Vermieter macht Druck! Benötige dringend Beratung.Kennt Sich jemand bzgl. dem u.g. Sachverhalt bzw Mietrecht aus??

7 Antworten

Verkaufsbesichtigungen sind ein wichtiger Grund, die Wohnung in Augenschein nehmen zu können, sodaß der Vermieter hier den Anspruch hat, daß die Wohnung auch in einem angemessenen Zeitrahmen besichtigt werden kann.

Die Gerichte gehen grundsätzlich von einer Ankündigungsfrist von 1 bis 4 Tage aus, wobei 4 Tage für beruflich auswärts tätige Mieter als ausreichend angesehen werden.

Bei der Abwesenheit von mehreren Tagen kann dem Mieter zugemutet werden, den Schlüssel an eine Vertrauensperson auszuhändigen.

Was versprichst Du Dir denn, insbesondere vor dem Hintergrund Deiner auswärtigen Tätigkeit, von einer persönlichen Anwesenheit?

Es reicht doch grundsätzlich aus, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist, oder, wenn das Verhältnis zum Vermieter sehr gut und er auch vertrauenswürdig ist, kann der Schlüssel auch vorübergehend an ihn ausgehändigt werden, damit die Besichtigungen durchgeführt werden können.

Vielen Dank für die Antwort. Jedoch wurde bisher kein Terminvorschlag mir schriftlich genannt, daher sollten die 4 Tage noch nicht angebrochen sein, oder?

Ich möchte es vermeiden, dass fremde ohne meiner Anwesenheit einfach meine Wohnung betreten. Den Vermieter kenne ich leider nicht persönlich, da die Abwicklung damals über eine Maklerin lief. Zusätzlich bin ich recht neu in Frankfurt, daher habe ich auch keinerlei "Vertrauensperson" für solch einen Fall.

@dkmum

Ruf den Vermieter doch an und mache einen fixen Termin aus - auf einen Tag mehr oder weniger kommt es wahrscheinlich auch nicht an; wer eine Immobilie kaufen möchte schließt den Vertrag auch nicht sofort ab - das ist ja kein Brötchenkauf...

@DerSchopenhauer

Doch, denn er braucht diese Woche schnellstmöglich einen Termin, da der Interessent eine weitere Option hat und sich diese Woche entscheiden möchte

@dkmum

Nun - dann wirst Du wohl einen Tag opfern müssen...

@DerSchopenhauer

Wie beschrieben, ist das für mich aus beruflichen Gründen allerdings nicht möglich und schriftlich gab es bisher auch keine Terminvorschläge. Daher möchte ich mich hier ja bzgl. meiner Rechte informieren

@dkmum

"MEINE Rechte" --> es gibt aber auch die Rechte des Vermieters - wenn Du die Besichtigung nicht doch irgendwie möglich machst, dann kann es zu Schadenersatzforderungen kommen - ob Deine Gründe dann im Einzelfall ausreichen bzw. ob eine Schadenersatzforderung überhaupt zum Erfolg führen kann, muß dann letztlich ein Gericht entscheiden.

Der Vermieter muss zum Schadenersatz nachweisen, dass konkrete Kauf- oder Nachmietinteressenten vorhanden waren, welche die Mietsache auch tatsächlich erworben oder gemietet hätten und die ausschließlich aufgrund der Besichtigungsverweigerung durch den Mieter Abstand nahmen (LG Mannheim, Urteil v. 13.11.1975, 6 C 372/75, WuM 1977 S. 28).

Das dürfte nicht immer so einfach für den Vermieter sein...

Er hat nicht aufgeräumt und wer weiß, was da noch so rum liegt. Da habe ich vollstes Verständnis.

Dieser hat bereits einen Kaufinteressenten ausfindig gemacht, der sich jedoch auch für eine weitere Kaufwohnung interessiert.

Hat der Verkäufer am Sonntag angerufen und meinte diese Woche für eine Besichtigung?

Da würde ich sagen, hat er einfach nur Pech gehabt.

Es wird nicht nur den einen Interessenten geben. Da kommen noch viel mehr.

Oder meinte er die kommende, also die, die nach dem nächsten Wochenende kommt?

Du bist die ganze Woche beruflich eingespannt und kannst nicht mal eben nach Frankfurt fahren. Es gibt verschiedene Gründe, warum Du im Moment niemand in die Wohnung lassen kannst. Das sind Deine ganz persönlichen Gründe.

Der Entschluss eine Wohnung verkaufen zu wollen, kommt nicht von heute auf morgen. Wenn er Dir gestern das erste Mal gesagt hat, dass er die Wohnung zum Verkauf ausgeschrieben hat und nun sofort einen Besichtigungstermin braucht, hätte er Dir das auch mal früher ankündigen können, damit Du Dich drauf einstellen kannst. (Wohnung aufräumen etc.)

