Verlust aus Einzelunternehmung aus dem Vorjahr voll als Ausgaben in neuer EÜR anrechenbar?
Hallo, ich habe mal eine Frage und kann dazu einfach nichts im Internet finden. Es wäre schön wenn mir hier jemand weiter helfen könnte.
Ich bin Einzelunternehmer. Wenn ich in diesem Jahr in meiner EÜR einen Verlust erwirtschafte, kann ist diesen dann im nächsten Jahr auf meiner EÜR in gleicher Höhe auf der Ausgabenseite anrechnen?
Vielen Dank schonmal!!!!!
3 Antworten
Der mit dem Vorjahr festgestellte Verlustvortrag (es könnte ja mit anderen Einkünften verrechnet worden sein) wird gem. § 10d EStG wie Sonderausgaben im Steuerbescheid abgezogen.
Solltest du keine anderen Einkünfte haben außer denen aus selbstständiger Arbeiten, dann hast du auf deinem Steuerbescheid einen Verlustvortrag. Der wird dann mit deinen Gewinnen auf den Steuerbescheid für das nächste Jahr verrechnet.
Auf der EÜR hat der Verlust nichts zu suchen.
Vielleicht hilft dir das weiter: