Vermieter tritt einfach vom angeschlossenden Mietvertrag zurück!
Hallo ihr Lieben,
kurz vorweg: Wir ziehen von Bremerhaven (Bremen) nach Loxstedt (Cuxhaven). Wir habe unsere Wohnung in Bremerhaven zum 1.12 gekündigt. Wir hatten auch schon eine Wohnung aber Mittwoch hat der Vermieter, sorry ist aber nunmal so, angerufen und gesagt das er den Vertrag zerreißt! Er war aber schon von Vermieter und (uns) Mieter unterschrieben. Sein Grund war: Jaaa das weiß keiner so genau. Er wollte für die Arge einen Zettel unterschreiben in dem er auflistet wie hoch Miete und Nebenkosten sind. Das wollte er erst nicht unterschreiben und hat 2 Wochen damit gewartet. Wofür ich natürlich ständig druck von der Arge bekommen habe. Nachdem er den Zettel endlich unterschrieben hatte konnte ich zur Arge gehen und das dort abgeben. Darauf hin hatte der Vermieter dann angeruzfen und wollte SORFOT seine Kaution haben. Seine eigende Schuld wenn er so spät den Zettel unterschreibt. Und zack ruft er mich an mit den Worten:" Ich hab keine Lust auf ihre Spielchen, ich zerreiße den Vertrag.Tschüss!" Aufgelegt. Wir haben mehrfach versucht den Vermieter zu erreichen aber ohne Erfolg. Ja nun meine Frage: Darf er das einfach so? Ich meine wir müssen jetzt zusehen das wir in 2 Wochen eine Wohnung finden und habe dazu auch noch 2 kleine Kinder! NAtürlich finden wir keine passende. Was mache ich denn jetzt? Kann ich ihn verklagen? Darf der das?
8 Antworten
Ein Vertrag ist für beide Seiten bindend! Schau aber genau nach, ob ggf. Rücktrittsklauseln im Vertrag stehen und welche Bedingungen für die Kautionszahlung vereinbart sind. Steht da nichts, kannst Du den Vermieter verklagen. Er muss dann ggf. alle durch den Vertragsbruch entstehenden Mehrkosten tragen, u.U auch den Übergangsaufenthalt in einem Hotel. Aber das kann sich ziehen und selbst, wenn Du einen rechtskräftigen Titel hast, hast Du das Geld immer noch nicht. Und Du bist zur Schadensminderung verpflichtet, mach Dich also schleunigst auf die Suche nach einer anderen Wohnung!
Ein Mietvertrag ist nach der Unterzeichnung rechtskräftig und verbindlich. Wenn er auf unbestimmt Zeit abgeschlossen ist, ist er auch nicht kündbar ausser durch eigenbedarf.
Die zweite Frage an der ganzen Sache ist natürlich, zwingst du den Vermieter zur Erfüllung des Vertrages macht er euch dort eventuell das Leben zur Hölle. Damit habt ihr am Ende auch nichts gewonnen.
Der Vermieter wird sich noch wundern, denn er wird dir den Schaden denn du hast ersetzen müssen.
Genau kann dir das wohl nur ein Anwalt sagen, es gibt sowas wie Vertrauensschaden und Erfüllungsschaden etc.; kann auch sein, das du dem Vermieter nochmal ne Frist geben mußt die Mietsache frei zu machen.
Auf jeden Fall nutzt es ihm nix den Vertrag zu zerreißen, er ist gebunden und du bist nicht der Dumme & dessen Willkür ausgesetzt, das hätte er sich überlegen müssen bevor er unterschreibt.
Wir suchen schon wie verrückt, habe alles abtelefoniert und es gibt keine passende Wohnung. Alles zu klein oder zu teuer! Ich wollte meine jetzige Wohung noch für einen weitern Monat mieten. Aber (!) Dort sind schon nachmieter....
Da ihr Geld von der Arge bekommt habt Ihr sehr wahrscheinlich das Recht auf Rechtsberatungshilfe.
Geht Zum Amtsgericht und nehmt die Nachweise über eure Bezüge vom Amt mit.Da holt Ihr Euch den Schein um zum Anwalt gehen zu können!
Wenn Ihr Recht bekommt,muss der Vermieter Euch die Wohnung geben oder er muss Schadenersatz leisten!
ich würde dort aber nicht mehr einziehen.