Vermieter kümmert sich nicht um taubenplage?
Kann ich dem Vermieter mit Mietminderung drohen, weil er sich nicht um die extreme Taubenplage kümmert?
wohne in einem Hochhaus, dort sind seit geraumer Zeit hunderte von Tauben, die ununterbrochen neue Tauben heranzüchten. Etliche Mieter, darunter auch ich, sind inzwischen mit den Nerven am Ende. Wir können unsere Bslkone nicht mehr betreten. Putzt man an einem Tag, ist am nächsten Tag alles wieder neu vollgeschissen. Ständig muss man neue Nester mit Eiern entfernen. Es ist unerträglich. Wenn jetzt der Sommer kommt, dann sind die Balkone nicht nutzbar. Der Vermieter würde schon mehrfach angeschrieben. Das einzige was er getan hat, sind Wurfzettel in den Briefkästen zu verteilen, dass man die Tauben nicht füttern soll. Vermutlich wird es solche Leute geben. Aber gekommen sind die Tauben erst, als ein riesiges leerstehendes Fabrikgelände im Umkreis abgerissen wurde. Dort campiertrn die Tauben vorher. Sie sind jetzt alle bei uns auf den etlichen Balkonen. Und es werden immer mehr. Man könnte meinen, unser Hochhaus ist ein Taubenschlag. Ich kann diese Gurren nicht mehr hören. Ich werde krank dabei. Das Geschrei, wenn sie sich neu begatten. Ich kann nicht mehr. Ich renne ununterbrochen raus, um sie zu vertreiben. Es nützt nichts, sie kommen immer und immer wieder.
Ich spekuliere jetzt umzuziehen. Aber man bekommt ja nicht mal eben von heut auf morgen eine neue Wohnung. Kann ich deshalb meinen Vermieter mit einer Mietkürzung drohen, wenn nichts getan wird? Auf jeden Fall steht fest, dass unsere Balkone nicht mehr nutzbar sind. Aber schließlich bezahlen wir ja alle dafür.
Weiß jemand Rat? Vielen, vielen Dank 🙏 ich verzweifle wirklich.
PS: ich bin kein Taubenhasser. Ich liebe alle Tiere. Aber was hier abgeht ist unerträglich und vor allem auch stark gesundheitsschädlich. Man trägt sich den kontaminierten Taubenkot ins Wohnzimmer auf den Teppich.
3 Antworten

Natürlich ist das sehr ärgerlich, die Frage ist aber, was dein Vermieter überhaupt unternehmen könnte.
Für den ist eine Mietminderung wahrscheinlich das kleinere Übel, und wenn es für dich schwer ist, eine neue Bleibe zu finden, wird die Nachmietersuche für ihn bei deinem Auszug wohl kein Problem darstellen.
Überleg dir doch erst einmal eigene Lösungen, z.B. Nagelbänder/ Taubenspikes fürs Balkongeländer.
Auch ein Netz könnte Abhilfe schaffen, muss aber evtl. vom Vermieter genehmigt werden.
Du könntest dich auch mit deinen Nachbarn zusammentun und gemeinsam einen Schädlingsbekämpfer für eine Beratung bestellen. Die Kosten wären für jeden Einzelnen erträglich, und ihr könntet dem Vermieter mögliche Lösungen vorschlagen. (Natürlich könntet ihr auch vorher darum bitten, dass der Vermieter die Kosten trägt, aber oft kommt man mit Eigeninitiative schneller ans Ziel...)
Tretet als Gruppe auf, lasst euch beraten und kündigt Mietminderungen gemeinsam an. Auch wenn letztlich jeder nur für sich alleine "kämpfen" kann, ist die Wirkung wesentlich größer, wenn ihr euch absprecht und austauscht...

Es ist einem Mieter aber auch nicht VERBOTEN, sich Gedanken zu machen und selbst etwas an seiner Situation zu verändern.
In meiner Antwort ging es keineswegs darum, den Vermieter aus der Verantwortung zu entlassen, sondern darum, schnell und preiswert Abhilfe zu schaffen und ggf. auch gemeinsame Lösungen zu finden.
Was nützt mir eine Mietminderung langfristig?
Was nützt es mir "recht zu haben", wenn ich den Balkon trotzdem nicht nutzen kann?
Was nützt mir ein Umzug in eine schlechter gelegene, kleinere, teurere Wohnung?
Scheint wohl eine "Charaktersache" zu sein, ob man lieber laut jammernd Opfer bleibt oder 50€ in die Hand nimmt und versucht, selbst etwas zu ändern.

Dieser Zustand ist ein erheblicher Mangel der zur Mietminderung von zumindest 10%, sogar bis zu 30% (so die Rechtsprechung) berechtigt ab Kenntnisgabe des Vermieters.
Der richtige Weg: Schriftliche (per Einwurfeinschreiben) Information des Vermieters mit Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels.
Da hier eigene Ersatzvornahme kaum ergebnisträchtig wäre, dürftest du nach Ablauf der gesetzten Frist zusätzlich über einen weiteren Teil der Miete (20%) den Zurückbehalt ausüben.
Mietminderungs- und Zurückbehaltsabsicht vorsorglich vorher dem Vermieter nachweisbar zur Kenntnis geben.
Wie der Vermieter das Problem löst, ist sein Problem. Es wäre sicher sinnvoll, dass er mit der Kommune diesbezüglich zusammenarbeitet und eine Dauerlösung sucht.
Dem Mieter / den Mietern ist nicht zuzumuten, diese Plage hinzunehmen.
Durch Tauben verursachte Gesundheitsschäden berechtigen zur Forderung nach Schmerzensgeld.

Dein Unmut ist durchaus verständlich. Es stellt sich nur die Frage, was der Vermieter tun soll. Er kann ja nicht auf jedem Balkon eine Wache positionieren oder jemanden beauftragen, der mit ´ner Steinschleuder auf die Viecher schießt. (Der dabei dann wohl alles andere treffen würde - nur keine Taube!) Die Viecher sind einfach in der Überzahl.
Es ist nicht Aufgabe des Mieters, sich Gedanken darüber zu machen, wie der Vermieter einen Mangel abstellt. Und dies hier geschilderten Zustände sind ein erheblicher Mangel, der unverzüglich vom Vermieter abgestellt werden muss!