Vermieter möchte bei vorzeitiger Kündigung Kaution einbehalten trotz Nachmieters
Hallo! Ich habe eine Garage gemietet. Somit ist dies ein "Lager-Mietvertrag". Jetzt möchte ich aus dem Mietvertrag raus (geändertes Einkommen und andere Gründe). Deshalb habe ich einen Nachmieter gesucht und gefunden. Der Vermieter nimmt den auch. Somit entstehen dem Vermieter keine Kosten, sprich Nachteile. Er muss nur den Vertrag umschreiben. Er stellte sich erst sehr Stur, doch jetzt würde er mich aus dem Vertrag lassen. Möchte allerdings die 2 Monatsmieten Kaution (600€) für "die Arbeit", die er dadurch hat, behalten. Ich finde dies total übertrieben. 50€ oder 100€ wären ja okay. Aber 600€?
Kann ich mir das Einklagen, wenn er im Übernahmeprotokoll schreibt, dass er dies mit der Kaution verrechnet hat? Was darf er nicht schreiben, dass ich mir das Geld nicht mehr einklagen könnte?
Ich danke euch für eure Antworten! LG Sascha
5 Antworten
Welche Arbeit bzw. welchen Aufwand macht es denn einen Mietvertrag zu ändern bzw. einen neuen auszustellen? Bestenfalls einen Zeitaufwand von 10 Minuten, etwas Druckertinte und ein paar Blatt Papier. Dafür wären selbst 50 € zu viel.
Was darf er nicht schreiben, dass ich mir das Geld nicht mehr einklagen könnte?
Anders rum, was sollte er schreiben das Du Dir das Geld wegen "Wucher" einklagen kannst.
Laß Ihn nur schreiben das er 600 € als Aufwandsentschädigung für die Änderung des Vertrages haben bzw. die Kaution dafür verwenden will. Aber erkläre Dich nicht per Unterschrift damit einverstanden.
Und laß Dir schriftlich bestätigen das Du ab Tag X aus dem Vertrag entlassen bist.
Die Regelungen/Bestimmungen des Wohnraummietrechts greifen hier allerdings nicht. Darum ist etwas kreatives Geschick nötig;-)
Danke für das Sternchen
Hier gelten die Bestimmungen eines gewerblichen Mietvertrages. Wenn im Mietvertrag Kündigungsverzicht begrenzt für beide Parteien vereinbart wurde, ist das rechtens. Kündigungsfrist beträgt drei Monate, Kündigungstermin ist vierteljährlich möglich. Nach Kündigung wäre Auszug bis 31.12.2012 denkbar. Ist denn der Nachmieter auch bereit 300€ Miet zu zahlen? In diesem Fall schlägst du den Vermieter glatt, indem du dem Nachmieter die Garage untervermietest und nimmst eine mögliche Kündigung des Vermieters gelassen hin. Allerdings kannst du dann nicht die Kaution zurück fordern. Das Ansinnen des Vermieters, aus deiner Kaution 600€ einbehalten zu wollen, ist eine ungerechtfertigte Bereicherung mit der Absicht aus deiner Notlage Kapital zu schlagen. Löst ihr den besehenden Mietvertrag auf, erhälst du deine Kaution nicht in voller Höhe zurück, falls der Vermieter auf der Abstandszahlung bei Auflösung des MV besteht und du das unterschreibst. Die Garage soll laut Vermieter also umgenutzt worden sein. Aus Garage wurde Gewerberaum mit Werkstattbetrieb. Das kannst du leicht auf dem BAuamt deiner Kommune prüfen lassen bei Vorlage deines Mietvertrages. Hat der Vermieter geschwindelt, hast du eine Druckmittel in Reserve.
Warum kündigst du nicht einfach? Im Vertrag müsste auch eine Kündigungsfrist vereinbart sein. Folge dieser, dann ist das Problem gelöst. Irgendwelche Zahlungen außer der Miete bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist sind nicht zulässig. 300 sind ein ordentlicher Batzen, da kannst du schon eine warme kleine Wohnung (2-Raum) dafür bekommen. Von der Kaution darf er nix einbehalten, Betriebskosten entstanden sicher nicht oder wurde die Garage vom Vermieter beheizt und mit Strom versorgt?
Grundsätzlich sind die Bedingungen eines Aufhebungsvertrags frei verhandelbar, also auch eine entsprechende "Gebühr", oder wie man das auch immer nennen will. Dies darf aber nicht unverhältnismäßig sein. Konkret heißt dies, dass die Gebühr nicht höher sein darf als das, was der Mieter an Miete durch die vorzeitige Auflösung spart, so dass er keinen Vorteil mehr, sondern sogar einen Nachteil hat, das wäre Wucher. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dier Betrag darf nicht mehr als die Hälfte der Ersparnis des Mieters betragen, alles andere kann man einklagen...
Welche Arbeit hat er denn gehabt? Für einen neuen Mieter muss er doch ohnehin einen neuen Vertrag anfertigen. Die Kaution ist für solche Zwecke nicht gedacht, also darf er gar nichts davon einbehalten (abgesehen davon sind 300 € pro Monat für eine Garage etwas viel, oder?)
Na und? Er hat doch einen NAchmieter und daher keinen Verlust. Und wo muss er denn was ummmelden? Wie gesagt, für solche Dinge ist die Kaution nicht gedacht. Ihr könnt im Gegenteil auf Herausgabe der Kaution klagen.
Ich muss das jetzt erst einmal machen. Ist das wichtig, wie wir das festhalten? Oder ist dies im Prinzip egal? Irgendwie muss er ja schreiben, wie er das verrechnet mit der Kaution.
Das kann ich dir nicht beantworten. Wenn die Sachlage wirklich so ist wie geschildert, wäre das rechtlich nicht in Ordnung und daher gibt es dafür auch keine Regel.
Hallo, danke für deine Antwort. Die habe ich mir mit einem Kumpel geteilt, weil wir an Autos basteln wollten. Deshalb ist diese recht groß. Na das mit der "Arbeit" meinte er ja. Das er alles ummelden müsste usw. Unter 600€ macht er nichts und wenn wir nicht zahlen sollten, wird er sich das einklagen und dann kommen Anwalts- und Gerichtskosten dazu. War schon eine Drohung. Nach dem Vertrag müssten wir noch 7 Monate drin bleiben.