Vermieter verbietet Einzug der Freundin.

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Die Wohnung wäre selbst für 4 Personen noch nicht überbelegt, dieser Grund fällt also als Begründung ab. Dass deine Freundin krank ist, muss kein Mieter dem Vermieter mitteilen, auch auf Nachfrage muss er nicht wahrheitsgemäß antworten. Aus Krankheitsgründen abzulehnen sehe ich als Diskriminierung. Borderline und Suizidgefährdung könnten durch deine Zuwendung und engere Bindung möglicherweise gemindert werden. Ihr solltet das mal mit dem Psychologen der Klinik besprechen, evtl. ein Attest erbitten. Formal ist der Zuzug zwar zustimmungsbedürftig, ablehnen darf das der Vermieter trotzdem nicht, da kein besonderer Grund für die Ablehnung vorhanden ist. Teile also dem Vermieter schriftlich mit, dass deine Freundin (Namen einsetzen) ab ... zu dir zieht und du ihn um seine schriftliche Zustimmung bittest. Falls er diese explizid verweigert, könntest du diese auch einklagen. Du solltest / könntest diesbezüglich entweder den Mieterverein um Unterstützung bitten oder deine RSV in Anspruch nehmen.

In der Regel kann der Vermieter den Zuzug des Lebenspartners nicht verbieten § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB . In wenigen Ausnahmefällen, wie z.B. die Unzumutbarkeit des Partners kann der Vermieter den Zuzug versagen. Ich gehe davon aus, dass Sie den gewünschten Zuzug schriftl. mitgeteilt haben, wenn nicht dann sollten Sie das nachholen. Schwer wird es sein, dieses Recht durchzusetzen, wenn der Vermieter nicht einlenkt. Und, bei Borderlinern wird er sicher die Störung des Hausfriedens befürchten. MfG

ich glaube nicht, dass der Vermieter den Einzug der LG verbieten kann. Woher weiß er denn von deren Problemen? Muss man ja nun nicht unbedingt jedem mitteilen....

Der Eigentümer kann bestimmen, ob da noch jemand zusätzlich zum eigentlichen Mietvertrag einziehen darf. Die Gründe sind egal.

Watn Quatsch. . Du kannst Sie einziehen lassen, ist dein Privatleben. Dem Vermieter meldest du es nur, schriftlich. Der mieter bleibst ja du. Anmelden beim Einwohnermeldeamt nicht vergessen! Außerdem, wenn du dir mit ihr nicht ganz sicher bist: bis 3 Monate kann sie ohne Anmeldung bei dir wohnen, quasi als Besucher, als Familienmitglied sogar 6 Monate. Sollte dir der Vermieter das alles verbieten, weise ihn auf die Rechtslage hin. Solange du bezahlst, kann er dich mal ..... . Viel Spaß mit deiner Freundin Bye PS : er kann eventuell die Nebenkosten etwas erhoehen.