Vermieter gestorben, können die Erben uns jetzt einfach das Mietverhältnis kündigen

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Was sollen wir tun, sie direkt fragen was sie nun mit dem Haus vorhaben oder erst einmal ab warten was sie uns zu sagen haben.

Sie können ruhig fragen, was die neuen Besitzer vorhaben, dann kann man sich wenigstens auf die kommende Situation einstellen.

Erst wenn die Erben im Grundbuch eingetragen sind, können sie z.B. Eigenbedarf anmelden; sofern dieser berechtigt ist.

Einfach so kündigen kann man Ihnen nichtz.

Auch muss kein neuer Mietvertrag gemacht werden, der alte Mietvertrag ist weiterhin gültig.

Hallo,

zunächst einmal müssen die Erben den bestehenden Mietvertrag übernehmen und dürfen nicht einfach so kündigen oder Miete erhöhen. Ausnahme was die Kündigung angeht: wenn sie es wegen Eigenbedarf kündigen. Das aber müssen sie beweisen wer dann einzieht etc.

Trotzdem kannst Du ja fragen was sie mit dem Haus vorhaben. Verkaufen? Renovieren? Selber einziehen?

Normaler weiße können sie dich nicht einfach so raus werfen daher du einen gültigen Mietvertrag hast. Aber du könntest ja einmal nachfragen ob du dich auf etwas vorbereiten sollst und wenn ja frage einen Anwalt

ich würde es erst mal abwarten. Zumindest haben sie sich vorher angemeldet. Man könnte jetzt viel spekulieren. Evtl. wollen sie einen neuen Mietvertrag machen oder Eigenbedarf anmelden. Kann vieles sein. Ich würde Ruhe bewahren, auch die müssen sich an Fristen halten - lass Dich auf nichts mündliches ein - nimm Dir immer Bedenkzeit - viel Glück

Der Mietvertrag bleibt unverändert im Rahmen des deutschen Mietrechts bestehen, durch den Tod ändert sich für Euch nichts...