VERMIETER trägt falsche Adresse des Mietobjekts ein.

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  1. In der Tat ist der Mietvertrag unwirksam, wenn es sich nicht um einen offensichtlichen Schreibfehler o.ä. handelt...

  2. Durch die Nutzung der Wohnung und Zahlung der Miete ist tatsächlich ein konkludentes Mietverhältnis zustande gekommen, UND ZWAR ZU DEN BEDINGUNGEN DES URSPRÜNGLICHEN MIETVERTRAGS...

In Summe ist das also völlig irrelevant, der Mietvertrag gilt auch für die jetzige Wohnung...