Vermieter gestorben, dürfen Erben den Mietvertrag und die Miete kravierend ändern?
Miete war 700,- Euro warm inkl. Nebenkosten und Garage. Es war ein sicherer Mietvertrag der uns 5 Jahre keine Mieterhöhung garantierte und ein Recht auf 3 1/2 Jahre Wohndauer einräumt. Nun ist die Vermieterin gestorben und die Erben verlangen einen neuen Mietvertrag in dem Sie ersten die Miete erhöhen um 60 Euro sowie jedes Jahr im Dezember eine weitere Erhöhung in Höhe von 40,00 Euro je Monat fordern. Die Wohnung ist ca. 120 qm groß und hat viele Dachschrägen. Das Argument der Erben beruht darauf, dass die Wohnung zu groß ist, und Sie mit einer solchen Erhöhung im Recht wären. Angeblicher Quatdratmeterpreis wäre ca. 5,80€ wobei die Dachschrägen nicht abgezogen sind.
Unsere Frage ist dennoch, ob eine solche kravierende Änderung überhaupt rechtsgültig ist, oder ob es hierfür entsprechende Gesetzesgrundlagen gibt. Dürfen all unsere zugesicherten Vorteile des alten Mietvertrages einfach übergangen werden sowie eine derartige unverschähmte Mieterhöhung stattfinden?
Laut unseres alten Mietvertrages wurde keine Kaution gefordert. Nun jedoch, wollen die Erben vermutlich auch diese gerne haben.
Vielen Dank für eure Hilfe!!!
5 Antworten
Die Erben können einen neuen Mietvertrag verlangen bis sie schwarz werden.
Es gibt einen Vertrag und der gilt für beide Seiten, für dich als Mieter und für die Erben als Rechtsnachfolger des Vermieters. Pacta sunt servanda.
Ein Mieterhöhungsverlangen kann an euch gerichtet werden, im Rahmen der ges. Vorgaben, wenn die Kaltmiete seit mind. 15 Monaten unverändert ist (vgl. hierzu §§ 558 ff BGB).
Nun jedoch, wollen die Erben vermutlich auch diese gerne haben.
Und ich will dass nackte Frauen für mich die Hausarbeit erledigen und dass Donald Trump nicht mehr US Präsident ist. Aber hier ist es wie eins der Philosoph Jagger schrieb: You can't always get what you want.
Kaution war mietvertraglich keine vereinbart, das ist dann halt Pech für den Vermieter bzw. dessen Rechtsnachfolger.
Und?
Ein Mieterhöhungsverlangen kann an euch gerichtet werden, im Rahmen der ges. Vorgaben, wenn die Kaltmiete seit mind. 15 Monaten unverändert ist (vgl. hierzu §§ 558 ff BGB).
Stop, wenn der Mietvertrag einen Ausschluss einer Mieterhöhung enthält, ist nicht einmal das möglich - auch das müssen die Erben einhalten.
Stimmt da steht 5 Jahre Verzicht auf Mieterhöhungen...Pech für die Erben, zumindest bis 2023, wenn die Klausel so wirksam ist.
Die Erben treten als Rechtsnachfolger in den Mietvertrag ein. Mehr ändert sich nicht. Miete bleibt wie sie ist, Mietvertrag ebenso. Ein Mieterhöhungsverlangen darf frühestens 12 Monate nach Mietbeginn zugestellt werden, ansonsten ist es unwirksam.
Da im Mietvertrag keine Mietsicherheit vereinbart ist, kann diese nicht nachträglich gefordert werden.
Also: Ruhe bewahren und einfach schweigen.
Miete weiter auf das bisherige Konto überweisen bis Mitteilung (schriftlich mit Erbschein) zu einer evtl. Änderung der Bankverbindung vorgelegt wird.
Einen Anwalt oder Mieterverein kannst du dir ersparen.
So ist der richtige Weg!
Unterschreibe den neuen Mietvertrag auf gar keinen Fall. Dazu bist du nicht im Geringsten verpflichtet. Ganz im Gegenteil, das Gesetz schreibt vor, dass dein bisheriger Mietvertrag weitergelten MUSS.
Die Erben können natürlich ein Mieterhöhungsverlangen schicken. Aber für dieses sind gesetzliche Regeln einzuhalten. Wenn so ein Verlangen kommt, prüfe es genau, und wenn es nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, dann unterschreib auch dieses nicht.
Auch hier:
...uns 5 Jahre keine Mieterhöhung garantierte...
bindet die Erben. Mieterhöhung ist also erst einmal ausgeschlossen.
Das kannst du so pauschal überhaupt nicht behaupten. Dazu müßte man sich zu gegebener Zeit erst mal anschauen, wie genau das im Vertrag vereinbart wurde. Manches ist nicht zwinged wirksam.
Jetzt geht es erst mal primär darum, keinen neuen Vertrag zu unterschreiben, ansonsten sind alle Vorteile aus dem Vertrag komplett weg.
Die Erben sind wohl so zu betrachten, wie Käufer der Wohnung, und es heißt, "Kauf bricht Miete nicht". Das heißt, die Erben übernehmen erst einmal die bestehenden Mietverträge mit allen Rechten und Pflichten.
Das heißt natürlich nicht, dass die Miete weiterhin günstig bleibt! Es kann auch sein, dass sie diese erhöhen, sobald es eben möglich ist. (Es ist dann möglich, wenn eure Miete unter dem Mietspiegel liegt. Schaut also mal nach dem Mietspiegel für eure Stadt und rechnet nach, wie viel eure Wohnung "eigentlich" kosten müsste. Mehr können die Vermieter nur bei besonderen Umständen verlangen, z.B. wenn sie die Wohnung grundlegend modernisieren.)
Eine Mieterhöhung könnte nur zum 01.07.2019 (15 Monate nach Mietbeginn) greifen.
Nein, sie kann (s. Frage) erst 5 Jahre nach Mietvertragsabschluss greifen.
Definitiv nein!
Kauf/ Eigentümerwechsel bricht nicht Miete, der alte Mietvertrag besteht weiter.
Du brauchst und solltest keinen neuen Mietvertrag unterzeichnen.
Lasse eine beabsichtigte Mietzinserhöhung sofort prüfen, oft sind auch diese unwirksam wegen Formalfehlern.
… nicht wegen Formalfehlern, sondern wegen Nichteinhaltung der Mietvertragsbestimmung.
Nein, ich meinte schon die Formfehler, die häufig bei einem sogeenannten "Mieterhöhungsgesuch" gemacht werden.
ich meinte die Bestimmung, die
"uns 5 Jahre keine Mieterhöhung garantierte"
zur Info: Wir wohnen erst seit April 2018 in dieser Wohnung