Es handelt sich nicht um einen Notfall, wie z. B. ein Wasserrohrbruch oder so. Auch der Käufer, wenn er wirklich interessiert ist, kann noch ein paar Tage länger warten. Will er diese Geduld nicht aufbringen, ist er nicht wirklich interessiert.

Erkläre Deinem Vermieter, dass Du frühestens am Wochenende in Frankfurt bist und dann alles regeln kannst, damit Besichtigungen ab der kommenden Woche auch ohne Deine Anwesenheit stattfinden können. Soviel Geduld muss er aufbringen.

Er kann Dir nicht mit Schadensersatzforderungen kommen, denn Du verweigerst nicht die Besichtigung an sich, sondern nur einen für Dich viel zu kurzfristigen Termin. Du musst nicht ständig damit rechnen, dass Dein Vermieter mit Kaufinteressenten daher kommt, wenn er die Verkaufsabsicht vorher nicht angekündigt hat.

Um eine echte Schadensersatzforderung stellen zu können, müßte der Vermieter schon einen echten Schaden nachweisen. Das dürfte ihm sehr schwer fallen.

Er muss eine Absprache mit Dir treffen, aber Du musst auch Zugang gewähren. Frag doch mal, ob es möglich wäre, den Termin wenigstens auf ein Wochenende zu legen? 

Die Frage ist nur, wie lange ich hierfür Zeit habe. Ich lese diesbezüglich von Internetseite zu Internetseite unterschiedliche Infos

@dkmum

Das kann ich Dir leider auch nicht genau sagen. Vielleicht findest Du was auf der Seite des Mieterschutzbundes?

Daher legt der Vermieter großen Wert darauf, dass ich kommende Woche nach Frankfurt fahre oder den Schlüssel einer Vertrauensperson zwecks Besichtigung zusende.

 

Solche Termine müssen mit einer angemessenen Frist angekündigt werden. Laut der allgemeinen Rechtsprechung beträgt diese Frist 1-4 Tage.

Da Du berufstätig bist, dürften es bei Dir eher 4 Tage sein.

Aufgrund des Drucks meines Vermieters benötige ich dringend Ihre Beratung welche Rechte ich in diesem Fall habe

 

Du hast das Recht, dem Vermieter einen Ausweichtermin vorzuschlagen, welcher aber nicht erst in 14 Tagen sein sollte.

Hier wird Dir nichts anders übrig bleiben, als einen Schlüssel bei einem Bekannten zu hinterlegen.

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das mit den 4 Tagen habe ich auch gelesen, jedoch kann ich nicht glauben, dass diese Regelung mit meinem "Sonderfall" gedeckt ist

@dkmum

Du bist kein Sonderfall.

Dass der Vermieter die Wohnung verkaufen will, gibt ihm nicht das Recht, über dich zu bestimmen.

Ein Recht auf Eigenbedarfskündigung hätte erst der Erwerber der Wohnung.

Wenn du für Notfälle den Schlüssel bei einer Vertrauensperson deponiert hast, reicht das vollkommen aus.

Einen Besichtigungstermin für die Wohnung kann er mit die ABSPRECHEN. Er kann dir keineswegs SEINE Terminplanung vorschreiben.

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Für mich stellt sich nur die
Frage, ob ich das auch tatsächlich tun muss. Abgesehen davon habe ich in
Frankfurt niemanden, der den Termin für mich wahrnehmen kann. Die rund
800km Fahrtweg möchte ich gern vermeiden..

Hallo Hans,

laut Profil bist du ein Experte betreffend Mietrecht. Hast du eine Ahnung, ob es in meinem Sonderfall spezielle Regelungen gibt? Notfalls würde ich auch mal nach Frankfurt fahren, jedoch nicht binnen dieser Woche. Ist es mein Recht, ihm einen Termin in 2-4 Wochen vorzuschlagen? Was droht mir, wenn ich nicht schnellstmöglich einem Terminvorschlag zusage?

@dkmum

Du bist verpflichtet, für Notfälle (Wasserrohrbruch usw,) einer Vertrauensperson den Zugang zur Wohnung zu ermöglichen. Diese Person kann dann auch VEREINBARTE Termine wahrnehmen.

Keinesfalls darfst du die Wohnung wochen- oder monatelang unbeaufsichtigt hinterlassen. Das könnte zu einer Kündigung des Vermieters führen.

@DerHans

Danke für die Antwort. Aktuell sollte mir ja noch nichts drohen, da mir bisher schriftlich keinerlei Terminwunsch geäußert wurde. Das Problem ist, dass der Interessent wohl diese Woche die Entscheidung fällen möchte, ob er diese oder eine andere Wohnung kauft. Selbstverständlich möchte er diese vorher sehen. Dies kann ich leider nicht gewährleisten.

@dkmum

Dann wirst du wohl oder übel, wenigsten einmal nach Frankfurt müssen und eine Vertrauensperson beauftragen.