Ist der Vermieter bei einem Rohrbruch verpflichtet den ganzen Raum zu streichen?
Hi. Ich hatte in der Küchenwand dummerweise einen Rohrbruch (Rohr war undicht). Jetzt habe ich die Maler da und die haben lediglich den Auftrag des Vermieters diese Wand zu renovieren. Jetzt ist es aber so, dass ich eine farbige (einfarbig) Küche habe und die mir nur die Wand in Weiß streichen wollen. Die alte Küchenfarbe habe ich natürlich nicht mehr da.
Vermieter erreiche ich aktuell nicht.
Kann mir jemand sagen, ob der Vermieter verpflichtet ist, die Küche komplett zu streichen? Von mir aus auch komplett in Weiß...
Ville Kunterbunt habe ich echt keinen Bock drauf.
LG Mathrigo
3 Antworten
Hatte eine änhlichen Fall, wenn der Anstrich von dir war,d.h. du hst den Anstrich gfls. beim Einzug oder Reno gemacht hast, dann muß d e i n e Invertarversicherung bezahlen, wenn du denn eine hast, war für mich auch eine neue Erfahrung
Der Vermieter muss nur den Schaden beseitigen .... betrift also nur diese eine Wand .... die anderen drei Wände sin Deine Sache .... sprich doch mal mit dem Maler, ob er nicht auch noch gegen Aufpreis die anderen drei Wände auch noch gerade mitstreicht (entweder in weiß oder Deiner Lieblingsfarbe) die Mehrkosten für die Farbe musst du natürlich selber tragen ...
Dann schicke die Handwerker einfach wieder weg. Der Schaden wird doch von Deiner Hausrat-Versicherung bezahlt. Alles eigentlich ganz einfach.
Aber im richigen Farbton und wenn dies nicht möglich ist, werden alle Wände gemalert, so jedenfalls in unseren Hütten.
Die zahlen auch nur den Anstrich der betroffenen Wand.
Wer mehr Arbeit will, muss die Arbeit dann auf eigene Rechnung zahlen.