Vermieter durchwühlt unseren Müll?!
Hallo erstmal,
folgende Situation:
Wir wohnen in einem Haus mit einer zweiten Partei (wir unten, sie oben) und haben für jede Partei eine einzelne Mülltonne.
Bedingt durch die Hitze der letzten Wochen, hat sich die zweite Partei beim Vermieter beschwert das unsere Mülltonne stinken würde (ihre Mülltonne steht hinten im Hof und unsere vorne in der Nähe ihres Einganges).
Der Vermieter kam und hat einfach unsere ganze Mülltonne durchwühlt (wir verpacken alles in Müllsäcke.Er hat alles aufgerissen und durchsucht).
Danach meinte der Vermieter wir sollten unsere Mülltonne auch nach hinten in den Hof stellen (was ja kein Problem ist).
Meine Frage aber nun: darf der Vermieter einfach so unsere Mülltonne durchwühlen?Das ist doch privatsphäre was da alles in den Mülltüten ist (z.b. Briefe oder ähnliches) oder nicht?
10 Antworten
Gute Frage, würde mich auch mal interessieren. Nicht nur wegen nem Vermieter nach ner Beschwerde, sondern generell.
Ich wohne in einem Mehrparteienhaus (8 Einheiten) und nunja... gibt da schon mal ne neugierige Omi, die nix zu tun hat und den Papiermüll durchforstet.
Ich habe mir vor einiger Zeit son kleinen Aktenvernichter zugelegt, in dem zumindest die Briefpost landet, bevor sie in die entsprechende Tonne wander. Kann ich zumindest jedem empfehlen.
Aber wie gesagt, wenn hier nen Jurist mit liest, würde mich die Antwort auch interessieren.
VG
Ja, das darf er eigentlich. Durch das Wegwerfen des Mülls in die Tonnen gibst du das Eigentum am Müll auf, sodass sich der Müll dann nicht mehr in deinem persönlichen Besitz gehört. Ob der Vermieter wirklich zum Durchsuchen des Mülls berechtigt ist, hängt von seiner Motivation ab. Das AG Mannheim urteilte dazu in seinem Urteil vom 20.07.2004, 14 C 52 / 04, dass der Mieter das Verhalten des Vermieters, der regelmäßig seinen Müll durchsucht hatte, nicht zu dulden braucht. Wegen des Gestanks hatt er aber eine Motivation. Anders ist es,wenn er es regelmäßig ohne berechtigten Grund macht. Dann kannst du rechtlich gegen ihn vorgehen.
Schau mal in die Abfallentsorgungssatzung deiner Gemeinde, ab wann der Müll ins Eigentum der Stadt übergeht (das ist verschieden, teli bei Einfüllung, teils auch erst bei Abholung) und ob die Satzung ein Durchsuchen untersagt (auch verschieden) und ob diese Untersagung dann nicht noch eingeschränkt wird, dass ein Vermieter die ordnungsgemäße Nutzung sicherstellen kann (Stichwort Mülltrennung, was Durchsuchen ermöglichen dürfte)
Durchsuchen ist ungleich Deckel aufmachen und reinschauen... Durchsuchen erfordert das herausnehmen von Dingen um auch die darunter liegenden Teile sehen zu können, bzw. undurchsichtige Beutel zu öffnen, um den Inhalt zu sehen.
wenn ihr zwei getrennte mülltonnen habt hat der nachbahr kein recht darin rumzuwühlen.die mülltonne gehört zwar der stadt aber du hast die mülltonne gemietet.auserdem hätte der nachbar ja sofort fragen können ob du die mülltonne umstellen kanst anstat darin rumzuwühlen.
Der Nachbar hat ja nicht darin gewühlt.Er hat sich wegen der stinkenden Tonne beim Vermieter beschwert und der hat dann einfach alles durchwühlt.
Danach meinte der Vermieter wir sollen die Tonne einfach hinten in den Hof stellen und alles ist ok.
Denk schon das er das darf
In der Satzung steht das ein durchsuchen von dritten Personen nicht erlaubt ist.
Das entnehmen von einzelnen Teilen für den privaten Gebrauch durch dritte Personen ist erlaubt, solange der allgemeine Friede dadurch nicht gestört wird.
Also darf ich Müll nicht durchsuchen, aber wenn ich da drin was finde was ich brauchen kann, kann ich das nehmen?!?!?!
Das beisst sich doch irgendwie diese Aussagen?!