Vermieter hält sich nicht an den Mietvertrag?

8 Antworten

Lass dich am besten mal vom Mieterverein beraten, falls du Mitglied bist.

Leider nein, ich kann mir keine zusätzlichen Kosten erlauben, da ich aktuell nur 50 % arbeite.

@xxdaemon210

Deshalb ja nur falls du Mitglied bist. Weil ich denke, gegen die Kündigung wirst du im Endeffekt nicht viel machen können.

@verreisterNutzer

Nein, nur diese mit Widerruf hinauszögern mit Hinweis auf die Härteklausel und warten bis sie mich rausklagt. Und eine Entschädigung dafür, dass ich ihr die Wohnung renoviert habe (und das war nötig) werde ich wohl auch nicht erwarten können. Ob se meine Kaution auch noch einbehalten will bleibt abzuwarten, da der Parkett schon ordentliche Macken von den vielen Vorgängern hatte. Und wir auch kein Übergabeprotokoll mit Mängelliste haben. Ich hab zwar Zeugen und Beweisfotos, aber mit ihr nichts schriftliches. Sie hat mir die Mängel bei der Besichtigung auch gezeigt.

Sie machte ja auch den Anschein der älteren netten Dame, die froh war, dass eine ordentliche Mama mit Kind einzieht. Und ich war froh bei einer netten Dame unterzukommen mit bezahlbarer Miete.

@xxdaemon210
Nein, nur diese mit Widerruf hinauszögern mit Hinweis auf die Härteklausel und warten bis sie mich rausklagt.

Du weisst aber schon, dass die (ziemlich hohen) Kosten des Verfahren zu Lasten des Unterlegenen gehen, oder? Eine Raeumungsklage kann also ein ziemlich teurer Spass fuer dich werden.

..., denn das erspart eine Beratung durch @Kageyume.

@Gerhart

Was meinst du?

  1. Für eine zielführende wie belastbare Antwort, was für das Unterstellen der Fahrräder gilt, müßte man die Regelung des Mietvertrages wörtlich kennen. "Die M können ihre Räder in der Garage abstellen" bsplsw. wäre ein unentgeltiche Gebrauchsüberlassung, die jederzeit widerrufbar wäre, wenn sie anderweitig benötigt würde. Zumal einer Fahrradgarage die Landesbauordnung entgegensteht, was sie erst nach einem Bußgeldbescheid erfahren haben könnte :-)
  2. Nicht die Miete, die Betriebskosten wurden um 40 EUR erhöht. Die ist nach § 560 BGB zulässig, sofern erläutert oder durch Nachzahlung belegt.
  3. Das erleichtere Kündigungsrecht der VM steht ihr n. § 573a BGB zu, wenn ihr mit ihr im ihrem selbstbewohnten Zweifamilienhaus wohnt: Bis auf die längere Kündigungsfrist könnt ihr dagegen nichts machen :-(

...Nicht die Miete, die Betriebskosten wurden um 40 EUR erhöht. Die ist nach § 560 BGB zulässig, sofern erläutert oder durch Nachzahlung belegt....

Erläutert im Schreiben wurde das, belegt nicht, dazu hatte ich sie ja aufgefordert (bedingt durch Mehrverbrauch und gestiegenen Energiekosten). Wie gesagt, es steht nur ein Betrag als Gesamtbetrag im Mietvertrag.

...Du hast brav die 40€ Erhöhung gezahlt? Fordere die gezahlten Beträge unter Fristsetzung zurück, wenn der Mietvertrag das hergibt. Mit deiner Zahlung der Erhöhung könnte der Vermieter konkludent die Anerkennung der Mieterhöhung als rechtens annehmen....

Kann ich das tatsächlich machen?

Der Vermieter muss sämtliche Schlüsselaushändigen. Darunter gehören nicht nur Haus- und Wohnungsschlüssel dazu, sondern auch Keller, Briefkasten und Garagen Schlüssel. Der Vermieter darf auch nicht „für alle Fälle“ einen Schlüssel zur Wohnung behalten.

Bezüglich der letzteren Frage, müsste dir jemand anders eine Antwort dazu geben.

Für die Wohnung hat sie auch einen Schlüssel behalten für "alle Fälle" hatte auch keine Befürchtungen deswegen.

Aber was kann ich tun, wenn sie sich nicht dran hält? Wenn sie auf den Stellplatz eine Box für Fahrräder stellt, damit sie geschützt sind, wäre ich ja schon einverstanden.

Für ne nicht ganz arme Rentnerin hat sie noch ganz andere Sachen gemacht bezügl. des Mietvertrages. Darauf gehe ich aber nicht näher ein. Der Wohnungsmarkt ist grade so schlecht für Alleinerziehende sowieso, dass man sich auf einiges einlässt. Und wenn man auf sein Recht pocht wird man auf die Straße gesetzt samt Kind.

@xxdaemon210

Schwierige Sache. Kann das sehr gut nachvollziehen, das man eigentlich keine Lust auf Diskussionen hat, geschweigeden rechtlich vorzugehen...

