Vermieter schuldet mir Geld - Miete einbehalten?

9 Antworten

Sehe ich dasd richtig, dass Du aus einem vorherigen Mietverhältnis Anspruch auf die Kaution hast gegen den gleichen Vermieter - und dass diese Forderung unbstreitig besteht und Du das schriftlich nachweisen kannst? Dann schreib denen, dass Du dann, wenn GGs nicht in z.B. 14 Tagen zahlt, diesen Betrag in voller Höhe bei der nächsten Miete einbehältst. Falls in Deinem Mietvertrag ein solcher Fall als unzulässsig ausgeschlossen sein sollte, kannst Du Deine Forderung auch separat einklagen. Dafür gibts Prozeßkostenhilfe - und der Gegener hat im Obsiegensfall auch Deine Kosten zu zahlen. Wichtig: Alles schriftlich dokumentieren ! Dann RA nehmen.

ambiente 
Fragesteller
 19.03.2010, 13:31

Ja, genauso ist es! Sehr hilfreiche Antwort, vielen Dank!

Was ist das denn genau für ein Betrag, den du bekommen sollst? Dieser steht dir zu und ich auch jetzt schon fällig? Grundsätzlich kann der Mieter seine Miete mit von ihm gegen den Vermieter bestehenden Forderungen aufrechnen. Das macht die ganze Sache zum einen einfacher, zum anderen ist man in einer besseren Position. Ließ dir dazu mal §556b BGB durch (http://dejure.org/gesetze/BGB/556b.html). ob das auch auf deinen Fall zutrifft hängt davon ab, welcher Art diese Forderung ist.

Wende dich am besten an einen Mieterbund. Dort bekomst du gegen Entgelt (was aber in der Regel geringer als Anwaltskosten sind) gute Infos.

ambiente 
Fragesteller
 19.03.2010, 13:32

Es handelt sich um knapp 900 Euro, die seit Anfang des Jahres fällig ist - und mir auch schon schriftlich zugesagt wurde. Ist meine alte Mietkaution (bin umgezogen - gleiche Wohnungsgesellschaft). Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!

Gegen ein kleines Entgelt können dich die Mitarbeiter beim Mieterschutzbund beraten. Alles Gute und viel Glück!

ambiente 
Fragesteller
 19.03.2010, 12:18

Ja, sehr gute Idee, vielen lieben Dank :)

pierrot  19.03.2010, 12:50
@ambiente

Sehr gerne, wenn ich helfen konnte!

Nein, du darfst die Miete nicht mit offenen Forderungen verrechnen. Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.

ambiente 
Fragesteller
 19.03.2010, 12:17

Oh, okay, danke!

Reiswaffel87  19.03.2010, 13:22

Doch das geht. Das hängt aber von der Art der Forderung ab.

Michel76  19.03.2010, 14:22
@Reiswaffel87

Offenbar handelt es sich um zwei verschiedene Wohnungen, also zwei unterschiedliche Mietverträge. Lediglich die Verwaltung ist die selbe. Man kann keinesfalls die beiden Angelegenheiten vermischen.

Nicht einfach einbehalten.

Mache ihnen eine Aufrechnung und schicke die Aufrechnung per Einschreiben zu.

Dann bist Du auf dem richtigen Wege und man kann Dir nichts anhaben.

ambiente 
Fragesteller
 19.03.2010, 12:16

Danke. Genau das habe ich ja bereits getan.

Kopie der Aufrechnung + Forderung per Einschreiben. Bisher keine Reaktion :'(

Nellina  19.03.2010, 12:20
@ambiente

Dann kannst Du es ja getrost machen. Sie sind von Dir informiert worden.