Verlustvortrag = zu Versteuerndes Einkommen negativ?

4 Antworten

Ich bin immer davon ausgegangen das es sich dabei um den Verlustvortrag handelt welcher verrechnet wird sobald ich ein festes Einkommen habe.

Ne. Entscheidend ist hier ehr der Wert des Gesamtbetrags der Einkünfte. Der Verlust wird aber gesonder beschieden.

Jetzt ist meine Frage: Habe ich somit die ganzen Jahre gar kein Verlustvortrag "gesammelt"? Und wenn nein, warum?

Kreuzchen vergessen im Mantelbogen (Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags)?

Kannst du die Bescheide hochladen?

Ich habe das übrigens geklärt gehabt direkt beim Steueramt... Ja ich hatte anspruch auf Verlustvortrag und sie hatten dort einen fehler gemacht das sie ihn mir nicht zugesprochen haben ... jedoch war dieser dann verloren da ich nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt hatte....

Was lernt man daraus... Prüft eure Bescheide immer ganz genau sonst verliert man

Woher ich das weiß:Recherche

Für einen Verlustvortrag muss die Summe der Einkünfte negativ sein. Dass das zu versteuernde Einkommen negativ ist, sagt nix über einen Verlustvortrag aus.

Hättest du denn neben dem Studium steuerpflichtiges Einkommen? Sind deine Kosten als Werbungskosten klassifiziert worden?

nein ich hatte kein steuerpflichtiges Einkommen...

Ja sind sie ...

@Jessica1020

Also hattest du keinerlei Einnahmen, mit denen deine Werbungskosten verrechnet wurden? Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist negativ? Bitte in den Bescheiden genau hinschauen und nicht aus dem Bauch raus beantworten. Du hättest nämlich sonst noch extra Bescheide für die Verlustfeststellung bekommen müssen.

Einfach mal beim zuständigen Finanzbeamten anrufen und frage warum der Verlustvortrag nicht gesondert festgestellt wurde. Manchmal sind die da etwas nachlässig und man muss sie nur mal  etwas dran erinnern.
Wenn das zu versteuernde Einkommen negativ war, wurden die Werbungskosten des Studiums ja anerkannt.

das zu versteuernde Einkommen wird auch durch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen negativ. und diese sind nicht vor-/rücktragsfähig