Vermieter gibt mündliche Zusage zu Hund vor Einzug jetzt zieht er sein Einverständnis zurück. Was kann ich machen?
Hallo,
Ich habe folgendes Problem:
Meine Freundin und ich sind vor einigen Jahren in eine Mietwohnung (Haus mit 6 Mietwohnungen) gezogen. Da damals schon feststand, dass wir uns in den nächsten Jahren einen Hund zulegen wollen haben wir bei der Besichtigung extra nachgefragt ob es in Ordnung ist.
Antwort der Schwester des Vermieters (und Hausverwalterin): Ist OK solange es kein Listenhung ist. (Eine schriftliche Bestätigung liegt nicht vor; im Mietvertrag ist keine Haustierklausel (weder positiv noch negativ) vorhanden)
Jetzt sollte es soweit sein. Ich rief beim Vermieter an und wollte ihn informieren, dass wir uns einen Hund (kein Listenhund) zulegen. Anscheinend hat der Vermieter in der Zwischenzeit schlechte Erfahrungen mit Haustieren in anderen Mietwohnungen gemacht und möchte nicht dass wir uns einen Hund anschaffen.
Für uns war das Einverständnis zum Hund ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Wohnung. Damals habe ich leider nicht daran gedacht mir die Einverständnis schriftlich geben zu lassen. Hinzu kommt dass wir viel Geld in die Wohnung gesteckt haben und mehrere Tausend € für eine neue Küche investiert haben.
Was kann ich jetzt machen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
4 Antworten
Du schreibst "vor einigen Jahren". Da kann sich die Meinung natürlich auch ändern. Ihr müsstet jetzt auf alle Fälle seine schriftliche Genehmigung einholen. Oder euch eine andere Wohnung suchen.
Vielen Dank für die Antwort
In meinen Augen drückt sich der vermieter vor der entgültigen Entscheidung.
Aktuelle Antwort: "Ich kann es Ihnen nicht verbieten aber ich bin nicht begeistert."
Das macht die Sache für mich nicht Besser eine Schriftliche Erlaubnis gibt es nicht aber auch kein schriftliches Verbot.
Solange ich nichts konkretes habe komme ich nicht weiter.
Für uns war das Einverständnis zum Hund ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Wohnung
Dieses hat aber nicht der Vermieter gegeben, sondern die Verwalterin. Das nur nebenbei.
Den Vermieter informieren das man sich einen Hund anschaffen möchte reicht nicht. Man muß ihn um Zustimmung bitten. Und das möglichst nachweisbar.
Eine evtl. Ablehnung muß er dann schon plausibel begründen. Schlechte Erfahrung mit Hundehaltung anderer Mieter reicht m. M. n. nicht aus.
Ansonsten siehe die Antwort von johnnymcmuff.
Vielen Dank für die Antwort
In meinen Augen drückt sich der vermieter vor der entgültigen Entscheidung.
Aktuelle Antwort: "Ich kann es Ihnen nicht verbieten aber ich bin nicht begeistert."
Das macht die Sache für mich nicht Besser eine Schriftliche Erlaubnis gibt es nicht aber auch kein schriftliches Verbot.
Solange ich nichts konkretes habe komme ich nicht weiter.
Der Vermieter kann jetzt nicht einfach Hundehaltung verbieten.
Laut dem letzten BGH-Urteil muss die Interessen aller Parteien berücksichtigen und nur mit ausreichender Begründung kann Hundehaltung untersagt werden.
Hier ein Link dazu:
Ich würde zunächst die Nachbarn fragen, wie sie zu Hundehaltung stehen.
Was kann ich jetzt machen?
Nochmal mit dem Vermieter in Ruhe reden und auch sagen dass die Hundehaltung ein Kriterium für Euch war um die Wohnung zu mieten.
Dann z.B. dem Vermieter etwas über die Rasse erzählen.
Aktuelle Antwort: "Ich kann es Ihnen nicht verbieten aber ich bin nicht begeistert."Das macht die Sache für mich nicht Besser eine Schriftliche Erlaubnis gibt es nicht aber auch kein schriftliches Verbot.
Doch macht es schon.
Er weiß also dass er es nicht verbieten kann.
Eine schriftliche Erlaubnis kann mit entsprechender Begründung auch widerrufen werden
da würde ich das gespräch suchen und dem vermieter auch versichern, dass ihr euch seriös um den hund kümmern wollt. zum beispiel eine hundeschule besuchen werdet um den hund zu erziehen, er nicht alleine stundenlang in der wohnung verbringen wird. ihr ihn immer an der leine im und ums haus führt, kein hundekot liegen gelassen wird usw.
gut wäre auch, wenn ihr schon die rasse wüsstet und vielleicht ein bild dabei hättet. auf jeden fall solltet ihr freundlich und höflich auf den vermieter zugehen und nicht gleich mit seinem ehemaligen versprechen in die tür fallen, sonst macht ihr druck und er macht zu.
Vielen Dank für die Antwort
In meinen Augen drückt sich der vermieter vor der entgültigen Entscheidung.
Aktuelle Antwort: "Ich kann es Ihnen nicht verbieten aber ich bin nicht begeistert."
Das macht die Sache für mich nicht Besser eine Schriftliche Erlaubnis gibt es nicht aber auch kein schriftliches Verbot.
Solange ich nichts konkretes habe komme ich nicht weiter.
Vielen Dank für die Antwort
In meinen Augen drückt sich der vermieter vor der entgültigen Entscheidung.
Aktuelle Antwort: "Ich kann es Ihnen nicht verbieten aber ich bin nicht begeistert."
Das macht die Sache für mich nicht Besser eine Schriftliche Erlaubnis gibt es nicht aber auch kein schriftliches Verbot.
Solange ich nichts konkretes habe komme ich nicht weiter.