Vermieter lässt Einzugstermin platzen - Rückvorderung der Maklerprovision
Ich habe einen Mietvertrag (mit Maklerprovision) mit Beginn 01. Mai unterschrieben. Da es offenbar Probleme bei der Abnahme des Vormieters gab, konnte ich am vereinbarten Termin nicht einziehen. Dies stellte sich jedoch vor Ort erst heraus, da die Abnahme mit den Vormietern und Übergabe an mich "am gleichen Termin" stattfinden sollten. Jetzt bekomme ich wohl erst heute (05.05.) die Schlüssel. Zudem sind Mängel (nicht gestrichen, Löcher in Wand etc.) in der Wohnung. Diese sollen wohl die nächsten Tage behoben werden. Ich werde die anteilige Mieter für die Tage, in denen ich nicht die Wohnung bewohnen konnte, abziehen.
Meine Frage richtet sich nach der Maklerprovision: Gibt es eine Möglichkeit diese rechtmäßig nicht zahlen zu müssen - auf Grund der Tatsache, dass der vertragliche Termin nicht erfüllt wurde? Hat da jemand eine Einschätzung zu? (wenn möglich mit Quelle). Danke im Voraus.
8 Antworten
Nein. Anteilig Miete ist ok, aber die Provision des Maklers hat damit nichts zu tun. Nicht gestrichen und Löcher in der Wand sind auch nicht immer Mängel.
Gibt es eine Möglichkeit diese rechtmäßig nicht zahlen zu müssen - auf Grund der Tatsache, dass der vertragliche Termin nicht erfüllt wurde?
Wenn der Makler seine Leistungen erbracht hat, warum soll er dann seine Provision nicht erhalten?
Der Provisionsanspruch entsteht mit Unterzeichnung des Mietvertrages, bzw. mit Vermittlung der Wohnung. Da dies erfolgt ist, musst Du die Provision auch zahlen.
Die Wohnung bekommst Du wohl auch, weshalb ich nicht nachvollziehen kann, warum Du die Provision nicht zahlen willst?
Sonstige Schadenersatzforderungen aufgrund der verspäteten Übergabe kannst Du ausschließlich gegenüber dem Vermieter geltend machen.
Der Makler hat mit allem was nach Vertragsabschluß passiert nichts mehr zu tun.
Dein Vertrags-/Ansprechpartner ist einzig und allein der Vermieter.
Grundsätzlich sind die Vermittlung der Wohnung durch den Makler und die Übergabe bzw. Einzug zwei ganz verschiedene Dinge. Makler und Vermieter mögen sich offensichtlich zwar "nicht mehr lieb haben", doch der Makler hat NULL Verpflichtung überhaupt die Übergabe zu organisieren geschweige denn durchzuführen. Der Makler hat Ihnen zu einem Mietvertrag verholfen und hat somit SEINE Arbeit getan. Selbst, wenn er ggf. sich um die Übergabe / Einzugsdatum etc. gekümmert hat, ist es rein aus Servicegründen geschehen und wie gesagt, nicht wirklich seine Verpflichtung.
Das kann ich mir nicht vorstellen, der Makler hat dir doch eine Wohnung vermittelt und er ist auch nicht für den Verzug verantwortlich. Er hat seinen Auftrag vertragsgemäß erledigt und ist also raus. Das musst du mit dem Vermieter klären - der wird dir sicher die Miete ein wenig kürzen - aber wenn du von ihm anteilige Maklerprovision verlangst, wirst du schlechte Karten haben. Ich würde auch nicht gleich ganz am Anfang des Mietverhältnisses "so einen Eindruck von dir" aufkommen lassen.
Was hat der Makler mit der Wohnungsübergabe zu tun? Das macht normalerweise der Vermieter selbst oder jemand von der Verwaltung.
Der Makler fungiert als Vertreter der Wohnungsverwaltung.
Der Makler fungiert als Vertreter der Wohnungsverwaltung.
Ach ja? Dann wäre zu prüfen ob er überhaupt berechtigt ist Provision zu verlangen.
Eindruck ist immer subjektiv.
Danke für die Antwort. Ich dachte es gäbe eine Möglichkeit. Bzgl. meines Eindrucks habe ich bei der Performance der Vermieterseite keine Bedenken. Während des 1. Übergabeversuchs, sind sich Vormieter und Makler vor meinen Augen körperlich angegangen, 2 Termine für Übergabe wurden 10 Minuten vorher abgesagt. Ich musste zu beiden Terminen >400km anreisen.
Ich denke, dass es klar sein sollte, wer hier einen schlechten Eindruck abgibt.