3 Tage Räumungsfrist für Abstellraum. Ist der kurze Zeitraum rechtlich zulässig?

3 Antworten

Könnte sein, daß der Vermieter nach Ablauf der Frist dein Eigentum entsorgt.

Dein Partner sollte deine Sachen in Sicherheit bringen.

In Deutschland gibt es leider immer weniger mieterfreundliche Rechtsprechung.

Das Eigentum des Mieters darf der Vermieter "auf eigene Faust" nicht entsorgen. ( selbst aus einem Schuppen nach eingangs beschriebener Situation nicht )

Aber die Idee mit dem Partner ist sehr gut. 😉

  1. Die Nutzung des Gartenhauses ist dir widerruflich gestattet und daher jederzeit widerrufbar.

  2. Eine Frist von 3 Tagen, um ein paar Gartenutensilien und ein Fahrrad zu entfernen und kurz durchzufegen ist völlig angemessen: Wie lange braucht es wohl dafür, eine gute halbe Stunde?
  3. Auch in Urlaubsabwesenheit hast du den Empfang von Mitteilungen sicherzustellen.
  4. Im Ergebnis sollte dein Partner das für dich fristgemäß erledigen oder der Vermieter wird es aus Rechtsgrund Verzugsschaden in Ersatzvornahme kostenpflichtig machen. Mit Drangsalierung hat das herzlich wenig zu tun, wenn er sein Gartenhaus künftig in eine Gemeinschaftseinrichtung umwidmen möchte :-)

G imager761

Gehört der Schuppen zur Mietsache kann der Vermieter nur eine Teilkündigung aussprechen. 



SuchergebnisseDie Teilkündigung von Nebenräumen - Deutsches Mietrechtdeutschesmietrecht.de/kuendigung/348-teilkuendigung-wohnung-573b-bgb.html

Was sie als Mieter und Vermieter zur Teilkündigung wissen sollten.....



Ich vermute mal, dass es sich nicht um eine Teilkündigung handelt, da ich sogesehen ein Sonderrecht für Alleinnutzung hatte bis jetzt.

@gina1ee7

Trotzdem muß hier der Vermieter eine angemessene Frist einhalten. Er kann hier nicht nach Gutsherrenart 3 Tage ansetzen. Du bist in Urlaub, und dann muß er warten, bis Du wieder da bist

@wilees

Unsinn. Auch urlaubs- oder krankheitsabwesend hat man als Mieter/Arbeitnehmer/Fahrzeugführer/Steuerzahler dem Empfang von Mitteilungen sicherzustellen um fristwahrend reagieren zu können.

@imager761

Wobei eine Räumungsfrist von 3 Tagen eindeutig zu kurz ist.