Verlobung Steuerklassen, Freistellungsaufträge?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

nein. durch eine verlobung ändert sich rechtlich nichts

Nein, verlobt ist nicht verheiratet - rechtlich kann euch keiner als Ehepaar betrachten

Eine Verlobung ist keine Heirat --- sondern lediglich ein Heiratsversprechen. Weder an  der Steuerklasse  noch  an  den Freistellungsaufträgen kann  etwas  geändert  werden,  eben weil  ihr  noch  nicht  verheiratet seid.

Bei einer Verlobung ändern sich weder die Steuerklasse noch Freistellungsaufträge.

Leider nein. Für den Staat braucht Ihr den Trauschein.