Vermieter interessiert nix?

11 Antworten

Die Ersatzvornahme der Kabelreparatur war für die Katz, weil ihr nicht nach §556 b BGB vorgegangen seid. Wenn es nachweisbare Mängel in der Mietsache gibt, die ihr nicht verursacht habt. ist der Vermieter für die Instandsetzung zuständig.

> Eure beweisbare schriftliche Aufforderung unter Fristsetzung an den Vermieter untersetzt mit einer angemessenen Mietminderung oder in schweren Fällen mit Wahrnehmung des Zurückbehaltungsrechtes der Miete bis zur Mangelbehebung bei gleichzeitiger Mietminderung und Ankündigen einer Ersatzvornahme, wenn der Vermieter mit der Instandsetzung in Verzug gerät. Die Kosten der Ersatzvornahme könnten mit der übernächsten Mietzahlung aufgerechnet werden. 

Bezahlt sofort eure Mietschulden und geht nach vorgenannten Schema gegen den Vermieter vor. Alle Schreiben per Einwurfeinschreiben an den Vermieter senden.

Dein Verhalten war grundsätzlich falsch. Sofort die Miete für Dezember und Januar nachzahlen, da kommst du evtl. noch ohne Schaden raus (Kündigung).

Wenn es Mängel gibt, diese immer schriftlich per Einwurfeinschreiben dem Vermieter anzeigen, eine angemessene Frist zur Abstellung setzen und bei Verzug selbst die Mängelbeseitigung beauftragen und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen. So wird ein Schuh  draus.

Einfach keine Miete zahlen um den Vermieter zu erschrecken geht absolut nicht.

Deine Frage ist irgendwie sehr merkwürdig gestellt.

Wenn ich das richtig verstehe, hast du die Miete gemindert. Hast du deinen Vermieter denn überhaupt schon schriftlich sog diesen hinweisen, aufgefordert diesen zu beheben und eine Frist gesetzt?

Bleibt die Miete aus (anscheinend ja für den Vermieter ohne Grund, da er nicht informiert würde), bist du im Verzug und hast ein Problem!

Man darf die Miete nicht einfach mindern oder einbehalten. Nur mit triftigem Grund und nach Ankündigung.

Wenn er fies ist, schmeißt er euch jetzt raus.

Könnt ihr den denn nicht erreichen?

Schreibt ihm einen Brief, kündigt an, dass ihr Sachen a und b und c gemacht haben wollt/müsst und setzt ihm eine Frist.

Wenn er sich immer noch nicht kümmert, dann könnt ihr die Miete kürzen.

"Wenn er sich immer noch nicht kümmert, dann könnt ihr die Miete kürzen."

FALSCH! Die Miete kann mit Übergabe der Mangelmeldung gekürzt werden, taggenau mit der nächsten Mietzahlung und zwar solange, wie der Mangel besteht.

Die Miete auf jedenfall auf die Seite legen, denn nachzahlen müsst ihr sie auf jeden Fall.

Und Reparaturen müsst ihr nicht selbst bezahlen. Wenn ihr ne Rechnung habt, muss das der Vermieter bezahlen. Aber normalerweise muss er auch den Auftrag an die Firma erteilen.