Verlustvortrag und ESt-Vorauszahlungen in Elster?

1 Antwort

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Nein, gibt es leider nicht wirklich.

Einen verrechenbaren Verlustvortrag kann nur mit Trick 17 eingeben, indem man z.B. negative Einkünfte in dieser Höhe bei V+V oder bei Gewerbebetrieb eingibt.

Aber Vorsicht: Manche Verluste sind nur (!) mit solchen Gewinnen verrechenbar, z.B. Spekulationsverluste oder Verluste aus Kapitalvermögen jeglicher Art.

Auch bei Vorauszahlungen Trick 17: Einfach die Lohnsteuer und den Soli von der Lohnsteuerbescheinigung entsprechend höher eingeben