Vermieter verbietet einen Internet-Anbieter - darf er das?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

dein vermieter muß dir die einfachste möglichkeit für telefon, internet und funk und fernsehen einrichten. wenn kabel deutschl. dir extra kabel legen will...kann es dein vermieter verweigern. es sei, du zahlst alles aus deiner tasche, selbst das rückversetzen in den alten zustand wenn du ausziehst! kabel Deutschland soll angeblich schlecht bei der verbindung sein...

Das liegt daran, dass Kabel Deutschland mit dem Vermieter einen so genannten Multi-Media-Gestattungsvertrag abschließen will, der m.E. den Vermieter ganz schön knebelt. D.h., wenn sich der Vermieter eines schönen Tages dafür entscheidet, alle seine Wohnungen an ein Kabelnetz zu hängen, das nicht Kabel D ist, könnte es arge Probleme geben, weil einer der Mieter Kabel D nutzt und dieser Multi-Media-Gestattungsvertrag unterzeichnet wurde, der extra lange Kündigungsfristen etc. hat.

Hast du bereits einen Kabelanschluß (für TV)? In dem Fall müssen keine neuen Kabel verlegt werden. Lediglich die Buchse müsste ausgetauscht werden, wenn du noch keine der "neuen" Buchsen mit drei statt zwei Anschlüssen hast.

Der vermieter ist nicht gezwungen jetzt extra für dich einen Kabelanschluss auf seine kosten legen zu lassen.

Also wenn ihr noch kein kabelfernsehn habt und es über eine andere lösung geregelt ist mit dem Rundfunk empfang dann könnte man mal fragen wie es mit kostenteilung aussieht oder ob du die kosten ganz übernimmst. Allerdings wird das alles nicht sehr billig sein.

Da bleibt dir wohl nur die möglichkeit über die Telefonleitung ins internet zu gehen und dir somit einen anbieter suchen der über die Tel leitung das internet bereitstellt.

Kabel verlegen ist eine Bauliche änderung an der Mietwohnung. Dazu brauchst du leider die genehmigung des Vermieters. Aber alles was du über vorhandene Kabel empfangen kannst kann dir der Vermieter die AUswahl nicht verbieten.