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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn einem Beamten der Status genommen wird, muss der Staat die gleiche Zeit, die er im Dienst war in der Rentenversicherung nachentrichten.

Da er aber auch keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt hat, hat er auch keinen Anspruch auf AlG 1

Vielen Dank für die Antwort. Also werden die Beiträge, die vom Staat im vorliegenden Fall in die Rentenkasse eingezahlt werden müssen, auch in adäquater Höhe entrichtet!?

Also einfach mal spekulativ fromuliert:
5 Jahre Ersatzbeiträge für Dienst als Polizeimeister
3 Jahre Ersatzbeiträge für Dienst als Polizeiobermeister
4 Jahre Ersatzbeiträge für Dienst als Polizeikomissar
2 Jahre Ersatzbeiträge für Dienst als Polizeioberkomissar
usw.

@vierfarbeimer

Es geht nicht nach den Dienstgraden sondern nach seinem Brutto-Einkommen

@DerHans

Verstehe! Vielen Dank!

Hallo,

nach Ende des Beamtenverhälztnisses (ohne Pensionsanspruch) erhält der ehemalige Beamte von der Arbeitsagentur kein Arbeitslosengeld (da keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge eingezahlt wurden).

Nachträglich werden aus seinen jeweiligen Bruttobezögen während der Beamtentätigkeit Rentenversicherungsbeiträge berechnet und an die Rentenversicherung gezahlt. Eine Rente erhält er aber erst, wenn er erwerbsgemindert ist oder das Alter für eine Altersrente erreicht hat.

Durch den Wegfall der Beihilfe sind wesentlich höhere Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen (mindestens Verdoppelung der Beiträge).

Wenn er keine sonstigen Einnahmen hat und keine Rücklagen zur Verfügung stehen, besteht ggf. beim Jobcenter Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

Ähnliches passiert auch regelmäßig, wenn die Dienstzeit von Zeitsoldaten endet.

Gruß

RHW

Bei einem Polizist mit freier Heilfürsorge stellt sich die Krankenversicherungsfrage noch viel drastischer.

Hallo vierfarbeimer,

Sie schreiben:

Verlust von Beamtenstatus = Hartz 4.Was passiert finanziell mit jemandem, wenn er seinen Beamtenstatus verliert? Steht er dann auf Hartz 4 Niveau?<

Antwort:

Unter folgendem Link können Sie zum Beispiel die diversen Zusammenhänge nachvollziehen!

google>>

wikipedia.org/wiki/Disziplinarverfahren

Auszug:

Der Katalog möglicher Disziplinarmaßnahmen ist genau festgelegt. Mögliche Maßnahmen sind:

Verweis

Geldbuße

Kürzung der Dienstbezüge

Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt  
(Zurückstufung)

Entfernung aus dem Dienst

Kürzung des Ruhegehalts

Aberkennung des Ruhegehalts

Fazit und aktueller Stand

google>>

abendzeitung-muenchen.de/inhalt.vorbestrafter-rosenheimer-ex-polizeichef-pruegelpolizist-vor-gericht-beamtenstatus-aberkannt.41cc97f8-f45e-4912-b0ec-fd1c48abfc56.html

Auszug:

Der suspendierte Polizist bekommt derzeit noch seine vollen Dienstbezüge.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, verliert er seine Pensionsansprüche.

Die bisher erworbene Anwartschaft auf die Beamtenpension wird ihm aber bei einer Rente der Deutschen Rentenversicherung angerechnet, so der Anwalt.

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Ja, denn dann sind auch seine Pensionsansprüche futsch.

Allerdings ist das noch ein weiter Weg, der bis zum Bundesverwaltungsgericht geht. Ich hatte in einer anderen Sache geklagt, und nach 8! Jahren vor dem BVerwG Recht bekommen.

Sollte er seinen Beamtenstatus mit 53 J. ( unehrenhaft ) verlieren, werden die Rentenbeiträge vom Staat nachgezahlt und kann in Rente gehen. Was er dann bekommt, kann man sich ausrechnen. Die Pension ist jedenfalls weg.

Wonach werden die Einzahlungen in die Rentenkasse bemessen? Würde für einen 53 jährigen Polizeimeister genauso viel in die Rentenkasse eingezahlt wir für einen 53 jährigen Polizeichef?

@vierfarbeimer

Ich bin mir darin nicht sicher, aber ich kann mir nur den niedrigsten Satz vorstellen.

@vierfarbeimer
Wonach werden die Einzahlungen in die Rentenkasse bemessen?<

Antwort:

Grundsätzlich gilt, was unter folgendem Link der DRV zugänglich ist:

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/05_Kurz_vor_und_in_der_Rente/01_Kurz_vor_der_Rente/04_wie_sich_die_rente_berechnet/wie_sich_die_rente_berechnet_node.html

Würde für einen 53 jährigen Polizeimeister genauso viel in die Rentenkasse eingezahlt wir für einen 53 jährigen Polizeichef?<

Antwort:

Das dürfte im Endeffekt auf die erreichte Besoldungsstufe und Dienstaltersgrupperierung, ähnlich wie bei der Bundeswehr, ankommen!

Da hier die Details vermutlich niemand kennt, wird diese Frage auch nicht vollständig zu beantworten sein!

Aber unter folgendem Link ist in etwa nachvollziehbar, in welche Richtung sich dessen Rente entwiclen wird:

google>>

wikipedia.org/wiki/Pension_%28Altersversorgung%29

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Mit 53 könnte dieser Polizist keineswegs in Rente gehen. Für ihn gilt die Altersgrenze für das Altersruhegeld selbstverständlich auch