Vermieter an Heizkosten beteiligen?
Hallo,
im Zuge der Energiesanierung haben wir im letzten Jahr eine neue Heizung eingebaut bekommen. Für dieses Jahr war noch die Aussendämmung des Hauses geplant. Die Miete wurde gleich mit dem Einbau der Heizung erhöht - mit dem Hinweis, dass es keine weitere Erhöhung für die folgende Massnahme geben wird. Nun ist schon wieder Dezember und es ist nichts passiert. Die Mietverwaltung darauf angesprochen bekamen wir diese Antwort. Die Aussendämmung des Hauses sei momentan nicht geplant da zu teuer. Andererseits werden in der Nachbarschaft leerstehende Blocks, durch die selbe Mietverwaltung, kernsaniert. Mit Aussendämmung und allem drum und dran. Nun kommen wir uns doch schon leicht über den Tisch gezogen vor.
Daher meine Frage. Kann ich die Mietverwaltung bei der nächsten Jahresabrechnung an den Heizkosten beteiligen?
Danke schon mal für jede hilfreiche Antwort dazu.
Gruss Jochen H.
5 Antworten
Ist die neue Heizung eine Zentralheizung oder eine in und nur für deine/r Wohnung? Inwiefern wurde hier eine ordnungsgemäße Modernisierung angekündigt und durchgeführt? Wenn die Maßnahme der Heizungserneuerung mit der Dämmung gekoppelt war, darf die Mieterhöhung auch erst nach Abschluss beider Maßnahmen erfolgen. Dazu bedarf es dann eines konkreten Mieterhöhungsverlangens. Erst ab drittem Monat nach dessen Zustellung wäre dann die ME wirksam bzw. zulässig. Außerdem gilt, dass, wenn die Mod. nicht mindestens drei Monate vor Beginn angezeigt wurde, sich die Frist um 6 Monate von drei auf neun verlängert, bis die höhere Miete fällig wird.
Die Verwaltung an den Heizkosten zu beteiligen ist nicht möglich. Zu prüfen wäre, ob die Mieterhöhung der Höhe nach durch die tatsächlich durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen gerechtfertigt ist.
Sei froh, daß nicht gedämmt wird. So kann wenigsten kostenfrei die Sonne noch durch und die Brandgefahr der Hütte ist gering und Schimmel gibt es auch nicht. Viel Glück.
Dann nur für Dich: Nein, denn ohne Sanierung sind die Heizkosten geringer und warum sollte ein Vermieter zusätzlich noch etwas in die Kasse schaufeln, wenn denn schon eingespart wird? Üblich bei deiner Denke: Der Mieter bezahlt seine Ersparnis an den Vermieter, oder? Bitte ggf, die (nur die) Frage lesen: "Kann ich die Verwaltung an den Heizkosten beteiligen?"
Hallo schleudermaxe wie sollen denn die Heizkosten ohne die Sanierung geringer sein? Ich heiz doch praktisch durch`s Mauerwerk raus...
Schleudermaxe: Ich hatte Deine Antwort völlig falsch gelesen. Ich bin ganz Deiner Meinung.
Die Heizkosten werden sich nicht viel tun - auch nicht nach einer Wärmedämmung. Das ist Wunschtraum-Denken. Und subjektives Empfinden. Was ist fühlen WILL, fühle ich dann auch.
... und genau dies machen alle Bewohner schon seit hunderten von Jahren und wenn die Sonne scheint, wird die auch wärmen. Aber doch nur, wenn sie die Wand auch erreicht und diese kostenfreie Wärme gleicht den etwaigen Verlust doppelt und dreifach wieder aus, wetten?
Man sollte sich wundern, wie WENIG doch eine Au0endämmung im Prinzip bringt. Wird allerorten hochgelobt, aber was unter dem Strich dabei herauskommt, ist nicht sonderlich "erfühlbar".
Die Verwaltung kann auf keinen Fall an den Heizkosten beteiligt werden.
Also ein Grossteil meiner Freunde und Bekannten wohnt in isolierten Häusern. Diese bekommen ihre Wohnungen schön flauschig warm und dafür steht das Thermostat dann grad mal auf der 2. Für mich ist das nicht nur erfühlbar sondern mit Sicherheit auch bei der Jahresendabrechnung ersichtlich.
Die Dämmung bringt nicht viel. Erkundige Dich doch mal bei jemanden, der Wärmeschutznachweise erstellt. Die Kosten für die Dämmung rechnen sich nicht mal.
Dafür kann vermehrt Schimmel auftreten, es brennt viel leichter und vieles andere mehr.
Nicht alles, was von Politikern angeordnet und dann propagiert wird, ist auch tatsächlich so nützlich, wie es sein sollte.
Du kannst es doch ungefähr ausrechnen:
Der Mieter ist verpflichtet, die Sanierung als Modernisierungsmaßnahme zu dulden (§ 555d I BGB). Der Vermieter ist berechtigt, bis zu 11 % seines Kostenaufwandes auf den Mieter umzulegen (§ 555b I BGB). Soweit die Modernisierungsmaßnahme für mehrere Wohnungen durchgeführt wurde, sind die Kosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen (§ 559 III BGB).
Wenn der Vermieter nur die Kosten für die neue Heizung umgelegt hat wird das nichts mit "Mietminderung" etc.
Ich möchte nicht die Miete mindern. Und die Mieterhöhung war für beide Sanierungsphasen gedacht, wovon lediglich eine abgeschlossen und die andere nicht begonnen wurde.
Da liegst du genau richtig und auf meiner Wellenlänge. Eine Mietminderung ginge überhaupt nicht, es liegt kein Mangel vor. Die Mod.-ME ist aber noch nicht fällig, erst nach Abschl. der Arbeiten und danach erfolgtem rechtskonformen Mieterhöhungsverlangen.
Erst nach Abschluss der gesamten Maßnahme ist eine ME zulässig. Es erfolgte erst ein Teil, also ist sie nicht abgeschlossen. Fraglich ist, ob überhaupt die Mod. ordentlich angekündigt wurde. Dazu s. auch meine Antwort.
völlig falsch gelesen. Sorry.