Vermieter macht kurz vor Auszug großen Aufstand. Darf er das?

7 Antworten

Selbstverständlich darf der Vermieter einen Gutachter mitbringen und selbstverständlich darf er Euch jetzt schon darauf aufmerksam machen. Er will Euch motivieren, alles korrekt und rechtmäßig zu hinterlassen.

Prüft genau anhand Eures Mietvertrags, welche Rechte und Pflichten ihr habt und richtet Euch danach.

Lasst den Gutachter ruhig alles feststellen, was er so erkennen kann.

Daraus folgernd müsste dann der Vermieter Euch auffordern und Gelgenheit geben, Schäden, die ihr verursacht habt zu beseitigen. Sollte da was dabei sein, was ihr nicht zu vertreten habt, bzw. was er nicht von Euch verlangen kann, könnt ihr dagegen angehen.

Die Kaution bekommt ihr sowieso nicht sofort. Bis zu 6 Monate kann er sie komplett einbehalten. In dieser Zeit kann man so einiges abklären.

Wieso soll er nicht einen Gutachter mitbringen dürfen? Und wenn der Schäden findet, die ihr zu verantworten habt und nicht selbst beseitigt, kann er natürlich die Reparaturkosten aus der Kaution bestreiten.

Wenn ihr nicht renovieren müsst, dann kann er aber natürlich auch nicht darauf bestehen.

Bei Wohnungsrückgabe darf der Vermieter gerne auf seine Kosten einen Gutachter hinzuziehen. Er darf auch in das Protokoll schreiben wozu er lustig ist. Aber: Auf keinen Fall solltest das Protokoll unterschreiben.

Oft geraten Mieter nämlich in eine Falle, weil sie sich verpflichten, alle vermeintlichen Mängel auf ihre Kosten zu beseitigen. obgleich er diese lt. Mietvertrag gar nicht beseitigen muss. Er ginge nämlich mit seiner Anerkenntnis einen zu erfüllenden Vertrag ein.

Ich rate dringend, selbst die Zählerstände zu protokollieren und umfassend bildhaft den Zustand der Wohnung zu erfassen.

Außerdem: Immer mindestens einen unparteiischen Zeugen zur Übergabe dabei haben.


 

Sie haben vertraglich und gesetzlich die Ihnen zustehenden Rechte.

Warten Sie folglich erstmal ab und fordern Sie dann nach erfolgter Wohnungnabnahme die Kaution zurück.

Sollte der Vermieter dies nicht akzeptieren, wird er den vollständigen oder auch nur teilweisen Einbehalt entsprechend zu begründen haben.

Erscheint Ihnen die Begründung falsch, können Sie auf die Herausgabe der Kaution klagen.

erkundige dich beim mieterbund. aber ich glaube ja, ein vermieter darf seine Wohnung begutachten lassen.