Vermieter hält sich nicht an Absprachen

11 Antworten

Wir haben vor 5 Monaten über einen Makler 2400 Euro Provision) ein freistehendes Häuschen gemietet. Bei Vertragabschluß wurde uns versichert das das Haus aussen im Sommer renoviert wird.

Wenn Ihr das schriftlich habt, gut, wenn nicht, habt Ihr schlechte Karten.

Mängel sind, Pflaster liegt lose rum. Carport steht unter Wasser. Fassade muß ausgebessert und gestrichen werden. Das Tor zur Zufahrt muß neu gesetzt werden. Die Haustüre ist in einem unzumutbaren Zustand (Furnier geht ab und wurde mit Stiften bekriztelt. Wintergarten muß frisch gestrichen werden,die Terasse hat sich gesetzt und daduch liegt der Balkon nicht mehr auf dem Stützpfosten. Unter dem Dachvorsprung (Holz) sind Reste vom wilden Wein den der Vermieter abgerissen hat.

Pflaster, , Fassade, Haustür, Wintergarten und Reste vom Wintergarten sind keine Mängel, zumindest nicht welche für die man eine Mietminderung machen könnte.

Das unter Wasser stehende Carport könnt ein Mangel sein, kommt natürlich darauf an, was man mit unter Wasser stehen meint, wenn da nur ein bisschen der Boden feucht ist bzw. eine kleine Pfütze, so wäre das auch kein Mangel.

Ist das ein Grund für eine Mietminderung oder gar den Anwalt, da der Mietvertrag unter Angabe falscher Vorrausetungen zustande gekommen ist.

Sie müssten schon Beweise haben, wenn Sie die nicht haben, können Sie nicht viel machen.

Miete mindern kann man nur für Sachen, welche z.B. Sie in der Benutzung einschränken.

Er wird irgendwann im Sommer wenn er möchte die westseite vom Haus kalken, das Pflaster ausbessern und eine Regenrinne setzten

Ist das ein Grund für eine Mietminderung oder gar den Anwalt, da der Mietvertrag unter Angabe falscher Vorrausetungen zustande gekommen ist.

Es ist noch kein Smmer.

MFG

Johnny

Mir drängt sich eine Frage auf: Warum um Himmels Willen habt ihr das Häuschen angemietet trotz der gravierenden Mängel, warum habt ihr die Provision gezahlt dafür?

Ich meine, wenn das Haus in einem solchen Zustand ist, dann überlegt man es sich doch doppelt und dreifach, oder nicht?

Habt ihr es wenigstens vertraglich/schriftlich fixiert, dass die Mängel vor Einzug behoben werden sollen?

Das Haus wurde über Immoscout mit folgender Überschrift angeboten. "Erstbezug nach Neurenovierung". Erst bei Besichtigung hat uns der Makler gesagt " BitTe nicht erschrecken wir besichtigen eine Baustelle". Es wurde gerade innen vom Vermieter renoviert. Der Aussage zur Folge haben wir das Häusl besichtigt und dem Glauben geschenkt was uns Vermieter und Makler GEMEINSAM erzählt haben....eben die Sache mit der Aussenrenovierung. Nun streitet der Makler ab das er das Objekt unter " Erstbezug nach Neurenovierung " angeboten hat und behauptet wir haben das frei erfunden...leider haben wir das Expose nicht ausgedruckt und auch nicht zu den Maklerunterlagen bzw. Mietvertag dazubekommen. Wir haben das Expose vom Makler angefordert. Dieser sagt er habe die Unterlagen nicht mehr.

@RolandLudwig

Es wurde Euch gesagt, dass im Sommer die Arbeiten gemacht werden. Es ist aber noch gar kein Sommer, und der Sommer endet erst am 23.09. . Was erwartet Ihr?

@RolandLudwig

Dann könnte man doch über Immoscout dieses Angebot anfordern ? Wo liegt da das Problem ? Erstbezug nach Neurenovierung ist ja schliesslich eine Aussage. Der Makler riecht nun Lunte und es wird ihm klar, so du dieses Exposè bekommst, hat er schlechte Karten. Der hat sein Inserat sicher gespeichert, rückt es aber aus verständlichen Gründen nicht raus. Du sprichst von uns, also müssen die Aussagen des Vermieters, als auch des Maklers, unter Zeugen gefallen sein. Würde da auf gar keinen Fall nachgeben.

Nein nur mündlich in Anwesenheit von Makler und Vermieter

Bei Vertragabschluß wurde uns versichert das das Haus aussen im Sommer renoviert wird.

Ja, ist denn scho wieder Sommer?

Auf Anfrage wurde uns schriftlich mitgeteilt das wir von dem Zustand gewußt haben uns das Haus so aktezeptiert haben.

Und da hat er eindeutig völlig Recht...

das Haus ist der Schandfleck der gesamten Strasse und wir schämen uns wenn wir Besuch bekommen, da es wirklich schlimm aussieht. I

Warum habt Ihr es dann gemietet?

Ist das ein Grund für eine Mietminderung oder gar den Anwalt, da der Mietvertrag unter Angabe falscher Vorrausetungen zustande gekommen ist.

Nein, im Gegenteil, was war denn an den Voraussetzungen falsch?

Nette Antworten Danke, leider kein Stern für die hilfreichste Antwort :)

@RolandLudwig

Was erwartest Du, wenn das im Sommer gemacht werden soll, jetzt aber noch gar nicht Sommer ist und Du jetzt bereits nach eine Mietminderung fragst? Vielleicht ist die Antwort ja hilfreicher, wenn Du da mal drüber nachdenkst, und die Absurdität der Frage zu diesem Zeitpunkt erkennst?

Habt Ihr diese Zusagen schriftlich bekommen ?

Wenn nein, wird es schwierig.

Allerdings bei allen Mängel die in den Bereich der Verkehrssicherheit fallen, oder zur Gefahr für die Anwohner werden muss er handeln.

Loses Pflaster und der Balkon der nicht mehr gestützt ist sollten solche Fälle sein, wegen dem Balkon würde mich mal beim Bauamt erkundigen, ggfs. darf der garnicht mehr genutzt werden und muss behördlich gesperrt werden.

Der Vermieter hat da leider recht - ihr habt den Zustand des Hauses bei Anmietung gekannt und akzeptiert.

Solange er euch nix schriftliches in die Hand gegeben hat, dies und jenes zu renovieren habt ihr keinen Grund die Miete zu mindern.

Einen Anspruch auf regelmäßige Renovierung hat ein Mieter sowieso nicht - nur instand halten muss der Vermieter, d.h. er muss dafür sorgen, dass die Mietsache in dem Zustand erhalten bleibt in dem sie bei Vermietung war.