Vermieter nötigt zum früheren Auszug & behält Kaution ein, Nachmieter gibt Möbel nicht heraus
Hallo,
wir sind eine Familie und haben Fragen bzgl Wohnrecht. Wir haben ein Haus zur Miete bewohnt (Kaution vor Mietbeginn beim VM hinterlegt, immer zuverlässig und pünktlich bezahlt). Der Mietvertrag ist zum 31. März ausgelaufen. Der Nachmieter hatte uns gebeten ob er zwischendurch (3 Wochen zuvor) rein darf um schon Lampen aufzuhängen etc - was wir erlaubt haben. Ebenso haben wir dem VM erlaubt schon die Malerarbeiten vornehmen zu lassen.
Der Kontakt war soweit in Ordnung bis kurz vor Mietende. Da fing der Nachmieter an dass er wegen Konflikten mit seinem VM schon eher raus müsse etc etc. Wir haben dann vor Mietende eine Email unseres VM erhalten dass der Nachmieter schon eher einziehen wolle und wir das Haus eher räumen müssen. Auf diese Email haben wir geantwortet dass dies nicht möglich ist (meine Frau musste den Umzug wegen meiner Arbeit fast allein stemmen trotz Risiko Schwangerschaft und so entstand nochmal mehr Zeitdruck).
Die Email wurde vom Vermieter ignoriert und am nächsten Tag standen dann der Vermieter vor der Türe und auch der Nachmieter und munter ging das einräumen der Möbel und Kisten vom Nachmieter los. (28. Mai um 11 Uhr) Uns wurde vom Nachmieter (in Anwesenheit des VM) eingeräumt die Sachen vom Gartenhaus noch später holen zu können. "Man benötige lediglich schnell das Haus selbst und die Garage in leerem Zustand"
Der Vermieter hat bisher die Kaution nicht zurückgezahlt, auch keinen Anteil - was können wir hier tun? Auf Emails/Briefe/Anrufe wird nicht reagiert. Der Nachmieter reagiert ebenso nicht auf Nachrichten bzw schreibt jetzt patzig zurück dass wir nur bis Ende der Mietsache die Frist hatten die Sachen abzuholen und dass er sie kostenpflichtig entsorgen lassen hätte. Aus sicherer Quelle wissen wir aber dass er noch immer im Besitz ist und unsere Sachen nun selbst nutzt. Zudem wollte er aus dem Garten diverse Sachen ablösen, nutzt diese nun auch aber bezahlt sie einfach nicht.
Nun die große Fragen - was können wir tun? 1.) Wie bekommen wir unsere Sachen wieder? Darf der Nachmieter sie einfach als nun sein Eigentum nutzen und behalten? Darf er die gekauften Dinge unbezahlt einbehalten?
2.) Wann muss der Vermieter die Kaution ausbezahlen? (er nannte letztens am Telefon dass viele viele Mängel im Haus wären - Fotos bekommen wir nicht und es ist ein Neubauhaus! Einziger bekannter Mangel bei Übergabe wurde festgehalten und von uns bereits (kulanterweise) bei der Versicherung eingereicht, da es sich um einen teils-Mietmangel handelte).
3.) ist der VM für die Einbehaltung unseres Eigentums schadensersatz-pflichtig? Immerhin hat er uns vor Mietende aus dem Haus genötigt (es waren zur Übergabe über 7 Personen anwesend die durchs Haus schwirrten)
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten, wir sind um jede Hilfe dankbar!
10 Antworten
""einräumen der Möbel und Kisten vom Nachmieter los. (28. Mai um 11 Uhr) Uns ""
der Mietvertrag endete doch am 31.03.
wie ist dann deine Formulierung zu verstehen das ihr VOR Mietende das Haus räumen musstest.
Habe mich vertippt. Wir mussten am 28. MÄRZ raus. Natürlich nicht Mai :) Sorry
Durch euch fand keine durch Übergabeprokoll belegte Herausgabe der Mietsache an den Vermieter statt. Der Nachmieter ist kein Vertragspartner. Lasst euch erst einmal die letzten drei Tage eurer Mietzeit vom Vermieter erstatten. Berechnungsgrundlage: 30 Tage Mietzeit > Gesamtmiete : 30 x 3 = nn,nn€. Nachdem der Drops also gelutscht ist, kann kaum irgend etwas rückgängig gemacht werden. Ihr habt willfährig dem Verlangen nach Auszug des Vermieters stattgegeben.
Kaufvertrag mit den Nachmietern für überlassene Sachen sollte beweiskräftig sein, sonst könnt ihr den Kaufpreis nicht einklagen. Aber ihr könnt den Nachmieter unter Fristsetzung auffordern, entweder die überlassenen Gegenstände zu bezahlen oder oder herauszugeben.
