Vermieter stellt die Zentralheizung nicht an... Mietminderung?
Guten Morgen!
Bin im Mai in eine neue Wohnung gezogen und seit dem ist die Heizung aus! Im Sommer ist es kein Thema, aber so langsam werden die Abende auch kälter und somit ist es in meiner Wohnung unerträglich kalt! Zudem bin ich noch ein Kellerkind-heißt, ich wohne im Souterrain. Die Wohnung heizt sich also auch tags über nicht durch die Sonne auf. Habe schon andere Mieter gefragt, und einige heizen mit mit einem gesonderten Heizkörper. Aber das sind ja bekanntlich die totalen Stromfresser und das kann ja nun auch nicht Sinn der Sache sein, oder? Ich bezahle ja schließlich jeden Monat dafür, die Heizung nutzen zu können. Als ich die Vermieterin letzte Woche zum X Mal gefragt habe wann sie denn endlich mal die Heizung anstellt, sagte sie nur dass sie sie wohl am Wochenende anstellt. "Obwohl es ja wieder etwas wärmer werden soll". Tja, bis jetzt ist das jedenfalls nicht passiert. Kann ich die Miete einfach so mindern, oder sollte ich zur Absicherung einen Anwalt hinzu ziehen? Ist es wirklich nötig, über mehrere Tage die Raumtemperatur tabellarisch festzuhalten für die Beweislage?
Danke!
10 Antworten
Die letzte Frage kann man nur mit Ja beantworten. Beabsichtigt man die Miete zu mindern, muss man ein Tagebuch führen über die abends in der Wohnung erreichte Gradzahl. Anders geht es nicht. Souterrainwohnungen sind immer kälter als andere. Das sollte man aber bereits bei Einzug bedenken. Ein Gespräch mit dem Vermieter sollte das klären.
Halte die Raumtemperatur täglich schriftlich fest und fordere die Vermieterin nochmals schriftlich auf, die Heizung anzustellen, da du sonst die Miete mindern wirst.
Im folgenden Link ist genau aufgeführt, was der Vermieter leisten muß und um wieviel du die Miete mindern könntest.
Zusatz:
Sinken die Zimmertemperaturen außerhalb der Heizperiode tagsüber auch nur zeitweise unter 18 Grad oder gar auf 16 Grad Celsius, muss die Heizung sofort in Betrieb genommen werden, gleichgültig, ob es September oder Oktober ist.
DH für die einzige richtige antwort. die inbetriebnahme ist durch rechtsprechung geregelt, die den trend hat mieterfreundlicher zu sein.
Auch außerhalb der Heizperiode (01.10-30.04) muss bei entsprechenden Außentemperaturen die Beheizung der Wohnung gewährleistet sein, da es dem Mieter nicht zumutbar ist, an kalten Sommertagen zu frieren oder sogar eine Gesundheitsgefährdung zu riskieren (LG Berlin GE 78, 286; LG Kassel WM 64, 71; AG Waldbröl WM 81, U8 ). Der Vermieter muss deshalb spätestens dann heizen, wenn die Zimmertemperatur tagsüber auch nur zeitweise unter 18° C sinkt und absehbar ist, dass die kalte Witterung länger als 1 bis 2 Tage anhält. Sinkt die Zimmertemperatur tagsüber sogar unter 16° C, muss die Heizung sofort in Betrieb genommen werden, denn hier ist die Grenze der Gesundheitsgefährdung überschritten (LG Kassel WM 64, 71).
Schaue bitte in die mietvertraglichen Vereinbarungen. Dort wird oft auch eine getroffen über die Heizperiode. Fehlt eine solche, ist dem Vermieter die Temperatur an drei Tagen hintereinander zu beweisen. Liegt sie unter rd. 20 Grad im Wohnzimmer, hat er die Heizanlage in Betrieb zu nehmen, so das Gesetz.
was ist so schlimm, eine Jacke anzuziehen oder unter die Decke zu springen! Es ist September und vorgestern waren es noch muckelig warm. Und abends kann man auch mal einen Tee trinken.
Es ist doch bekannt wie teuer heizen ist oder? wenn die Heizung angestellt wird zahlen alle Mietparteien mit, die noch nicht heizen. Wir müssen alle sparen und wenn ich solche Fragen lese frage ich mich, sind alle Weicheier.
Wenn die Heizkostenabrechnung kommt wird auch wieder reklamiert das soo viel nicht geheizt wurde. Die Heizung ist doch dafür da, das man im Winter nicht erfriert.
üssen wir nicht alle aufm Tebbisch bleiben???
Ich vermisse oft, das sich hinter den Gesetzen versteckt wird und das menschliche vergessen wird. -Dank dir -
das ist ja wohl der hammer... das hat absolut nichts damit zu tun ob man ein "weichei" ist oder sonstiges! jeder mensch hat ein anderes Temperaturempfinden und einer friert bei 18 grad und ein anderer eben noch nicht! ich zahle jeden monat dafür, etwas zu nutzen was ich nicht nutzen kann?! die anderen mieter trauen sich einfach nicht den mund aufzumachen und stellen sich lieber stromfresser in die wohnung die heizen sollen! und in zeiten des stromsparens ist DAS ja wohl auch nicht im sinne des erfinders^^ ja, einer sehr menschliche Aussage jmd als weichei zu betiteln der bei 16 grad friert-und das in der eigenen wohnung... Hut ab!!!
wofür gibt es Gesetze??? die regeln ab wann die Heizung eingeschaltet werden muss. Und sein Empfinden kann man umgewöhnen. Immunsystem stärken.
bravo - zwar keine rechtlich fundierte aussage --- aber eine sehr menschliche. Das sollten sich viele Weicheier mal zu herzen nehmen.