgewiesener Weise mit dem Mieter dauerhaft und tagtäglich lebt, denn da kommen zusätzliche Kosten auf ihn zu z.B. Müllentsorgung, Wasserverbrauch etc.

Nein.

Jeder Mieter darf Besuch bis zu 6 Wochen durchgehend haben.

https://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/mietrecht-a-b-c/besuch.html

Allerdings ist der Freund kein Besuch über bis zu 6 Wochen, sondern ein regelmäßiger Bewohner:

Auch die Häufigkeit, mit der ein Besucher in der Wohnung übernachtet, sich am Wochenende dort aufhält, sich am sozialen Leben des Mieters in der Wohnung beteiligt, vielleicht selbst Besuch empfängt oder Haushaltsaufgaben übernimmt, sind Anhaltspunkte dafür, dass er tatsächlich Bewohner ist. Maßgeblich sind Umstände im Einzelfall.

@AlexausBue
 sondern ein regelmäßiger Bewohner:

nein, Besucher!

Übernachtungen sind auch in einer Mietwohnung kein Problem! Das kann der gar nicht verbieten oder Geld dafür verlangen (nur sich darüber aufregen).

Das ist doch das Problem der nachfolgenden Mieter und nicht eures.

Und natürlich ist so eine Klausel grober Unfug.