Verlustvortrag Kleingewerbe

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Kleingewerbe

Jetzt etwas höflicher als vom vorigen Antworter: Es gibt kein "Kleingewerbe" nur ein Gewerbe. Die (richtige) Bezeichnung "Kleinunternehmer" bezieht sich lediglich auf den vereinfachten Umgang mit der Umsatzsteuer nach § 19 UStG.


Gewinn/Verlust:

Du ermittelst aus Einnahmen und Ausgaben den Gewinn bzw. Verlust. Die Anwaltskosten (und auch die Fahrten zu Anwalt, Gericht usw.) gehören nur zum Gewerbe, wenn sie im Zusammenhang damit entstanden sind.

Wenn es so ist, ergibt sich ein Verlust, und der wird mit einem gut sichtbaren Minus davor in die Anlage G der Einkommensteuererklärung eingetragen. Dieser Verlust wird von Deinen sonstigen Einkünften abgezogen und mindert somit die Einkommensteuer.

... für eine Webseite abgemahnt, die ich erstellt hab und verkauft habe.

Magst Du mal (eventuell in einer direkten Nachricht an mich) andeuten, wie man auf diese Weise an eine Abmahnung geraten kann?

Markenrecht bei der Erstellung nicht eingehalten, Webseite verkauft und mein Kunde wurde abgemahnt.

@stizzler

Mir geht es halt darum, dass gerne wissen möchte was ich ugnefähr an Steuern zurück bekommen werde.

Habe meine Sachen schon alle abgegeben, möchte aber einen ungefähren Hinweis haben. Bei der anderen Antwort habe ich meine Daten angegeben, kannst du da etwas zu sagen?

Oder wie rechne ich das ganze?

@JoWaKu

Einmal Brutto ohne und einmal Brutto mit Verlust; und dann wird verglichen, was in beiden Fällen an unterschiedlicher Steuer errechnet wird.

Das ist nicht ganz genau, gibt aber eine ungefähre Idee.

@JoWaKu

Also habe nun meinen Bruttoverdienst ausrechnen lassen und die Lohnsteuer notiert.

Danach habe ich den Bruttoverdienst - Verlust gerechnet und auch diese Lohnsteuer notiert.

Mit dieser Differenz kann ich ca. rechnen?

@stizzler

Es ist ein Anhaltspunkt.

Damit rechnen im Sinne von: "Bestenfalls bekomme ich ungefähr so viel wieder" - mit Vorsicht^^

Das Geld verplanen oder gar schon ausgeben: Auf keinen Fall! Erst haben; dann ausgeben. :-)

@JoWaKu

Das ist klar, wollte nur einen Anhaltspunkt haben an dem ich mich orientieren kann. vielen Dank! Top Antwort jedenfalls :)

ich habe folgendes Problem, ich habe neben meinem Hauptberuf ein Kleingewerbe im letzten Jahr gegründet.

Da es keine Kleingewerbe gibt, lügst du. ;-)

Ich musste in dieser Zeit Anwaltskosten in Höhe von 4500€ bezahlen und habe somit einen sehr großen Verlust mit dem Gewerbe erwirtschaftet.

Hatte der Anwalt mit deiner Gewerbetätigkeit etwas zu tun, hat er dich in deiner Eigenschaft als Unternehmer beraten? Ansonsten sind es keine Betriebsausgaben.

Ich hab in der Zeit nur ein paar Kleinigkeiten "verdient" und ca. 600€ Umsatz gemacht.

Im Monat oder im Jahr?

Ich habe gehört, dass ich auf Grund des hohen Verlustes, etwas von meiner gezahlten Lohnsteuer im Hauptberuf wieder bekomme.

Möglich, wenn deine Einkünfte aus Gewerbebetrieb negativ waren.

Im Hauptberuf habe ich ca. 2000€ an Lohnsteuer bezahlt.

Toll.

Könnt ihr mir sagen, mir welchem Betrag ich ungefähr rechnen kann, oder ob überhaupt etwas wieder kommt?

Nein können wir nicht. Da du dein Brutto-Einkommen nicht nennst, und auch deinen ermittelten Gewinn des Gewerbes nicht. Diese werden zur Summe der Einkünfte addiert. Davon ab gehen die Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen bis dann schließlich das zu versteuernde Einkommen ermittelt ist. Liegt dieses unter 8.130,- € wirst du sämtliche Steuer zurück erhalten.


Entweder du machst deiner Steuererklärung mit Elster, und lässt dir vorrechnen womit du ungefähr rechnen kannst

ODER

Du suchst einen Steuerberater auf. Dieser wäre für Selbständige als Betriebsausgabe gewinnmindernd zu berücksichtigen.

Also,

ich wurde für eine Webseite abgemahnt, die ich erstellt hab und verkauft habe.

Ich habe ca. 4500 € Kosten gehabt über das Gewerbe und in der Zeit nur 600 eingenommen, da ich nach der Abmahnung erstmal Pause gemacht habe.

Als Bruttoverdienst habe ich knapp 22.000€