Vermieter schreibt Termine vor

13 Antworten

Eindeutig ist dein Vermieter im Recht! Eine Terminankündigung 2 bis 3 Wochen vorher ist alles andere als kurzfristig. Für deinen Terminkalender kann der Vermieter nichts und es ist dir durchaus zuzumuten innerhalb dieser Zeit eine Planänderung vorzunehmen. Der Vermieter muss Sonderwünschen seiner Mieter bei einer derartigen Größenordnung nicht nachkommen. Er hat dir einen Ausweichtermin angeboten, den du wieder nicht wahrnehmen willst. Er kann dir die Kosten für einen weiteren Termin in Rechnung stellen. Außerdem hast nicht nur du einen vollen Terminkalender, sondern auch der Handwerker. Der lässt sich natürlich bezahlen, wenn er wegen eines einzelnen Mieter wieder antanzen muss. Aber warum soll das der Vermieter zahlen. Der Zeitraum ab der Terminbekanntgabe ist vollkommen ausreichend.

Nachdem das der 2. Termin ist, dein Vermieter! ...Und eine Ankündigung 3 Wochen vorher ist recht langfristig. Es ist einem Vermieter wegen des Auf-wands nicht zuzumuten, mit jedem der vielleicht 100 Mieter einen individu- ellen Termin zu machen.

 ( Da die Mieter aber recht kurzfristig darüber bescheid bekommen haben (2-3 Wochen vorher) war natürlich nicht jeder Mieter anwesend)

Nun ja das ist Auslegungssache was kurzfristig ist. Ich denke 2-3 Wochen sind und waren ausreichend

(Nun haben manche, darunter auch ich, eine Nachricht bekommen wo ein weiterer Termin vorgegeben ist. Sollte man diesen Termin nicht einhalten, würde eine, das in Rechnung gestellt.)

Klar kann und darf er.

Der Vermieter ist meiner Ansicht nach im Recht.

Hier mein kompl. Beitrag da mal wieder die Hälfte verschwunden war:

( Da die Mieter aber recht kurzfristig darüber bescheid bekommen haben (2-3 Wochen vorher) war natürlich nicht jeder Mieter anwesend)

Nun ja das ist Auslegungssache was kurzfristig ist. Ich denke 2-3 Wochen sind und waren ausreichend

(Nun haben manche, darunter auch ich, eine Nachricht bekommen wo ein weiterer Termin vorgegeben ist. Sollte man diesen Termin nicht einhalten, würde eine, das in Rechnung gestellt.)

Klar kann und darf er.

Stell dir vor in einem Wohnblock 20 Einheiten und jeder gibt solche fadenscheinige Gründe an wie du. Der Handwerker rückt 20 mal an wegen 10 min Rauchmelder tausch.

Super oder? Der Handwerker hat sicherlich genau wie du weitere Termine und Aufträge.

Der Vermieter ist im Recht.

So einfach ist das: Da sein oder die extra Kosten bezahlen.

Naja, zwei bis drei Wochen Vorlauf sind für einen Termin, bei dem so viele Leute oder Haushalte unter einen Hut gebracht werden müssen, eigentlich schon ganz gut. Der zweite Termin ist auch schon recht kulant und ich sehe es nicht als eine zu große Zumutung, dass ein weiterer individueller Termin dann kostenpflichtig wäre. Ebenso läuft es in etwa auch bei der Ablesung der Heizkostenzähler. Für jede Wohnung einen individuellen und kostenfreien Termin zu vereinbaren wäre für das Unternehmen schlichtweg nicht mehr wirtschaftlich.


In diesem Falle sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet, wenn Sie keinen teuren Sondertermin riskieren wollen. Vielleicht ist aber ein solcher Sondertermin im Hinblick auf Ihren prallen Terminkalender die einzig praktikable Lösung. schlagen Sie folglich dem Vermieter von sich aus einen solchen neuen Termin vor; Ihr geschäftlicher pekuniärer Erfolg wird dies sicherlich rechnen lassen! - Bleiben Sie übrigens stets recht gesund!?!