Vermieter erhöht Nebenkosten um das 3-Fache!

19 Antworten

Ich lese, dass monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind. Eine Anpassung darf der Vermieter erst nach erteilter formal und inhaltlich korrekter Abrechnung fordern und das ab übernächstem Monat nach Zustellung der Abrechnung. Also keineswegs von heut auf morgen. Für die Abrechnung 2012 hat der Vermieter noch Zeit bis max. 31.12.2013 18:00 Uhr.

Solltest du allerdings (möglicherweise) eine Pauschale von 100 Euro vereinbart haben, so ist diese verbindlich für die gesamte Mietzeit. Wenn nicht ausdrücklich im Mietvertrag optional die Möglichkeit der Anpassung vereinbart wurde, so sind dem Vermieter die Hände gebunden und eine Erhöhung ist nicht möglich.

Die Angaben aus deinem Mietvertrag sind geradezu läscherlich gering, sei lieber froh das du so günstig dabei wegkommst, ich zahle jeden Monat 230 € Nebenkosten Vorrauszahlung und 58 € Strom für 2 Zimmer mit 68 qm als Single.

Es sieht hier ganz danach aus, als hätte der Vermieter euch mit einer viel zu geringen Vorauszahlung angelockt. 100,00 € Heiz- und Betriebskosten bei 120 m² Wohnfläche ist eindeutig zu gering angesetzt. Stromkosten für die Wohnung zahlt man normalerweise immer direkt an den Versorger . Die anteiligen Kosten für Allgemeinstrom dürften nicht so hoch sein. Der Heizungsverbrauch sollte eigentlich über Zwischenzähler zu ermitteln ( aufzuteilen ) sein. Bei Holzheizung ist eine korrekte Abrechnung immer eine schwierige Sache, da neben dem Holzeinkauf noch Arbeitsleistungen ( einlagern und heizen ) anfallen.

An eurer Stelle würde ich mir vom Vermieter die Kalkulation für die zunächst veranschlagten 100 € ansehen - ggf. um Einsicht in eine Nebenkostenabrechnung des vorherigen Mieters bitten - anhand dessen dürfte ersichtlich werden, dass ihr bei Vertragsabschluss mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit getäuscht wurdet - andererseits hätte euch das bei genauer Überlegung auch selbst auffallen müssen.

Ein Anwalt könnte da mit Sicherheit was draus machen.

Ihr solltet euch dringend an den Mieterschutzbund wenden. Da sind einige Sachen nicht ganz koscher.

Erstens, wenn der Stellplatz im Mietvertrag als kostenfrei, bzw. als in den Mietkosten der Wohnung enthalten, aufgeführt wird, dann lässt sich da im Nachhinein nichts mehr dran drehen. Für eine Erhöhung der Kaltmiete brauch es gute Gründe.

Zweitens:

Der Vermieter kann also nirgends schauen, was wir tatsächlich an Heizleistung verbraucht haben

Gibt es keine Zähler an eurer Heizung? Zudem, wenn die Wohnung öfters kalt bleibt, dann könnt ihr die Miete mindern. Aber über die genauen Umstände die vorliegen müssen vorher informieren.

Drittens. ich bin mir nicht 100% sicher wie es sich mit dem Strom verhält, ob ihr nicht ein Anrecht darauf habt den Anbieter selbst zu bestimmen und dadurch Kosten zu sparen. Weil normalerweise sind Stromkosten nicht Bestandteil der Nebenkosten.

Die Sache ist die, wenn eure Jahresabrechnung wirklich droht teurer auszufallen als das was ihr als Vorauszahlung geleistet habt, dann ist es sicherlich ratsam vorzeitig die NK zu erhöhen - sonst trifft euch später der Schlag. Denn 100 Euro NK für eine 120 qm Wohnung ist nicht gerade viel. Allerdings muss eine genaue Abrechnung erfolgen. Sprich, es müssen separate Zähler angebracht sein, die abgelesen werden können um euren individuellen Verbrauch beureilen zu können.

Ich frage mich allerdings wie der VM zuerst auf eine Abschlagszahlung von 100 Euro kommt. Gab es für die Wohnug keine Erfahrungswerte?

Also die bisherigen Nebenkosten sind m.E. sehr niedrig gewesen, ich wohne in meinem eigenen Haus bei ca. gleicher Wohnfläche. Ich habe mir Holzpellets im Wert von 1.500 Euro gekauft - die reichen knapp ein Jahr - hinzu kommt noch ca. 700.00 Euro Strom und noch 600.00 Euro Wasser, plus Müll, Hausversicherungen ca. 500.00 da komme ich auf ca. 3.300 Euro jährlich, da bin ich leicht bei deiner Pauschale. Ich kann diese ja auf niemand umlegen, deshalb zahle ich eben, ich habe es ja auch schließlich verbraucht. Reparaturen und Wartungen fallen ja übrigens auch noch an.