Kaution: Der Vermieter kann die Kaution zum größten Teil bis zum 31.08.2015 einbehalten. Danach muss er die Kaution dir gegenüber abrechnen. 2-3 BK-Vorauszahlungen kann er von Kaution bis zur Abrechnung der BK einbehalten (spätestens 31.12.2016!)
Angebliche Mängel, die der Vermieter festgestellt haben will, müssen euch als Verursacher nachgewiesen werden. Falls diese euch zur Last gelegt werden können, müsst ihr diese beseitigen oder beseitigen lassen, eventuell mit Hilfe eurer Haftpflichtversicherung. Der Vermieter darf euch keine seiner Kosten von der Kaution abziehen, wenn er eigenmächtig handelt.
Gegenstände eures Eigentums, die der Nachmieter angeblich als Sperrmüll beseitigen ließ, könnt ihr vermittels einer Rechnung zum Zeitwert einfordern oder die Herausgabe unter Fristsetzung vom VERMIETER verlangen, weil ja der Nachmieter kein Vertragspartner war (oder eventuell doch?).
Die Vermieterin ist 16 - also nicht geschäftsfähig weil minderjährig. Ist die Mutter die Rechtsvertreterin der Tochter?
Die Mängel, die hier nachträglich aufgelistet wurden, können unbeachtet bleiben, weil es sich nicht um verdeckt gebliebene Mängel handelt. Bei deinem Kommentar taucht nun zur Vermieterin ein "Vermieter" auf. Wer ist das?
bei den Vermietern handelt es sich um eine Familie. Wir hatten unseren Mietvertrag mit der Tochter (16 Jahre), das Übergabe Protokoll hat mein Mann mit dem Mädel und ihrer Mutter gemacht. Der Vater kam sporadisch zum Haus, war bei der Übergabe aber nicht anwesend.
1.) Wie bekommen wir unsere Sachen wieder?
Ihr fordert ihn zugangssicher per Einwurfeinschreeiben um Rückgabe auf. Macht eine genaue Liste der betreffenden Gegenstände, setzt ihm eine Frist von 5 Tagen nach dokumentiertem Zugang, schlagt an diesem und einem weiteren Tag einen Termin mit Zeitfenster zur Übergeb vor und kündigt an, nach fruchtlosem Fristverlauf Strafanzeige wegen Unterschlagung zu stellen.
2.) Wann muss der Vermieter die Kaution ausbezahlen?
Wenn kein Sicherungsbedürfnis mehr besteht. Ohne Mietmangelfreiheitsbescheinigung, d. h. einem unterschriebenen Übergabeprotokoll, darf er eine Prüffrist von 6 Monaten abwarten, alle in eurer Mietzeit enstandenen Mängel, die über üblichen Gebrauch hinausgehen, von euch beseitigt verlangen. Erst nach Weigerung oder Schlechterfüllung der Mängelbeseitigung die Schadenssumme einbehalten.
Die übrige Kaution muss er - unter einem Einbehalt erwartbareer Nachzahlung aus Betriebskostenabrechnung 2015 - verzinst ausbezahlen.
3.) ist der VM für die Einbehaltung unseres Eigentums schadensersatz-pflichtig?
Nein.
Immerhin hat er uns vor Mietende aus dem Haus genötigt
Nein, hat er nicht. Wer ihn und seine Nachmieter freillig vor beanspruchenbarem betreten, gar Einzug am 01.04. seelenruhig Möbel einräumen und einziehen lässt, muss sich dieses Unvermögen, seinen Mietrecht bis 31.03. 24.00 Uhr ungeschmälert beanspruchen zu dürfen, schon selbst anrechnen.
Jeder andere ohne Risikoschwangerschaft oder Partner an seiner Seite hätte die achtkantig rausgeschmissen oder über 110 mit Hilfe der Uniformierten rausschmeissen lassen, wenn sie euer ausdrücklich geltend gemachtes Hausrecht ignoriert hätten und dennoch einmaschierten: Dieser widerrechtlichen Zugang wäre dann als Hausfreidensbruch sogar starfverfolgbar gewesen :-)
G imager761
Wir haben die Leute nicht ohne weiteres ins Haus gelassen, ich habe unten an der Haustüre mit der VM gesprochen warum sie nun doch da sei - obwohl ich auf ihre Email reagiert habe und geschrieben habe dass es nicht schon Tage eher geht. Zum Garten raus war die Terassentüre auf und derweil ich unten war gingen die Nachmieter inkl Umzugshelfer einfach rein und packten alles aus. Die Vermieterin sagte mir dass es nun nicht anders ginge und es nunmal so ist wie es ist. Sie hat mich nicht mal ausreden lassen und wurde auch laut (ebenso die Frau des VM, welche meinte ich solle nicht wegen meiner SS rumjammern und dass man IMMER am Samstag umzieht, das ist quasi ungeschriebenes Gesetz - dies hätte nichts damit zu tun dass unser letzter Tag im Haus auf den Dienstag darauf fällt)
zu Punkt 2.)
