Vermieter halt sich nicht an schriftlichen Vertrag, was tun?
Hey ich ziehe am 24.04.2020 in ein Zimmer. Warmmiete ist 210 Euro monatlich, also 7 Euro am Tag.
Der Vermieter will für die 7 Tage April aber 10 Euro am Tag. Also statt 49 Euro 70 Euro.
Ich sehe nicht ein warum ich außervertraglich mehr zahlen soll.
Ein User hier meinte: ich kann fristlos kündigen wegen Vertragsbruch + Vermieter muss mir Schaden ersatzen (z.b. Miete für Pension) + ich soll mich irgendwie beim AG melden (was ist AG?)?
Stimmt das?
Was kann ich sonst tun?
Gruß
Aussage vom gutefrage.net User:
Jetzt habe ichs gefressen und hier eine abschließende Antwort: Dein Mietvertrag mit Mietbeginn am 24.04.2020 ist wirksam. Du bist verpflichtet am 24.4.20 die Vereinbarte Gesamtmiete zu bezahlen, nämlich 49€. Spätestesn jedoch am 27.4.20 und gleichzeitig ein Drittel der fälligen Kaution an den Vermieter übergeben.
Nun könnter der Vermieter dir die Herausgabe der Wohnung/Zimmer verweigern, weil du die von ihm geforderten 21€ nicht bezahlst. Dann übergibst du ihm ein Schreiben, dass er mit einer Schadensersatzforderung zu rechnen hat, die ersatzweise von dir für eine Pensionsunterkunft verauslagt werden muss, wel dir die Übernahme verweigert wird. Gleichzeitig stellst du Antrag beim AG auf Erwirken einer einstweiligen richterlichen Anordnung auf Vertragserfüllung, weil du durch unredliches Handeln des Vermieters obdachlso geworden bist. Vorab teilst du das dem Vermieter mit, dass du diese Schritte einleiten wirst.
Du kannst aber auch den Mietvertrag am 24.4. fristlos kündigen weil der Vermieter vertragsbrüchig geworden ist. Die Kosten für eine Pension trägt der Vermieter dann trotzdem bisdu eine neue Wohnung gefunden hast.acuh deren Mehrkosten fallen dem Vermieter zur Last.
4 Antworten
Du überweist einfach nur die 49 Euro.
Eine fristlose kündigung bringt dir ja nichts, weil du dann kein zimmer hast.
Ag bedeutet arbeitgeber, der hat damit gar nichts zu tun.
Dann kannst du immer noch klagen und die Pension in rechnung stellen. Für ihn ist es aber billiger, auf die letzten 40 euro zu verzichten, als erst noch einen neuen mieter zu suchen.
Du kannst aber auch erst die 79 euro überweisen um den Schlüssel zu kriegen und das geld dann bei der ersten miete wieder abziehen.
AG kann auch Amts-Gericht bedeuten
Würde gerne diesbezüglich wissen was [d]ein AG [Arbeitgeber] mit Mietangelegenheiten des AN[Arbeitnehmer zu tun hat - denke eher rein gar nichts.
Mir AG ist vermutlich Amts-Gericht gemeint.
AG = AmtsGericht !
Stimmt das?
Nein.
Was kann ich sonst tun?
Entweder den vereinbarten Mietzins für 8 Tage entrichten oder um des lieben Friedens willen die 14 € mehr bezahlen.
Für 7 Tage 49 Euro, so ist es korrekt.
Stimmt, mein April hatte vorhin irgendwie 31 Tage. Sorry, ist wohl zu warm.
Es gibt bei 49 Euro vielleicht keinen Schlüssel.
Er lässt mich vielleicht nicht ins Zimmer.