Vermieter antwortet nicht - Kündigungsrecht?

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§ 540 Gebrauchsüberlassung an Dritte

(1) Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt.

(2) Überlässt der Mieter den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat.


Aber noch liegt ja keine Verweigerung vor. Also Vorsicht mit übereilter Kündigung.

schick dem Vermieter ein Einschreiben mit Rückschein und schreib ihm, dass wenn Du bis zu einem bestimmten Termin keine ablehnende Antwort hast, die Untervermietung als genehmigt betrachtest. Warum solltest Du denn da kündigen?

Ich habe schon mehrere Einschreiben mit Rückschein zugeschickt. Den nächsten werde ich wohl mit einer Frist bennenen - Danke für dne Tipp.

Lg, Apfel

Einwurfeinschreiben wäre richtiger gewesen.

Schweigen heißt nicht Zustimmung.

Keine antwort entbindet nicht vom vertrag nur eine zustimmung zur kundigung

es kommt darauf an warum ein Jahresmietvertrag geschlossen wurde und ob der Kündigungsverzicht nach § 575 legitim ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__575.html

das kann hier aber niemand sagen weil niemand deinen Vertrag kennt.

Sollte der Vertrag in der Form gültig sein, dann kannst du zum Ende des Ablaufes des Jahres mit den vereinbarten Kündigungsfristen kündigen.

geh zum Mieterschutzbund oder geh zum Anwalt der kann den Vertrag prüfen.

"Besteht dann die Möglichkeit vom Mieter das Mietverhältnis in einer 3-monatlichen Kündigungsfrist zu kündigen, wenn ein 1-Jahresmietvertrag vorhanden ist?"

Nein. Du musst den Jahresmietvertrag erfüllen. Ist ja nicht so als würde er nen Wasserschaden in der Wohnung ignorieren. Da du sowieso kein "Anrecht" auf Untervermietung hast kann er dieses Anliegen auch getrost ignorieren und du das Nicht Antworten als Verweigerung sehen.

Aber bei einer Verweigerung der Untervermietung besteht doch ein Sonderkündigungsrecht, oder?

http://www.finanztip.de/untermiete/

Das ist doch richtig, oder?

Lg,

Apfel

@Apfel45

Natürlich nicht. Warum sollte der VM dem zustimmen müssen? Du hast deinen Vertrag zu erfüllen..

@Trekkingsandale

Wenn der Vermieter nicht zustimmt (siehe meine verlinkte Seite) besteht aber aufgrund der Verweigerung ein Sonderkündigungsrecht, was dann in Kraft treten kann.

Auszug aus der o.g Seite:

"Lehnt der Vermieter die angefragte Untervermietung ohne ausreichenden Grund ab, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Eventuell sogar einen Anspruch auf Ersatz der entgangenen Untermiete."

Quelle: http://www.finanztip.de/untermiete/ "

Jahresmietfertrag.... sgt doch 1 jahr...vertrag is vertrag wer hat mit wehm einen vertrag u wer bist du. Untermieter oder mieter. Wenn untermieter und kein vertrag mit dem vermieter kanste raus wenn mietvertrag mit mieter dann.... vertragsende beruecksichtigen......