Ein Übergabe Protokoll wurde von der Vermieterin (sie ist 16) und ihrer Mutter, zusammen mit meinem Mann erstellt. Hierbei wurde der Mangel am Boden festgehalten mit dem Vermerk dass es durch die Versicherung geregelt wird (was auch alles geregelt und bezahlt wurde). Schlüssel wurden alle übergeben. Sonst wurden keinerlei Mängel oder dergleichen festgehalten - gab/gibt ja auch keine Mängel.
Wie sieht es da mit der Einbehaltung aus? Darf der VM die Kaution trotzdem komplett 6 Monate einbehalten?
Da fing der Nachmieter an dass er wegen Konflikten mit seinem VM schon eher raus müsse etc etc. Wir haben dann vor Mietende eine Email unseres VM erhalten dass der Nachmieter schon eher einziehen wolle und wir das Haus eher räumen müssen.
Der Vermieter kann/darf darüber gar nicht bestimmen, selbst wenn die Kündigungsfrist vorbei gewessen wäre.
Die Email wurde vom Vermieter ignoriert und am nächsten Tag standen dann der Vermieter vor der Türe und auch der Nachmieter und munter ging das einräumen der Möbel und Kisten vom Nachmieter los.
Da hätte ich die Polizei gerufen und die Sache wäre schnurstracks beendet worden.
Ein Übergabe Protokoll wurde von der Vermieterin (sie ist 16) und ihrer Mutter, zusammen mit meinem Mann erstellt. Hierbei wurde der Mangel am Boden festgehalten mit dem Vermerk dass es durch die Versicherung geregelt wird (was auch alles geregelt und bezahlt wurde). Schlüssel wurden alle übergeben.
Eine 16 Jährige ist nicht voll geschäftsfähig sie kann nicht Euer Vertragspartner sein.
Wurde ein Protkoll erstellt, kann der Vermieter nur noch Forderungen für verdeckte/versteckte Mängel geltend machen.
Er muss dann dem Mieter die melden und unter Fristsetzung auffordern, dass die Mängel behoben werden.
Einfach die Kaution direkt dazu verwenden, bzw, geht gar nicht.
Dass er sie Zurückhalten darf hat Gerhart schon beschrieben.
3.) ist der VM für die Einbehaltung unseres Eigentums schadensersatz-pflichtig? Immerhin hat er uns vor Mietende aus dem Haus genötigt (es waren zur Übergabe über 7 Personen anwesend die durchs Haus schwirrten)
Wer und ob jemand zu Schadenersatz oder zur Herausgabe der Sachen verpflichtet ist, das sollte ein Anwalt beurteilen.
MfG
Johnny
Nachdem Ihr Euch mehrfach vom Nachmieter und vom Vermieter habt übertölpeln lassen, würde ich die restliche Auseinandersetzung nicht ohne Rechtsbeistand führen.
Da der Vermieter bewußt und absichtlich die Erstellung eines Übergabeprotokolls unmöglich gemacht hat, habt ihr wohl gute Chancen, nicht für vorhandene Schäden aufkommen zu müssen.
Ein Übergabe Protokoll wurde von der Vermieterin (sie ist 16) und ihrer Mutter, zusammen mit meinem Mann erstellt. Hierbei wurde der Mangel am Boden festgehalten mit dem Vermerk dass es durch die Versicherung geregelt wird (was auch alles geregelt und bezahlt wurde). Schlüssel wurden alle übergeben.
Jetzt nach über 4 Wochen hieß es von der Vermieterin dass Schäden im Haus seien, u.A. Löcher in den Türstöcken, Löcher in den Wänden (die Maler waren im Haus u da wurde alles vom VM bereits als "top ausgeführt" abgenommen), Kühlschrank und Spüle waren angeblich schimmlig (habe durch meine Risiko SS eine Haushaltshilfe für 4h täglich die nur putzt und hab selbst einen totalen Putzfimmel ;) ) - Nachweise durch Fotos wurden uns zugesichert, kam bisher aber nichts! Wie auch, wenn kein Schaden da ist was will man dann protokollieren!?