Vermieter bestellt Handwerker zum Waschmaschinenanschluß legen...

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Ich denke, es kommt darauf an, ob Du die Garage auch gemietet hast, oder nicht. Hast Du keinen Mietvertrag dafür und zahlst auch keinen Mietzins ist sie nicht Deine. Der Vermieter kann also damit machen, was er möchte.

Zählt die Garage als Mietsache, muss er Dir wohl den Mietvertrag kündigen um sie selbst nutzen zu können.

Zum ordnungsgemäßen Gebrauch einer Mietsache zählen auch die entsprechenden Anschlüsse - also für eine Waschmaschine, Herd etc. Dafür hat der Vermieter zu sorgen. Ob man es jedoch so kompliziert anstellen muss, dass man den Anschluss von einem Gebäude in ein anderes verlegt, wage ich mal zu bezweifeln, normalerweise sollte es doch wohl reichen, einen Raum zu wählen, in dem Frischwasserzuleitung und Abwasseranschluss liegen, sowie die Stromversorgung gesichert ist.

Wenn der Vermieter eine Änderung der bis dahin geübten Praxis wünscht und eine Firma selbst beauftragt, wie in diesem Falle einen Anschluß hierfür neu zu verlegen, dann haftet selbstverständlich er als Auftraggeber auch für die Bezahlung dieser Leistung, zudem wenn es sich schließlich um sein Eigentum handelt, das er damit vervollkommnet. Nun ist es hier aber noch so, daß er damit ja zugleich einen Zustand verschlechtert, der für euch bisher ja günstiger war (die Waschmaschine nämlich nicht in der Wohnung betreiben zu müssen). Dafür könnt ihr die Grundmiete um 5 Prozent mindern, ab dem Zeitpunkt, da euch das Recht des Betriebs der Waschmaschine außerhalb der Wohnung entzogen wurde. Das geht auf ein Mietrechtsurteil aus Berlin zurück (nämlich eines, das ich selbst erwirkt hatte). Wenn eine Veränderung des mietvertraglichen Gegenstands (Wohnung) im Nachhinein vom Vermieter vorgenommen wird, die zu einer nachhaltigen (weil hier dann dauerhaften) Einschränkung des Mieters bei der Wohnungsnutzung führt, so soll er hierfür Abschlag von der zuvor vereinbarten Miete üben dürfen...

Meine erste Antwort scheint irgenbwo im Nirwana des Internets verschwunden zu sein. Nochmals.

Der VM hat nicht nur Dir, sondern auch dem Vormieter schon die Garage als Waschmaschinenplatz zugewiesen.

Der Mieter konnte und kann nicht davon ausgehen, dass der VM seine Meinung äändert.

Er hat den Anschluß in der Wohnung zu finanzieren und Handwerker, die er bestellt hat, hat er ohnehin zu bezahlen, denn er kann ja nicht einfach zu Lasten des Mieters Kosten auslösen.

aus gutem grund wird beim mieterverein keine beratung ohne mietvertrag geführt.

wie sind deine formullierungen zur waschmaschine? warum kann eine waschmaschine nicht einfach beigestellt werden? häufig kann ein ablauf über dusche oder badewanne erfolgen.

zu wenig infos für einen rat.

Ich entnehme deinen Antworten, dass der Waschmaschinenstellplatz in der Garage des Vermieters nur geduldet, aber nicht direkt an dich vermietet war. Demnach kann der Vermieter natürlich über diesen Platz frei verfügen. Die Frage bleibt nur, ob ein Waschmaschinenanschluss und/oder -Stellplatz zur Grundausstattung einer Wohnung gehören muss. Da würde ich mal beim Mieterschutzbund fragen. Die bisher vorgenommenen Arbeiten würde ich auf keinen Fall bezahlen. Du hast ja die Arbeiten nicht in Auftrag gegeben.