Verlustvortrag und ESt-Vorauszahlungen in Elster?
Gibt es eine Möglichkeit bei der Steuerberechnung im Elster Formular evtl. Verlustvorträge oder Vorauszahlungen, abseits der Lohn- oder Kapitalertragssteuer berücksichtigen zu lassen, damit die Berechnung mit dem Steuerbescheid besser vergleichbar ist?
Die Frage wurde an mich rangetragen und ich musste passen, vielleicht weiß jemand mehr.
1 Antwort
Nein, gibt es leider nicht wirklich.
Einen verrechenbaren Verlustvortrag kann nur mit Trick 17 eingeben, indem man z.B. negative Einkünfte in dieser Höhe bei V+V oder bei Gewerbebetrieb eingibt.
Aber Vorsicht: Manche Verluste sind nur (!) mit solchen Gewinnen verrechenbar, z.B. Spekulationsverluste oder Verluste aus Kapitalvermögen jeglicher Art.
Auch bei Vorauszahlungen Trick 17: Einfach die Lohnsteuer und den Soli von der Lohnsteuerbescheinigung entsprechend höher eingeben