Vermieter beleidigt Mieter! Was ist zu tun?

5 Antworten

Ist das möglich?

Unter Umständen. Nämlich dann wenn die Vermieterin trotz Abmahnung ihr Verhalten nicht ändert.

Lese mal die Kommentare des Fragestellers dann weißt Du woher der Wind weht. :-)

@johnnymcmuff

Hab ich schon gelesen, wollte mir nur entsprechende Kommentare sparen:-)

Bei so einem Mieter würde ich ausrasten. Dem Vermieter trifft hier eine Schuld und das Verhalten des Vermieters ist sehr nachvollziehbar! So einen Mieter würde ich rausschmeisen.

Bei so einem Mieter würde ich ausrasten. Dem Vermieter trifft hier eine Schuld und das Verhalten des Vermieters ist sehr nachvollziehbar!

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Der Mieter hat doch nichts getan.. :D Dem Mieter wird VOM Vermieter gedroht und der Mieter wird beleidigt und beschuldigt. Falsch verstanden evtl.?

Wir denken über eine fristlose Kündigung nach, da uns die Anschuldigungen und Beleidigungen zu nahe gehen und meine Lebensgefährtin sich nicht mehr traut vor die Türe geschweigedenn auf die Terrasse zu gehen,da Sie direkt über uns wohnen und runterblicken. Ist das möglich?

Nein, die Gründe reichen nicht für eine fristlose Kündigung aus.

Solltet Ihr zusammen mit der Vermieterin in einem Zweifamilienhaus wohnen, kann Euch die Vermieterin erleichtert kündigen:

§ 573a BGB

Erleichterte Kündigung des Vermieters (1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.

(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam

MfG

Johnny

Jetzt überlegen wir uns ob wir auch schon früher raus können aus dieser Wohnung.

Und natürlich versuchen, die doppelte Mietzahlung zu sparen.

Selbst wenn Ihr fristlos kündigen könntet, dann müsstet Ihr sofort raus, köntet Ihr das?

Abgesehen davon, ob eine fristlose Kündigung möglich ist, die Frage, wo wollen Sie mit ihrer Freundin ab dem 1. September hinziehen?

Hm, aus dem Fenster gucken auf Ihre Terrasse, ist nicht verboten. Ihre Vermieterin dürfte rein juristisch betrachtet sogar mit dem Fernglas durch Ihre Fenster spionieren (Foto- und Filmaufnahmen machen darf sie allerdings nicht).

Mein Tip: Suchen Sie gemeinsam mit Ihrer Freundin noch einmal das Gespräch. Grundsätzlich wollen Sie ja sicherlich in Ihrer Wohnung bleiben.

Den (vollen) Aschenbecher würde ich allerdings sofort entfernen. Ich möchte so ein Stinkding auch nicht unter meinem Fenster stehen haben, auch nicht zwei Meter darunter.

Wir hätten eine Wohnung die wir eigentlich sowieso zum 1.12.14 beziehen wollten. Ginge theoretisch auch früher. Dabei war die Sache von Heute überhaupt nicht in betracht bezogen und wurde nicht damit gerechnet.. Jetzt überlegen wir uns ob wir auch schon früher raus können aus dieser Wohnung.

Der Aschenbecher liegt weit im Eck in der Terrasse und ist eigentlich garnicht Sichtbar für Normalsterbliche. Dennoch habe ich diese natürlich sofort geleert.

@PlayBaQ

Nehmt die Wohnung ab 1.12. und kündigt noch bis Ende August und 3. Werktag Dezember. Glücklich werdet ihr in dem Haus nicht mehr, denn hier ist offenbar schon eine "Altersbosheit" im Spiel, die die Frau bis zu ihrem Lebensende nicht mehr los wird.

Hey,

welche Kündigungsfrist habt ihr denn? Drei Monate? Kündigt am besten fristgerecht und schaut euch nach einer neuen Wohnung um. Für eine fristlose Kündigung werden Beleidigungen wohl nicht reichen. Allerdings, so wie es sich anhört, will sie euch ohnehin loshaben. Schlag ihr vor (Falls man mit der Person reden kann) dass ihr bis Ende September auszieht. Quasi das Mietverhältnis 'einvernehmlich' auflösen. Falls sie nicht darauf eingeht, wie gesagt: Fristgerecht kündigen und dann schnell weg von dieser Vermieterin.

LG

Ps: So wie es sich anhört wird sie auch beim zurückgeben der Kaution stunk machen. Daher müsst ihr wohl oder übel darauf achten dass alles wirklich perfekt ist wenn ihr auszieht. Damit sie bloß nichts in der Hand hat.

Ich habe tatsächlich die Kündigung heute bereits geschrieben, da wir weitere drei Monate hier bleiben müssen.. Wir wohnen erst seit 6 Monaten hier. Viel wurde nicht gemacht bzw. kann nicht beanstandet werden bis auf die Löcher die ich zumachen muss wegen den Hängeschränken..

Danke für die Info und den Tipp.