Vermieter schreibt vor, wo ich wäsche aufhänge

16 Antworten

Wir wohnen mit unseren Vermietern im Haus und bekommen ständig neue regeln, an die wir uns zu halten haben. Heute gab es wieder eine Ansage. Wir haben eben wäschekeller, wo man die wäsche aufhängen kann und eine wäschespinne im Garten.Heute teilte mir die Vermieterin mit, dass ich bitte im Sommer die wäsche draußen aufhängen soll.

Ihr könnt beides nutzen oder aber auch nur eine Sache. Vorschreiben, was Ihr zu nutzen habt, kann man nicht. ABER:

Wohnt Ihr zusammen mit dem Vermieter in einem Zweifamilienhaus, kann er folgendes machen:

§ 573a BGB

Erleichterte Kündigung des Vermieters (1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.

(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam

Grundsätzlich habe ich nichts dagegen, draussen aufzuhängen, aber ich habe einen Säugling zu versorgen, der es mir unmöglich macht, bei Regen oder Unwetter sofort die wäsche ins trockene zu holen.

Das ist jetzt ein Witz, oder?

So lange dauert es nicht und man muss/kann sein Kind nicht 24 Stunden am Tag beauftsichtigen.

Deshalb hänge ich die wäsche momentan in wäschekeller auf

Ist ja auch einfacher.

kann meine Vermieterin mir vorschreiben, wo ich die wäsche aufhänge?

Nö, das nicht, aber muss man sich unbedingt streiten?

Ich hänge die Wäsche durchaus raus, wenn das Wetter passt.nur eben nicht wenn es bewölkt ist und nach Regen ausschaut. Und manchmal stillt,badet,wickelt,bespasst man sein Kind.... es ging nur darum zu erfahren, ob meine Vermieter grundsätzlich verlangen können, dass wir die wäsche draussen jederzeit trocknen. Ich frage mich allerdings was man im Winter macht, wenn man schon im Sommer Angst vor Schimmel hat. Bin gespannt wo ich im Winter meine Wäsche hin hängen soll.Heute wurde mir vor ihr nahegelegt, dass ich mir einen trockner kaufen soll.....

@minkmoni
Heute wurde mir vor ihr nahegelegt, dass ich mir einen trockner kaufen soll.....

Kann man darüber nachdenken.

Ich denke mal, die Vermieterin hat Hausrecht. Und wenn es dir nicht passt, dann solltest du dir eine andere Wohnung suchen. Wenn es zu Schimmelbildung kommt, ist der Wunsch der Vermieterin zu beachten.

würde sowas zu schimmelbildung führen, wäre vermutlich jeder keller verschimmelt. schimmelbildung kommt von fehlern, die beim hausbau begangen worden, wie zb schlechter isolation, undichte rohre oder feuchten baugrund.

finde die sache mit der wäschespinne grundsätzlich auch nur zumutbar, wenn diese nicht in der sonne steht. schließlich bleicht direkte sonneneinstrahlung relativ stark und schnell die kleidung aus.

@floppydisk

So sehe ich das auch.wozu gibt es einen wäschekeller wenn man ihn nicht nutzen darf

@floppydisk

@ floppydisk: Das ist doch eine sehr sehr pauschale Aussage. Jedes Haus kann anders sein. Gerade im Sommer ist zuviel Feuchtigkeit im Keller extrem gefährlich für alle Kellerräume. Die Eigentümer werden ihr Haus wohl am besten kennen.

Ich trockne schon seit 14 Jahren im Waschkeller und bisher noch keinen Schimmel entdeckt.

Vielleicht kannst Du die Wäsche auf dem Balkon aufhängen, wenn einer vorhanden ist. Sie darf Dir vorschreiben wo Du Deine Wäsche aufhängen darfst.

Nein Balkon ist nicht erlaubt.

@minkmoni

Auch wenn in der Hausordnung vorgesehen ist, daß die Mieter die Wäsche im Trockenraum zu trocknen haben, so bedeutet das nicht, daß es den Mietern auch untersagt wäre, auf dem Balkon der Wohnung Wäsche zu trocknen. AG Herne-Wanne, Urteil vom 28. Juli 2000, Az: 3 C 193/00

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/balkon.htm

Allerdings...kann es wieder Ärger geben...

Es ist immer schwierig in einem 2-Familienhaus, wenn man sich nicht Top versteht und genügend Toleranz hat. Ich kann die Vermieterin verstehen dich aber auch. Gibt es eine Hausordnung, die verbindlich gilt? Wenn nicht, bitte einmal die Vermieter zum Kaffee und versuche, eine solche zu verhandeln. Dann sind die Regeln klar und es kann nichts "nachgeschoben" werden.

Ich habe die schon zum Kaffee eingeladen. Und es herrscht auch mittlerweile eine aufgesetzte Freundlichkeit. Es gibt keine Regelung im Mietvertrag. Es steht lediglich drin, dass es einen trockenraum zur gemeinsamen Nutzung gibt. Leider gibt es immer neues. Ich bin immer froh, wenn ich die nicht treffe, weil jedesmal was falsch gemacht wurde von unserer Seite... Ich sage auch nichts dazu, dass die Türen zum Haus denn ganzen Tag sperrangelweit aufstehen...oder das ich jedes Gespräch der beiden höre, da sie schwerhörig sind und sich deshalb permanent anschreien... Mittlerweile mag ich da gar nicht mehr wohnen....

@minkmoni

Ein Grund warum ich lieber in einer Genossenschaftswohnung wohne. Ich habe da Glück, tolle Nachbarn und einen tollen Verwalter zu haben und das bei 9 Parteien. Kann auch schief gehen, aber damit muß man leben.

Tut mir leid - vielleicht suchst du dir doch besser was anderes.

Ja leider kann sie das Vorschreiben...denn das Haus gehört ihr

Ja leider kann sie das Vorschreiben...denn das Haus gehört ihr

Ja ne is klar und Du glaubst bestimmt noch, dass die Erde eine Scheibe ist.

Für so eine falsche 0815 Antwort auch noch 2 DH`s, Kopfschüttel.