Vermieter verbietet katzen haltung. Darf ich mir trotzdem eine holen?
Hey , mietvertrag steht das man katzen haltung nur mit vorheriger zustimmung des vermieters haben darf .
Als wir uns danb überlegt haben evt eine katze zu holen, haben wir den vermieter drauf angeschrieben doch er hat uns das geantwortet:
Hallo ...,
es tut mir sehr Leid , aber Katzen und auch andere Haustiere sind im Mietshaus nicht gestattet. So steht es in Ihrem Mietvertrag und auch in denen der Nachbarn. Wir bitten um Verständnis, dass wir auch bei "nur" einer Hauskatze keine Ausnahme machen können, da dann andere Parteien den Wunsch nach z.B. Hunden oder auch Terratien mit Schlangen etc. an uns heran tragen könnten.
Wir hoffen Sie verstehen dies.
Grüße...
Mit dieser antwort habe ich aber am wenigsten gerechnet :/
Habe mich dann ein bisschen schlau gemacht und habe gelesen das er sie nur mit einem guten grund verbieten darf .
Frage: zählt seine aussage als guten grund ?
Darf er die katze verbieten ?
Unsere nachbarn haben auch den vermieter gefragt und er hat ihnen auch abgelehnt doch dann haben die sich ein rechtsanwalt geholt und er hat ihnen gesagt das die sich eine katze holen dürfen. (Der vermieter weiß es bis jetzt noch nicht)
12 Antworten
Ich habe im Zivilgericht Mal einem ähnlichen Fall beigewohnt. Der Vermieter darf auf jeden Fall kündigen, wenn:
- Die Immobilie verunreinigt wird.
- Die Bewohner Angst haben oder sich gestört fühlen
Ausnahmen gelten für Blindenhunde o.Ä.
Ich würde mir keine Katze anschaffen, da dies oftmals im Ermessen des Richters und der Vermieter liegt.
(Es kann auch sein, dass es nochmehr Kündigungsgründe gibt, dann wurden die damals jedoch nicht mit angeführt)
Sieht für mich nach keiner Zustimmung aus, also wirst du dir sicher nicht einfach so eine holen dürfen.
"Gute Gründe" sind vermutlich subjektiv und nicht eindeutig geregelt.
Nein, kannst du nicht. Außerdem ist es Tierquälerei wenn du nur eine Katze hältst, denn Katzen sind Einzeljäger und keine Einzelgänger. Sie brauchen Kontakt zu anderen Katzen, es hilft auch nicht wenn man die ganze Zeit Zuhause ist, du kannst ja nicht Katzen Sprache sprechen. Zwei Katzen würde der Vermieter, dann schon gar nicht erlauben.
Du kannst andere Tier halten, z.B. Wellensittiche, da kannst du bis zu vier Stück halten ohne den Vermieter zu fragen. Wellis darfst du auch nicht alleine halten, sie sind Schwarmvögel.
Zur letzten Frage würde ich auf jeden Fall Nein sagen. Er ist immerhin der Vermieter und wenn du gegen den Mietvertrag verstößt, darf er dich vermutlich kündigen.
Rieskier es............dann sieht man sich wohl bei Gericht.
muss ich nicht-ich bin Eigentümer und Vermieter
Ich sag ja. Wer Katzen halten möchte, darf sich gerne einen entsprechenden Vermieter wie Dich suchen. Aber respektlos über vorher geschlossene Verträge und Verbote des Vermieters zu übergehen ist eine Frechheit.
ich sage ja nicht das er das Verbot vom Veremieter übergehen soll, aber ich sage das der Vermieter die Erlaubnis auch mit der Klausel erlauben muss. Der Mieter könnte die Erlaubnis auch einklagen.
Was Du da schreibst ist Rosinenpickerei u verdreht die Tatsachen.
Was ist nicht verständlich an: nicht erlaubt u nicht erwünscht vom Vermieter ???
Steigst Du in ein fremdes Auto u fährst damit? Kannst du ja mal einklagen.
Vergewaltigst Du jemanden, der nein sagt? Kannst Du ja mal einklagen.
Gehst Du bei Rot über die Straße obwohl es verboten ist? Kannst Du ja mal einklagen.
Du kommst aus dem Tierschutz ??? Sorry, aber Du hast vergessen, das Wohl des Tieres zu berücksichtigen. Denn dem nutzt Deine "Wortverdreherei" und die damit entstehenden Streitigkeiten am Wenigsten.
Ich finde Du vergisst auch einen respektvollen Umgang zwischen Vermieter u Mieter und den anderen Parteien im Haus.
Er muss es halt sinnvoll begründen. Nur weil dann alle anderen auch ein Tier wollen ist das kein Grund.
Trotzdem solltest dich nicht über das Verbot hinwegsetzen, wenn der Vermieter dich dann raus haben will, dann findet er auch einen Grund.
Dann lieber sinnvoll argumentieren und ihn darauf hinweisen das er pauschal keine Tierhaltung verbieten kann.
nein,das stimmt nicht