Vermächtnis: wird es mit Pflichtteil verrechnet?
Im Testament meiner Eltern steht, dass mein Bruder ein Vermächtnis von x Euro bekommt. Sonst erbt er nichts (laut Testament). Als Vater starb, hat er seinen Pflichtteil eingefordert und bekommen. Nun starb Mutti. Hat mein Bruder noch Anspruch auf sein Vermächtnis? Meine Eltern hatten sich als gegenseitige Erben eingesetzt. Zur Information: Der Pflichtteil ist höher als die Vermächtnissumme.
2 Antworten
Auch am Nachlass eurer Mutter ist dein Bruder pflichtteilsberechtigt. Seit ihr die einzigen Erben, zu 1/4 ihres Reinnachlasses in Geld.
Sofern sein Vermächtnis unterhalb dieses Mindestanspruchs läge, bekäme er Vermächtnis und Differenz zum Plichtteil als Pflichteilsergänzung.
G imager761
Nein, nur gegen leibliche Eltern.
Das ist nun ein ganz anderer Sachverhalt, denn nicht adoptierte Kinder haben keinen Erb- oder Pflichtteilsanspruch gegen die Stiefeltern.
Es käme deshalb darauf an, ob er in dem gemeinsamen Testament der Eheleute als Vermächtnisnehmer im Erbfall der Längstlebenden bestimmt wäre.
Ist er das, wäre das Vermächtnis zu erfüllen, soweit der gesetzl. erbberechtigten leiblichen Tochter damit noch ihr Pflichtteil am Nachlass der Mutter verbliebe.
Eine Pflichtteilsergänzung kame für den Stiefsohn allerdings nicht imehr n Betracht.
Der Antwort von imager761 ist nichts hinzuzufügen. Sie ist zu 100% richtig.
Ist er auch pflichtteilsberechtigt, wenn sie nur seine Stiefmutter war? Also keine leibliche Mutter von ihm? Das ist bei uns nämlich so. danke