Vermieter beklaut uns

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Kurzer Prozess ohne Anwalt und Gericht: Dem Mieter ist außerordentlich und fristlos und hilfsweise nach BGB §573 a ordentlich schriftlich zu kündigen, dann kann er kann er beim nächsten Mieter, äh Vermieter Schulden machen und Bier klauen. Die Begründung ist von dir schon genannt: Mehr als 2 Monate Mietschulden.

Kann es sein, dass Du der-/diejenige bist, die sich an der Bar zu stark vergriffen hat. Einmal bist Du Vermieter, dann Mieter, dann klagst Du darüber, dass Vermieter keine Miete bezahlt usw. usw. Erst einmal einen klaren Kopf bekommen und dann nochmal fragen.

Ne kann nicht sein!!! Mieter / Vermieter kann man sich nicht mal vertun! man man man

@Monchichi87

Ne kann nicht sein!!! Mieter / Vermieter kann man sich nicht mal vertun! man man man

Der Einwand ist schon irgendwie berechtigt, das Sie so durcheinander schreiben:

Wir (Vermieter) klaut unser Vermieter

Ist doch verwirrend, oder?

Hallo,

ich würde mir weniger Gedanken um ein paar Bierflaschen machen.... Wenn er seine Miete nicht bezahlt, dann kündige ihm, dass ist doch viel schwerwiegender!!!! Und wenn er das nächst mal in den Keller geht, dass sollte in einem kleinen Haus jawohl bemerkt bleiben, dann würde ICH ihm hinterher gehen und wenn er an den Kühlschrank geht, ihm auf die Flossen hauen und wenn ich schon dabei bin, würde ich ihn mal kurz aber kräftig in den Schwitzkasten nehmen und fragen wo die Miete bleibt.... ABER, dass ist nur das, was ich machen würde und dir hier nicht offiziel raten möchte ;-)

fülle die Flaschen mit Rhizinus Öl, dann hat er seine Hosen gestrichen voll!

...falls er keine Zunge hat oder keine Geschmacksknospen darauf.

"Tolle" Idee: Die gefährliche Körperverletzung bringt locker sechs Monate bis zehn Jahre Knast, und bereits der Versuch ist strafbar.

Wenn die im Mietvertrag steht, dürft ihr den Zugang niht verwehren. Anzeigen könnt ihr natürlich, aber ob das was bringt ist fraglich. Ansonsten hilft nur, den kram woanders zu lagern und nur bei Bedarf dahin zu stellen.