Wird die Garage eigentlich gemeinschaftlich genutzt, oder ist die Nutzung allein für eure Wohnung vorbestimmt?

Mängelanzeige mit Zahlung unter Vorbehalt

Nö direkt Mietminderung.

Wieviel Mietminderung kann ich ggf. vornehmen?

Das wiederrum würde ich doch ehr mit einem Rechtsanwalt besprechen.

Das mit den Nebenkosten verstehe ich nicht ganz. Was steht im Mietvertrag bezüglich dieser? Bezahlst du eine Pauschalmiete oder werden die Nebenkosten pauschalisiert?

Statt Aufstellung und Lösung bekam ich die Kündigung nach 573 a.

Mit welcher Frist und es handelt sich um ein ZFH in dem der Vermieter eine der Wohnungen selbst bewohnt?

Du schreibst viel aber das wirklich relevante aus rechtlicher Sicht ist nicht immer dabei.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Im Mietvertrag steht nur ein Betrag als Gesamtbetrag. Für Miete Küche, einzelne Lampen und Badschränke gibt es seit 5 Wochen einen rückdatierten Anhang zum Mietvertrag (den ich mit der Bemerkung "dass mir ganz leicht gekündigt werden kann " unterschrieben habe (und ihr somit praktisch den Freifahrtschein für die Kündigung unterschrieben habe) um ihr auch zu signalisieren, dass ich ihr auch entgegenkomme.

Ach und extra Zähler gibt es nicht.

Die Frist ist rechtens mit 6 Monaten, ich kann auch Widerruf einlegen, das weiß ich auch und bin auch darauf hingewiesen worden (bis 2 Monate vor Ablauf des Kündigungsdatums).

@xxdaemon210
Im Mietvertrag steht nur ein Betrag als Gesamtbetrag.

Dann hast du keinen Anspruch auf Abrechnung.

Nur Heizung und Warmwasser müssen konkret abgerechnet werden.

Der Hinweis mit der Garage von rotreginak02 beachten. Rein rechtlich dürfen keine Fahrräder in Garagen gelagert werden, nur Kraftfahrzeuge und deren unmittelbarer Zubehör.

Die erleichterte Kündigung nach § 573 a BGB ist rechtens, da wirst du auch nicht durch Widerspruch etwas daran ändern können.

Da nun der Kündigungstermin feststeht, kannst du alle Register ziehen und deine Rechte aus dem Mietvertrag geltend machen. Vorab - eine Mietminderung wegen fehlenden Garagenschlüssel ist nicht anzuraten, weil es sich hier zwar um nicht gewährte Mitbenutzung einer Garage handelt aber der Mangel als nicht erheblich eingestuft würde.

Aber zu der sogenannten "Warmmiete" - Tatsächlich ist das eine Pauschalmiete, die nur verändert werden kann, wenn es dazu eine Vereinbarung im Mietvertrag gibt. Sollten aber die Betriebskosten pauschal neben der Grundmiete im Mietvertrag genannt sein, dann kann nach einem Jahr Mietzeit eine BK-Anpassung erfolgen, wenn der Vermieter einen Kostenanstieg nachweisen kann.

Du hast brav die 40€ Erhöhung gezahlt? Fordere die gezahlten Beträge unter Fristsetzung zurück, wenn der Mietvertrag das hergibt. Mit deiner Zahlung der Erhöhung könnte der Vermieter konkludent die Anerkennung der Mieterhöhung als rechtens annehmen.

Die Kritiken der Vermieterin an deinem Haushaltsgebaren sind unbeachtlich.

...Du hast brav die 40€ Erhöhung gezahlt? Fordere die gezahlten Beträge unter Fristsetzung zurück, wenn der Mietvertrag das hergibt. Mit deiner Zahlung der Erhöhung könnte der Vermieter konkludent die Anerkennung der Mieterhöhung als rechtens annehmen....

Kann ich das tatsächlich machen? Die Mieterhöhung galt ab 01.05. d.h. bisher 2x gezahlt. Bis wann kann ich die Rückforderung schriftlich abgeben ohne dass es als Anerkennung gilt (Fristsetzung 14 Tage nehme ich an) Ich frage deshalb, da wir die nächsten 2 Wochen nicht da sind.

Danke!

@xxdaemon210

Eigentlich ist durch die zweimalige Zahlung die Konkludenz schon eingetreten. Aber klopfe doch sofort mal auf den Busch und fordere das Geld zurück mit den Hinweis, dass im Mietvertrag keine Vereinbarung über Anpassung Pauschalmiete zu finden ist, nachdem du dir Rat geholt hast. Geht aber nur, wenn im MV eine Gesamtmiete ohne Kostenaufteilung zwischen Grundmiete und pauschalen BK genannt wurde. Wenn genannt, dann lass dir den Nachweis erbringen, dass die BK höher geworden sind. Dazu musst du auch die Kalkulation vor Mietbeginn wissen und/oder zeigen lassen.

Die Heizkostenverordnung fordert eigentlich die Abrechnung WW und HK nach Verbrauch. Was sagt hier dein MV?

