Verlustvortrag = zu Versteuerndes Einkommen negativ?
Hallo zusammen,
ich bin kein Steuerexperte daher wende ich mich mal an euch.
ich hoffe jemand kann es mir so einfach wie möglich erklären weil komlizierte juristische texte habe ich schon vergeblich versucht zu verstehen.
Ich versuche es mal so gut wie möglich zu erklären.
Ich habe insg. 5 Jahre Studiert (zweit Ausbildung nach meiner Kaufmänischen Ausbildung)
In dieser Zeit habe ich immer meine Steuererklärung abgegeben und auch meine Werbungskosten angegeben. Ich hatte immer im Hinterkopf dieses Konzept des Verlustvortrags, da viele meiner Bekannten immer mal wieder davon gesprochen haben. Ich habe mich aber nie wirklich damit im detail auseinander gesetzt.
Habe nur jedes Jahr dann entsprechend meine Bescheid zurück bekommen und mir war nur aufgefallen das bei "Einkommen/zu versteuerndes Einkommen" immer ein negativer Betrag raus kam. (Wenn ich diese netagtiv Beträge zusammenzähle von den Jahren meines Studiums kommen ca. -9.000€ raus)
Ich bin immer davon ausgegangen das es sich dabei um den Verlustvortrag handelt welcher verrechnet wird sobald ich ein festes Einkommen habe.
Nur jetzt wo ich letztes Jahr einen festen Job begonnen habe und mich langsam an die Steuererklärung machen möchte ist mir aufgefallen das da was nicht stimmt. Ich habe jetzt auf mehreren Seiten gelesen das man bei Verlustvorträgen noch mal einen extra bescheid zugesendet bekommt. Ich habe aber nie noch was extra erhalten. Immer den Normalen Bescheid.
Jetzt ist meine Frage: Habe ich somit die ganzen Jahre gar kein Verlustvortrag "gesammelt"? Und wenn nein, warum?
Ich habe doch mit meinem Zweitstudium die voraussetzungen dafür gehabt.
Und wenn da was schiefgelaufen ist kann ich es noch mal rückwirkend einfordern?
Ich hoffe ich habe es gut genug erklärt und freue mich auf eure Antworten.
danke schon mal
Die Steuer Niete :)
4 Antworten
Ich bin immer davon ausgegangen das es sich dabei um den Verlustvortrag handelt welcher verrechnet wird sobald ich ein festes Einkommen habe.
Ne. Entscheidend ist hier ehr der Wert des Gesamtbetrags der Einkünfte. Der Verlust wird aber gesonder beschieden.
Jetzt ist meine Frage: Habe ich somit die ganzen Jahre gar kein Verlustvortrag "gesammelt"? Und wenn nein, warum?
Kreuzchen vergessen im Mantelbogen (Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags)?
Kannst du die Bescheide hochladen?
Ich habe das übrigens geklärt gehabt direkt beim Steueramt... Ja ich hatte anspruch auf Verlustvortrag und sie hatten dort einen fehler gemacht das sie ihn mir nicht zugesprochen haben ... jedoch war dieser dann verloren da ich nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt hatte....
Was lernt man daraus... Prüft eure Bescheide immer ganz genau sonst verliert man
Für einen Verlustvortrag muss die Summe der Einkünfte negativ sein. Dass das zu versteuernde Einkommen negativ ist, sagt nix über einen Verlustvortrag aus.
Hättest du denn neben dem Studium steuerpflichtiges Einkommen? Sind deine Kosten als Werbungskosten klassifiziert worden?
Also hattest du keinerlei Einnahmen, mit denen deine Werbungskosten verrechnet wurden? Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist negativ? Bitte in den Bescheiden genau hinschauen und nicht aus dem Bauch raus beantworten. Du hättest nämlich sonst noch extra Bescheide für die Verlustfeststellung bekommen müssen.
Einfach mal beim zuständigen Finanzbeamten anrufen und frage warum der Verlustvortrag nicht gesondert festgestellt wurde. Manchmal sind die da etwas nachlässig und man muss sie nur mal etwas dran erinnern.
Wenn das zu versteuernde Einkommen negativ war, wurden die Werbungskosten des Studiums ja anerkannt.
das zu versteuernde Einkommen wird auch durch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen negativ. und diese sind nicht vor-/rücktragsfähig
nein ich hatte kein steuerpflichtiges Einkommen...
Ja sind sie ...