Vermieter gibt mündliche Zusage zu Hund vor Einzug jetzt zieht er sein Einverständnis zurück. Was kann ich machen?

4 Antworten

Du schreibst "vor einigen Jahren". Da kann sich die Meinung natürlich auch ändern. Ihr müsstet jetzt auf alle Fälle seine schriftliche Genehmigung einholen. Oder euch eine andere Wohnung suchen.

Vielen Dank für die Antwort

In meinen Augen drückt sich der vermieter vor der entgültigen Entscheidung.

Aktuelle Antwort: "Ich kann es Ihnen nicht verbieten aber ich bin nicht begeistert."

Das macht die Sache für mich nicht Besser eine Schriftliche Erlaubnis gibt es nicht aber auch kein schriftliches Verbot.

Solange ich nichts konkretes habe komme ich nicht weiter.

Für uns war das Einverständnis zum Hund ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Wohnung

Dieses hat aber nicht der Vermieter gegeben, sondern die Verwalterin. Das nur nebenbei.

Den Vermieter informieren das man sich einen Hund anschaffen möchte reicht nicht. Man muß ihn um Zustimmung bitten. Und das möglichst nachweisbar.

Eine evtl. Ablehnung muß er dann  schon plausibel begründen. Schlechte Erfahrung mit Hundehaltung anderer Mieter reicht m. M. n. nicht aus. 

Ansonsten siehe die Antwort von johnnymcmuff.

Vielen Dank für die Antwort

In meinen Augen drückt sich der vermieter vor der entgültigen Entscheidung.

Aktuelle Antwort: "Ich kann es Ihnen nicht verbieten aber ich bin nicht begeistert."

Das macht die Sache für mich nicht Besser eine Schriftliche Erlaubnis gibt es nicht aber auch kein schriftliches Verbot.

Solange ich nichts konkretes habe komme ich nicht weiter.

Der Vermieter kann jetzt nicht einfach Hundehaltung verbieten.

Laut dem letzten BGH-Urteil muss die Interessen aller Parteien berücksichtigen und nur mit ausreichender Begründung kann Hundehaltung untersagt werden.

Hier ein Link dazu:

http://www.focus-immobilienverwaltung.de/news/artikel/articleid/29/generelles-tierhaltungsverbot-in-den-agb-des-mietvertrags-verboten

Ich würde zunächst die Nachbarn fragen, wie sie zu Hundehaltung stehen.

Was kann ich jetzt machen?

Nochmal mit dem Vermieter in Ruhe reden und auch sagen dass die Hundehaltung ein Kriterium für Euch war um die Wohnung zu mieten.

Dann z.B. dem Vermieter etwas über die Rasse erzählen.  

Vielen Dank für die Antwort

In meinen Augen drückt sich der vermieter vor der entgültigen Entscheidung.

Aktuelle Antwort: "Ich kann es Ihnen nicht verbieten aber ich bin nicht begeistert."

Das macht die Sache für mich nicht Besser eine Schriftliche Erlaubnis gibt es nicht aber auch kein schriftliches Verbot.

Solange ich nichts konkretes habe komme ich nicht weiter.

@StefanW1981

Aktuelle Antwort: "Ich kann es Ihnen nicht verbieten aber ich bin nicht begeistert."Das macht die Sache für mich nicht Besser eine Schriftliche Erlaubnis gibt es nicht aber auch kein schriftliches Verbot.

Doch macht es schon.

Er weiß also dass er es nicht verbieten kann.

Eine schriftliche Erlaubnis  kann mit entsprechender Begründung auch widerrufen werden

da würde ich das gespräch suchen und dem vermieter auch versichern, dass ihr euch seriös um den hund kümmern wollt. zum beispiel eine hundeschule besuchen werdet um den hund zu erziehen, er nicht alleine stundenlang in der wohnung verbringen wird. ihr ihn immer an der leine im und ums haus führt, kein hundekot liegen gelassen wird usw. 

gut wäre auch, wenn ihr schon die rasse wüsstet und vielleicht ein bild dabei hättet. auf jeden fall solltet ihr freundlich und höflich auf den vermieter zugehen und nicht gleich mit seinem ehemaligen versprechen in die tür fallen, sonst macht ihr druck und er macht zu.

Vielen Dank für die Antwort

In meinen Augen drückt sich der vermieter vor der entgültigen Entscheidung.

Aktuelle Antwort: "Ich kann es Ihnen nicht verbieten aber ich bin nicht begeistert."

Das macht die Sache für mich nicht Besser eine Schriftliche Erlaubnis gibt es nicht aber auch kein schriftliches Verbot.

Solange ich nichts konkretes habe komme ich nicht weiter.