Vermieter unterschreibt Mietvertrag im Auftrag seiner Schwester?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
ich muss denn Kaution und Miete überweisen.

Die Sache ist ganz einfach für Dich zu erkennen:

Verlangt der Vermieter, dass Du Kaution und Miete vorab und am besten jetzt schon überweist, lass die Finger davon.

Reell ist die Sache, wenn Du am 1.3.2018 oder einem anderen zeitnahen Übertagetermin in der Wohnung die Schlüssel bekommst, diese dann an der Tür ausprobierst, dabei feststellst, dass die Wohnung leer und in Ordnung ist (Übergabeprotokoll!) und Du dann Zug um Zug Schlüssel erhältst und Miete, sowie Kaution in bar bezahlst. Er hat Geld und Du die Wohnung.

Alles andere ist, wenn man Grund hat, misstrauisch zu sein, Harakiri.

Im Übrigen spielt es keine Rolle, ob dem Vermieter die Wohnung gehört oder seiner Schwester, ob er bevollmächtigt ist oder nicht.

Sobald Du die Wohnung hast und es würde sich heraus stellen, dass er zu Unrecht vermietet hat, kannst du auf den gültigen Mietvertrag verweisen, den Du mit dem Vermieter geschlossen hast. Damit hast Du gewisse Pflichten zu erfüllen und der Vermieter auch.

Der Vermieter hat sich verpflichtet, Dir die Wohnung während der Dauer des Mietverhältnisses zu überlassen. Wie er das sicher stellt, ist seine Sache.

Das bedeutet, dass nicht die Schwester auf einmal kommen und von Dir verlangen kann, dass Du die Wohnung wieder heraus gibst, weil sie vielleicht selbst einen anderen Mieter gefunden hat. Sie müßte dann mit ihrem Bruder um Schadensersatz prozessieren und ihn ggf. gerichtlich zu zwingen, den Mietvertrag mit Dir wieder zu kündigen, was wiederum auch nicht so einfach geht.

Fazit: Die Eigentumsverhältnisse können Dir egal sein. Wichtig ist, dass Du die vertragliche Leistung erhältst und dass Du nicht vorab irgend etwas bezahlen musst. Wird das von Dir verlangt, ist die Sache faul.

Danke für die Auszeichnung.

Wenn du ihm das Geld in bar gibst und du die Schlüssel bekommst, weißt du immer noch nicht, ob es echt ist. Und er ist dann erst recht weg mit deinem Geld.

ich würde davon Abstand nehmen.

Ich kann mir vorstellen das du eventuell versuchen kannst ob er eine Vollmacht von seiner 'Schwester' bekommen kann, welche auch entsprechend beglaubigt ist.

Andernfalls muss ich gestehen, das ich auf diesen Vertrag 'verzichten' würde solange die echte vermieterin nicht auftaucht.

Ich würde da auf mein Bauchgefühl vertrauen und das deine Warnt dich, sonst wärst du nicht hier mit diesem langen Fragetext.

Was mich am meistens unruhig macht ist dass er gibt mir die Wohnung ohne meine Solvenz zu prüfen.Wer macht schon sowas?Jede Vermieter fragt nach Arbeitsvertrag,will deine Gehaltsabrechnungen sehen,auch wenn sich von SCHUFA Auskunft verzichtet.Jeder kann sagen,ich arbeite und kann Miete zahlen:)

Wem gehört die Wohnung? Wer hat für wen eine Vollmacht?

Selbst bei einer Vollmacht wäre ich noch immer vorsichtig. Wir haben erst das Problem gehabt das wir einen Hausverkauf abwickeln mussten, wo ein Paar als Hausbesitzer, der Partner als alleiniger Grundstücksbesitzer eingetragen war und die Partnerin nicht mit dabei sein sollte.

Verschiedene Vollmachten wären in dem Fall absolut unwirksam weil nicht anerkannt.. die einzig anerkannte war dann eine welche vom Amt hätte vorher beglaubigt werden müssen.

@Yazariel

Hausverkauf ist was anderes, als Wohnungsanmietung.

@bwhoch2

Das Stimmt, aber ich weiß nicht wie es aussieht wenn es um beweiskraft geht wenn jemand dann tatsächlich Betrügen will und man es irgendwie schon im Urin hat das was nicht stimmt.

Wäre auf jeden Fall vorsichtig.

Weshalb mit einer Unsicherheit leben?

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