Vermieter droht mit, Anwalt und Kündigung, wegen Kaninchengehege in Mietwohnung.?

10 Antworten

Woher weiß der Vermieter denn, dass ihr einen größeren Auslauf für die Karnickel gebaut habt. So lange ihr diesen Stall jederzeit wieder abbauen könnt, geht ihn das überhaupt nichts an. Ihr dürftet natürlich jetzt keine Kaninchenzucht dort betreiben und die Tiere z.B. im Badezimmer schlachten.

Also er war heute bei mir um alles Abzusprechen da ich Sportgeräte aufhängen will und wir aber nur Hohlraumdecken haben, da hat er es gesehen. Das Gehege ist Freistehend also nicht an der Wand und es ist alles versiegelt so das kein Wasser oder Schmutz auf dem Laminat kommt oder gar Kratzer.... Das Gehege ist innerhalb von 2h abgebaut und man sieht dann auch nicht das dort mal eins stand. Selbstverständlich werden sie nicht geschlachtet ;-)

@sturmielp

Wenn durch euer Kaninchengehege etwas beschädigt wird, müsst ihr das bei Auszug sowieso ersetzen. Also kann ihm das vollkommen egal sein.

Ich bin überzeugt dass der Vermieter mit einer Kündigung nicht durchkommen wird.

Solange die Mietsache keinen Schaden nimmt, Tier nur in üblicher Anzahl gehalten werden und bei Auszug das Gehege entfernt wird wird der Vermieter da nichts ausrichten können.

MfG

johnnymcmuff

Zwei Kaninchen in einer Wohnung dieser Größenordnung - das kann er nicht verbieten. Wenn ihr die Ninchen regelmäßig ausmistet und den Mist nicht grad wochenlang auf Balkon/Terrasse deponiert, geht von ihnen keinerlei Belästigung aus. Und "Gehege" ... nennt das Teil einfach um in "selbstgebauter, artgerechter Käfig". Die handelsüblichen Plastikwannen mit Gitter drüber sind alles andere als artgerecht für Kaninchen, da sie viel zu wenig Platz bieten. Ich gehe davon aus, dass das Teil in der Wohnung steht. Wie kommt er überhaupt darauf, dass ihr sowas besitzt?  Geht er bei euch mehr oder weniger regelmäßig ein und aus? Ohne Vorankündigung, ohne Grund darf er das nicht. Und auch nicht allzu oft, es sei denn ihr seid befreundet und ladet ihn als euren Gast ein. Als Vermieter hat er durchaus Rechte, aber ihr als Mieter habt auch welche. Zum Beispiel, dass ihr die Wohnung, sofern ihr regelmäßig die Miete zahlt, nach eurem Gutdünken nutzen dürft sofern davon keine Gefahren oder Belästigungen für die Nachbarn ausgehen und sofern alles, was ihr macht, wieder rückgängig gemacht werden kann. Will heißen, ihr dürft Regale und Bilder anbringen so viel ihr wollt, sofern ihr hinterher die Löcher wieder zugipst. Ihr dürft die Wände in allen Regenbogenfarben streichen, sofern ihr die Wohnung bei Auszug in ursprünglicher Version zurückgebt. Nur Mauern rausreißen dürft ihr nicht. Lasst euch vom Mieterverein oder eurem Anwalt beraten ... dazu sag ich euch noch: ich hab selber eine Eigentumswohnung, die ich vermiete. 

Er kam heute um noch einiges abzuklären zwecks der Hohlraumdecke und Sportgeräte die ich daran anbringen will. Da hat er es zufällig gesehen das die ein Paradies haben was ihn aber nicht gefällt.

@sturmielp

Wenn das Ninchenparadies nicht irgendwo am Boden oder der Wand verschraubt, verklebt oder sonstwie verbunden ist, nach unten wasserdicht ist und die Wohnung "an sich" dadurch nicht beschädigt wird, ist es völlig wurscht was ihm gefällt und was nicht. Er hat auch euer sonstiges Mobiliar nicht zu kommentieren oder zu reglementieren "kein Wasserbett, kein Aquarium, kein Rattan, nur Eiche rustikal" etc. , das geht ihn einen ziemlich feuchten Staub an. Ihr zahlt immerhin Miete, also dürft ihr die Mietsache auch nach eurem Gutdünken nutzen. Wie schon gesagt so lange der Mietsache kein Schaden entsteht.

Es steht frei, also nicht Gebohrt und es ist alles wasserfest, sprich abgedichtet

@sturmielp

In diesem Fall - koch dir ein Kännchen Tee und mach es dir auf dem Sofa gemütlich ... das würde ich in aller Seelenruhe aussitzen.

Haha, danke... Ich werde Fotos Machen und mal zum Mieterschutzbund gehe, damit wir schonmal die Schritte durchgehen.

@sturmielp

Den Aufwand kannst Du dir glatt sparen. Lass dem Mieterbund Zeit, sich um wirkliche Probleme zu kümmern.

Geh mal davon aus: Der Vermieter droht mit Anwalt. Das geht erst einmal auf seine Kosten. Der Anwalt wird ihm erklären, dass sein Ansinnen wenig erfolgversprechend ist, aber er wird es ggf. mit einem Schreiben versuchen.

Falls so ein Schreiben kommt, antwortet ihr schriftlich, dass Kleintierhaltung erlaubt ist und dass aufgrund der Bauweise des Geheges keine Gefahr für die Wohnung, Haus oder Nachbarn ausgeht.

Dann abwarten.

Hi, ich bin auch Kaninchenbesitzer mit Wohnungshaltung.

Das Thema würde ich aussitzen. Der Rechtsanwalt wird Deinem Vermieter schon erklären, daß er Kaninchenhaltung nicht verbieten darf. Das Lehrgeld muss er dann halt zahlen.

Falls tatsächlich eine Kündigung oder ein anwaltliches Schreiben kommt und Du nicht Mitglied beim Mieterverein bist, würde ich dieses sinngemäß beantworten

"Eine Kleintierhaltung kann nicht verboten werden. Gerne verweise ich hier auf die Urteile des BGH vom 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06 und 20.03.2013 Az.: VIII ZR 168/12. Daher betrachte ich Ihr Schreiben als Gegenstandslos. mit freundlichen Grüßen..."

Lies mal genauer - der Vermieter will die Kaninchenhaltung gar nicht verbieten. Das Gehege soll weg.

@StupidGirl

Wie Du Deine Wohnung einrichtest, ist Deine Sache, sofern die Mietsache nicht beschädigt wird. Genauso gut könnte der Vermieter auch "wollen", daß ich meinen Kleiderschrank entferne. Das geht ihn einen feuchten Kehrricht an.

Es wird nichts beschädigt, ich habe nichts festgebohrt und alles abgedichtet somit kann kein Schaden entstehen

Ein Kaninchengehege in der Wohnung kann der Vermieter verbieten, ein Kistchen zum Schlafen aber nicht.

Nee, kann er nicht. "Ein Kistchen zum Schlafen" und die Ninchen laufen dann frei in der Bude herum, bieseln in jeder Ecke auf den Teppich und so weiter ... mir wäre es lieber, meine Mieter bauen den Ninchen ein sicheres Gehege in der Wohnung, gern auch fünf Quadratmeter groß, wenn dann der Fußbodenbelag (der Eigentum des Vermieters ist, zumindest in den meisten Fällen) verschont bleibt.