Vermieter muss Quittung übergeben?
Also, wenn Jemand eine Wohnung mietet und die Miete die er bezahlt Bar bezahlt, muss dann nach verlangen des Mieters der Vermieter eine Quittung ausgestellt werden? Im Normalfall würde ja der Kontoauszug ausreichen, was in diesem Fall aber nicht möglich ist. Denn schließlich kann der Vermieter sagen, dass der Mieter keine Miete bezahlt hat. Der Mieter kann dies also nicht nachweisen. Darf dann der Mieter also aufhören Miete zu bezahlen?
Danke im Voraus!
4 Antworten
Darf dann der Mieter also aufhören Miete zu bezahlen?
Hat man eine oder mehrere Mieten bezahlt, ohne eine Quittung bekommen zu haben, behält man die nicht quittierten Mieten in den Folgemonaten ein mit dem Hinweis, dass erst eine Quittung für die bereits bezahlten Mieten seitens des Vermieters erfolgen muss, bevor eine weitere Mietzahlung erfolgt.
Sollte daraus eine fristlose Kündigung resultieren, kann man dieser locker entgegen sehen, denn man kann behaupten, dass man genauso, wie die vorigen Mieten auch die letzten bezahlt hat, ohne eine Quittung zu erhalten. Soll doch der Vermieter dann mal das Gegenteil beweisen.
Man darf also wirklich aufhören Miete zu bezahlen, wenn er sich weiterhin weigert Quittungen zu übergeben?
Richtig, denn stell Dir vor, irgendwann kommt der Vermieter und behauptet, Du schuldest noch für ein ganzes Jahr die Miete. Wie willst Du jemals beweisen, dass Du jemals was bezahlt hast?
Und wenn er jetzt sich dafür bereit erklären würde Quittungen zu
schreiben, muss man dann die Miete, die man zuvor nicht bezahlt hat, weil er keine Quittungen übergeben hat dann zurückzahlen?
Und wenn er jetzt sich dafür bereit erklären würde Quittungen zu
schreiben, muss man dann die Miete, die man zuvor nicht bezahlt hat, weil er keine Quittungen übergeben hat dann zurückzahlen?
Und wenn er jetzt sich dafür bereit erklären würde Quittungen zu
schreiben, muss man dann die Miete, die man zuvor nicht bezahlt hat, weil er keine Quittungen übergeben hat dann zurückzahlen?
Selbstverständlich, denn die zwischenzeitliche Nutzung der Wohnung ist Fakt und dafür muss man auch bezahlen und in dem Fall dann eben nachbezahlen. Deshalb würde ich Dir für diesen Fall dringend raten, das Geld nicht auszugeben, sondern separat zu "parken".
Natürlich, wenn Du ganz gemein bist, könntest Du einfach behaupten, Du hättest die Miete schon bezahlt, wie die vorherigen, nämlich ohne Quittung, aber das wäre in höchstem Maße unfair und würde zu einem Streit führen, der nicht gut endet. Schließlich nehme ich an, dass Du noch längere Zeit in der Wohnung bleiben willst und ein einigermaßen gutes Verhältnis zum Vermieter brauchst Du dann auf jeden Fall.
Geld gibt's nur gegen Quittung!
Und Miete wird bargeldlos beglichen...
Und Miete wird bargeldlos beglichen...
Das ist zwar weitestgehend üblich, aber nicht vorgeschrieben.
Stimmt, aber wer bei mir seine Miete nicht pünktlich überweist, darf sich mit seiner Bank auseinander setzen... ich bestehe als Vermieter auf einer bankbürgschaft ... und wenn die Miete nicht kommt, hol ich sie mir von der Bank! Das ist mir bis jetzt zum Glück erspart geblieben
Der Mieter kann verlangen das ihm der Vermieter die Barzahlung quittiert.
Verweigert der Vermieter die Zahlungen zu quittieren sollte der Mieter die Miete(n) auf ein separates Konto einzahlen.
Tip, Quittung selbst ausstellen damit der VM nur noch zu unterschreiben braucht.
SELBSTVERSTÄNDLICH erhält jemand, der bar die Miete zahlt, eine Quittung dafür (ohne dass er noch extra darum bittet). Wenn dein Vermieter darauf keine Lust hat, stimmt was nicht.
Also wenn ich das richtig verstanden habe: Man darf also wirklich aufhören Miete zu bezahlen, wenn er sich weiterhin weigert Quittungen zu übergeben? Und wenn er jetzt sich dafür bereit erklären würde Quittungen zu schreiben, muss man dann die Miete, die man zuvor nicht bezahlt hat, weil er keine Quittungen übergeben hat dann zurückzahlen?