Vermieter beschuldigt mich zu unrecht!
Hallo, Kaum bin ich ausgezogen !!! habe ich einen Brief von meinen Vermieter bekommen ! Das die Eingangstür sowie die Terrassentür beschädigt sind !!! Eingangstür: ist ganz unten die obere Schickt des Lacks abgeblätert !!! Terrassentür : In der Terrassentür sind haltenägel reingeschraubt worden, an der eine Gardinenleiste hing !
Bei der Schlüsselübergabe haben wir zusammen die komplette Wohnung begutachtet !! Und seltsamerweiße sind ihr keine Mängel aufgefallen !!
Wie soll ich mich verhalten ??
4 Antworten
Sollte die Wohnungseingangstür von außen Abblätterungen aufweisen, ist das Sache des Vermieters. Die Gardinenleiste entfernen und die Löcher mit Acryl in der Farbe der Tür schließen. Welche Forderungen stellt der Vermieter? Will er deshalb die Tür auswechseln? Das wäre unverhältnismäßig! Gab 's im Mietvertrag eine Klausel, die das Anschrauben verbietet? Wenn nicht, könnte der Verm. dir diesbezüglich überhaupt nichts anhaben.
Wenn es weder in der HO noch im Mietvertrag ein Verbot gab, kann man dir nix anhaben. Weise deshalb diesbezügliche Kostenersatzforderungen zurück. Biete evtl. aus Kulanz an´, selbst mit Acryl die Löcher zu verschließen. Der Vermieter ist sowieso verpflichtet, zunächst dem Mieter eine Frist von 14 Tagen zur Mangelbeseitigung einzuräumen. Macht er das nicht und beauftragt eine Firma, trägt er die Kosten. Teile also dem V. schriftlich mit, dass du aus Kulanz selbst die Löcher verschließen wirst, zu mehr seiest du nicht verpflichtet (Ich gehe davon aus, dass du die Löcher gemacht hast). Dumm, dass es kein Übergabeprotokoll gibt ... .
ist das schriftlich festgehalten worden, dass beim auszug keine mängel da waren? wenn ja, dann kannst du dich darauf berufen.
Nein, leider nicht !
Hast du nach der Wohnungsbegehung und Schlüsselübergabe dir die "Übergabe der Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand" schriftlich quittieren lassen? Sollte man tun.
Mein Tipp: lass Dich vom Mieterverein beraten.
Dann muß ich wohl so einen Verein beitreten was ? Ist es dann sinnvoll??? Den diese Geschichte ist c.a. 3 Tage alt ! Und wenn ich jetzt beitrete !!! Hmm...
Die werden den Fall voraussichtlich nicht übernehmen. Du musst erst drei Monate Mitglied sein. Dein Vermieter beschuldigt dich nicht zu Unrecht....du darfst die Fensterrahmen nicht durch Schrauben für Gardinenstangen beschädigen.
Das stimmt so nicht, ab Zahlunng des Mitgliedsbeitrages erfolgt Beratung, der Rechtsschutz allerding wird nicht wegen der Wartefrist für diesen Fall wirksam.
Im Mietvertrag steht nix von Anschrauben ! Soll ich die ganzen Briefe den ignorieren ?