Vermieter nimmt gestrichene Wohnung nicht ab?
Hallo Zuammen,
ich habe zum 31.1. meine Wohnung gekündigt. Mein Vermieter verlangte das ich die Wohnung gestrichen übergebe obwohl ich nach 1 Jahr Miete nicht 1 Klecks Farbe an die Wand gebracht habe (nur weiß gelassen) So nett wie ich bin habe ich die Wohnung gestrichen. Dann die 1. Abnahme: Vermieter nahm die Wohnung aus folgenden Gründen nicht ab:
- Toilette sei nicht geputzt (2 Monate nicht genutzt)
- Fensterzwischenräume seien dreckig
- nicht fachgerecht gestrichen.
Also nochmal 2 Wochen Frist. Gestern noch einmal komplette Wohnung von oben bis unten gestrichen. Als wir so fertig waren ist uns aufgefallen das im Schlafzimmer durch das streichen ein dunkler Ton (lila) vermutlich vom Vormieter zum Vorschein kam. Wir wollten es erst einmal trocknen lassen und heute 2 Stunden vor Übergabe noch einmal schauen. Heute morgen rief mich der Vermieter an. Die Wohung sei schlimmer als vorher und er würde die Wohnung so nicht abnehmen(fleckig gestrichen). So langsam bin ich am verzweifeln er gibt mir noch eine Woche Zeit sonst würde er es anders klären.
Ich habe jetzt 2 mal die komplette Wohnung gestrichen und so langsam bin ich mit meiner Geduld am Ende! Ich habe die Wohnung weiß übernommen und innerhalb eines Jahres nichts an den Wänden gemacht.
Ist das rechtens das der Vermieter sich so dagegen sträubt??
7 Antworten
Grundsätzlich ist ein Mieter nicht verpflichtet, Schäden zu beseitigen, die er nicht verursacht hat, also auch keine dunkel durchscheinenden Antriche von Vormietern. Sofern Du nachweisen kannst, dass die nicht von Dir sind. Je öfter man da nun frisch drüber streicht, umso mehr von der weißen Farbe wird "abgemalt".
Selbst wenn die üblichen Fristen von drei, fünf und sieben Jahren für Schönheitsreparaturen im Mietvertrag stehen, sind sie nicht unbedingt bindend.
Denn grundsätzlich sollen Schönheitsreparaturen nur dann ausgeführt
werden, wenn die Räume unansehnlich geworden sind – es muss also immer der Einzelfall betrachtet werden. Normale, der Mietdauer entsprechende "Abwohnspuren" sind zulässig.
Kürzere Fristen, mit denen der Vermieter den Mieter zum häufigeren
Renovieren veranlassen will, sind ungültig, weil sie den Mieter
unangemessen benachteiligen. In einem solchen Fall sind die gesamten
Regelungen zu den Schönheitsreparaturen unwirksam – mit der Folge, dass
der Mieter überhaupt nicht renovieren muss.
Wenn es denn doch sein muss: Mit weißer Farbe kann man dunkle Anstriche überdecken, wenn man eine winzige Menge SCHWARZ mit reinmischt, UND eine gute, deckende Farbe verwendet.
Ich habe knapp 1 Jahr in der Wohnung gewohnt und wie schon gesagt alles so gelassen. Und es ärgert mich sehr wie sich der Vermieter querstellt. Weil ich wie gesagt jetzt schon 2 mal komplett gestrichen habe und ich es ihm einfach nicht recht machen kann
Nach 1 Jahr muss man noch nichts renovieren, und es ist ja noch weiß. Diese Klausel gilt ja gar nicht mehr....
Keine Renovierungsarbeiten
(dmb) Ist der Mieter nach der Vereinbarung im Mietvertrag nur zur „besenreinen“ Rückgabe der Wohnung verpflichtet, muss er nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) keine Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten durchführen. Der Mieter muss die Wohnung leer räumen und grobe Verschmutzungen beseitigen.
Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 124/05) hat – so der Mieterbund –entschieden, dass beim Auszug des Mieters keine besonderen Reinigungsverpflichtungen hinsichtlich Wohnung, Keller oder Fenster bestehen. Besenrein bedeute, „mit dem Besen grob gereinigt“.
Diese Verpflichtung erfüllt der Mieter schon dann, wenn er grobe Verschmutzungen beseitigt. Dazu gehört – so die Bundesrichter – auch das Entfernen von Spinnweben im Kellerraum. Weitergehende Reinigungsarbeiten können über die Vertragsvereinbarung „besenrein“ nicht verlangt werden.
Da wir deinen Mietvertrag nicht kennen, ist eine genauere Antwort nicht möglich.
Meist wird im Mietvertrag ausdrücklich drauf hingewiesen, dass FARBIG gestrichene Wände wieder weiß gestrichen werden müssen. Hat man nichts farbig gestrichen, muss man auch nicht weißen. Dann gelten höchstens die üblichen Fristen für Schönheitsrepararutren.
naja das man alles tip-top putzt, fenster putzt, böden schrubbt, toilette blitz-blank sauber abgibt ist ja wohl selbstverständlich. ob du die benutzt hast oder nicht spielt doch garkeine rolle.
wenn du nicht fleckenfrei streichst, musst du tapeziern oder damit leben, dass der vermieter streichen lässt. das kann sehr teuer werden.
die Toilette war sauber nur ein Rand vom Wasser. Was ja klar es ist wenn keiner die nutzt. Das bildet sich nunmal
dann macht man das sauber bevor der vermieter kommt. dann bildet sich der rand eben erst später wieder^^
Das kann dir nur dein Mietvertrag sagen. Wenn dort steht, dass du die Wohnung renoviert übergeben musst, dann musst du dich ranhalten und die Arbeiten ordentlich ausführen. Vermutlich hast du auch eine frisch renovierte und sauber geputzte Wohnung übernommen.
Leider war ich bei der Übernahme nicht anwesend sondern mein Partner hatte diese durchgeführt
Dann frag deinen Partner?
Vermutlich hat der Mieter eine renovierte Wohnung übernommen und muss sie jetzt auch renoviert zurückgeben. Das ist eine übliche Klausel in Mietverträgen.