@Gerhart

Leitzins und NK: Insgesamt sind ... vom Mieter zu bezahlen. Über die Vorauszahlung für die Betriebskosten ist jährlich einmal durch den Vermieter abzurechnen. Abrechnung erfolgt unverzüglich nachdem die notwendigen Unterlagen vorliegen. Erhöhen sich die Betriebskosten, so ist der Vermieter berechtigt, diese umzulegen und eine Erhöhung der Vorauszahlungen verlangen.

Mündlich und von ihr zusammengestellt wurden 180 NK incl. Strom nach der Erhöhung zahl ich nun 220.

Es gibt auch den Passus, dass ein Protokoll wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages ist.

Auf dem rückdatierten Anhang hatte sie lediglich die 3 größten Mängel drauf. Mündlich hatte sie mich auf mehr hingewiesen.

@xxdaemon210

Das wird ja immer verrückter! Nun sind im Mietvertrag sowohl pauschale Betriebskosten als auch die Abrechnung von Bk gefordert bzw. in Aussicht gestellt. Die Vermieterin hat ein Problem, denn du kannst dir nun aussuchen, welche Art der Berechnung der Bk du willst. Die Stromkosten werden auch mit in die BK eingerechnet? Wie will denn die Vermieterin den Verbrauch feststelle? Das BGB hat hier keine Erklärung vorrätig. Die Vermieterin darf dir keinen Stromverbrauch "verkaufen". Mit den Heiz- und WW-Kosten scheint eine Umlage nach m² Wfl. anhängig zu sein.

@Gerhart

Strom wird auch mit eingerechnet. Sie hat ca 6 Monate allein im Haus gewohnt und "weiß was sie braucht und was nicht".

Da ich ja keinen Einblick in die Rechnungen bekam, gehe ich davon aus, dass Heizung und Wasser mir zum Großteil zugeschrieben wird.

Haben Sie mir auch einen Tip für die Mieterselbstauskunft für die neue Wohnung.

Hier muss/soll ich Mietdauer seit und Grund Kündigung angeben samt Telefonnummer Vermieterin. Ich will ja nicht lügen.

Ist mit einem Zusatz zur Kündigung was zu retten: "Zur Kündigung seitens der VM kam es dazu, dass ich aufgrund NK Erhöhung auf 220 € (was erheblich die NK in den letzten Vorjahren übersteigt) um eine NK-Aufstellung oder alternativ wenigstens Einsicht in die Rechnungen gebeten habe, damit ich sehe, woher der erhöhte Verbrauch kommt. Statt der Aufstellung bekam ich kommentarlos die Kündigung."

Macht das die Sache / Chancen besser? Nachher rufen die wegen Referenzen bei ihr an, das wäre glaub der Supergau.

Oder nur schreiben Kündigung nach 573a (spricht aber nicht für mich, oder)

@xxdaemon210

Der Grund der Vermieterkündigung ist die erleichterte Kündigung auf der Grundlage des § 573a BGB, denn du wohnst in einem ZFH. Das Geplänkel bezüglich der BK solltest du nicht erwähnen. Die Telefonnr. der Vermieterin kannst du mit Verweis auf den Datenschutz nicht weitergeben. Die neuen Vermieter könnten von dir eine sogenannte Vorvermietererklärung verlangen, die du aber durch Nachweis mittels Kontobelegen über die regelmäßigen Mietzahlungen ebenfalls kompensieren könntest.

Der Mietbeginn ist eventuell mit neuem Vertrag schneller herbeizuführen, wenn du der Vermieterin eine Auflösung des MV zum Zeitpunkt X einvernehmlich vorschlägst. Dabei kannst du der Vermieterin versichern, dass du auf keine juristische Aufarbeitung der sehr speziellen Betriebskostenzahlungen deinerseits betreiben wirst.

@Gerhart

Vielen herzlichen Dank für die Informationen lieber Gerhart. 💐

Ich musste die Unterlagen heute Vormittag fertigmachen und habe keinen weiteren Kommentar dazugeschrieben (aus Sicht der potentiellen neuen Vermieter kommt das Geplänkel vermutlich auch nicht gut an).

Da die VM im Telefonbuch steht ist das so oder so egal mit der Nummer. Habe auch angekreuzt, dass sie bei ihr Rücksprache halten können. Vermutlich machen sie das dann doch nicht und wenn ja, zeigt sich die Vermieterin vielleicht auch gleich von der richtigen Seite, oder sie lässt sich auch nicht weiter drauf ein, denn sie will mich ja loswerden. Das liegt nun nicht mehr in meiner Hand.

Die Kontoumsätze zur Mietzahlung habe ich auch dazugepackt als Nachweis. Nettes Anschreiben noch dazu und nun heißt es bitte *Daumen drücken* !

Meine Maus und ich fahren jetzt erstmal ein paar Tage weg und hoffen auf ein wenig Abstand zu dem ganzen Chaos, Schlamassel und Wahnsinn.

Am Ende wird alles gut und wenn es noch nicht gut ist, dann ist es auch nicht das Ende 😊

@xxdaemon210

Ein schönes Pfingstfest für dich und deinen Spross !

@Gerhart

Danke gleichfalls!